Compliance-Fristen stehen ueberall — aber selten mit Datum, Quelle und dem ehrlichen Status. Genau das leistet dieser Radar: Jede Zeile sagt praezise, was seit wann gilt, was als naechstes kommt und wo es geregelt ist. Entwuerfe kennzeichnen wir als Entwuerfe, verstrichene Umsetzungsfristen als das, was sie sind. Und wo eine Frist im Markt falsch herumgereicht wird — etwa der Datentraeger auf der Verpackung, der erst 2028 Pflicht wird —, sagen wir das dazu. Zu jeder Lage verlinken wir den passenden kostenlosen Check oder Leitfaden.
Wollen Sie wissen, welche dieser Lagen konkret für IHREN Betrieb gilt? Der Fristen-Wächter beantwortet das in sechs Fragen — er führt keine eigenen Zahlen, sondern filtert genau diesen Radar und die DPP-Fristen anhand Ihres Profils zu einem persönlichen Fahrplan.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme in 18 Sektoren zu Cybersicherheits-Massnahmen und zur Registrierung beim BSI.
In Kraft seit 6. Dezember 2025, ohne Uebergangsfrist. Die gesetzliche Registrierungsfrist (§ 33 BSIG) endete am 6. Maerz 2026; das BSI hat eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 gesetzt.
Die E-Rechnungspflicht im inlaendischen B2B-Geschaeft kommt in Stufen: Empfangen muessen alle Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025.
Empfangspflicht gilt seit 1. Januar 2025 fuer alle inlaendischen Unternehmen. Ausstellungspflicht ab 1. Januar 2027 bei Vorjahresumsatz ueber 800.000 €, ab 1. Januar 2028 fuer alle. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen dauerhaft befreit.
Der gesetzliche Mindestlohn betraegt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
13,90 €/Stunde seit 1. Januar 2026; 14,60 €/Stunde ab 1. Januar 2027 — beide Stufen sind mit der Fuenften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) verkuendet.
Die Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 603 €/Monat im Jahr 2026, 633 €/Monat ab 2027.
603 €/Monat seit 1. Januar 2026; 633 €/Monat ab 1. Januar 2027. Formel (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet. Midijob-Obergrenze unveraendert 2.000 €.
In der Gebaeudereinigung gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Branchenmindestlohn von 15,00 € (Lohngruppe 1) bzw. 18,40 € (Lohngruppe 6, Glas/Fassade) — fuer alle Betriebe verbindlich.
Lohn-TV und Allgemeinverbindlichkeit (10. GebaeudeArbbV) laufen am 31. Dezember 2026 aus; die 2027er-Runde ist noch nicht verhandelt (Stand: Juli 2026). Achtung: Viele Webseiten nennen noch die 2025er-Saetze 14,25/17,65 € als aktuell.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht schon heute (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21) — offen ist nur, WIE erfasst werden muss.
Seit Juni 2026 liegt ein Referentenentwurf des BMAS vor: elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer am Tag der Arbeitsleistung, Ausnahme fuer Betriebe unter 10 Beschaeftigten, gestaffelte Uebergangsfristen. Ein beschlossenes Gesetz gibt es noch nicht (Stand: Juli 2026).
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 jedes Unternehmen, das KI einsetzt, fuer ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu sorgen — ein eigenes Bussgeld fuer Verstoesse gegen Art. 4 sieht die Verordnung nicht vor.
Gilt seit 2. Februar 2025. Art. 99 KI-VO zaehlt die bussgeldbewehrten Verstoesse abschliessend auf — Art. 4 ist nicht darunter. Ab 2. August 2026 ist die KI-VO voll anwendbar; die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktueberwachung (KI-MIG, Bundesrat 10.07.2026).
Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 zu barrierefreien Endkunden-Angeboten (Websites, Shops, Apps, Terminals) — die Marktueberwachung kontrolliert seit Januar 2026 aktiv.
In Kraft seit 28. Juni 2025; die Marktueberwachungsstelle der Laender (MLBF) ist seit Januar 2026 in der Kontrollphase. Bussgelder bis 100.000 € (§ 37 BFSG). Kleinstunternehmen (< 10 Beschaeftigte UND max. 2 Mio. € Umsatz oder Bilanz) sind nur bei Dienstleistungen ausgenommen.
Unternehmen ab 50 Beschaeftigten muessen eine interne Meldestelle betreiben (§ 12 HinSchG).
In Kraft seit 2. Juli 2023, Pflicht ab 50 Beschaeftigten seit 17. Dezember 2023. Bussgelder differenziert: fehlende Meldestelle bis 20.000 €, Behinderung von Meldungen oder Repressalien bis 50.000 € (§ 40 HinSchG).
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie haette bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein muessen — ein deutsches Umsetzungsgesetz steht aus.
Deutschland hat die Umsetzungsfrist (7. Juni 2026) verstreichen lassen; es gibt weder Gesetz noch veroeffentlichten Referentenentwurf (Stand: Juli 2026). Bis dahin gilt das EntgTranspG 2017; Gerichte legen es seit dem 8. Juni 2026 richtlinienkonform aus. Die Berichtstermine (ab 250 Mitarbeitern jaehrlich ab 07.06.2027) stammen aus der Richtlinie — verbindliche deutsche Pflichten entstehen erst mit dem Umsetzungsgesetz.
Die EU-Oekodesign-Verordnung (ESPR) fuehrt den Digitalen Produktpass produktgruppenweise ueber delegierte Rechtsakte ein.
Produktgruppen und Stichtage pflegen wir zentral im DPP-Fristen-Ueberblick — dort mit Rechtsakt-Fundstellen und tagesaktuellem Stand.
Das zentrale EU-Register fuer Digitale Produktpaesse ist seit dem 20.07.2026 in Betrieb — eine Eintragungspflicht fuer Unternehmen folgt daraus allein noch nicht.
Die Kommission musste das Register nach ESPR Art. 13 Abs. 1 bis zum 19.07.2026 erstellen; in Betrieb ist es samt Testumgebung seit dem 20.07.2026. Das ist eine Handlungspflicht der Kommission, KEIN Eintragungstermin fuer Unternehmen: Wer eintragen muss, entscheidet der jeweilige delegierte Rechtsakt — und der erste Stichtag mit Datum ist der Batteriepass. Das Register selbst ist nicht oeffentlich (Kommission, Marktueberwachung, Zoll); ein oeffentliches Webportal sieht ESPR Art. 14 vor, ohne Datum.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — die digitale Kennzeichnung von Verpackungen per Datentraeger folgt dagegen erst zum 12. August 2028.
Allgemeiner Geltungsbeginn: 12. August 2026. Zum selben Datum greift das Verbot von PFAS in Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Die haeufig als „QR-Pflicht ab August 2026" beschriebene digitale Kennzeichnung steht in Art. 12 und gilt erst ab dem 12. August 2028 — wer 2026 einen Datentraeger auf jeder Verpackung verlangt, nennt das falsche Jahr.
Der Cyber Resilience Act verlangt ab dem 11. September 2026 Meldungen ueber aktiv ausgenutzte Schwachstellen — ausdruecklich auch fuer Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden.
Die Meldepflichten des Art. 14 gelten ab dem 11. September 2026: 24 Stunden Fruehwarnung, 72 Stunden Meldung ueber die Single Reporting Platform der ENISA. Sie gelten ausdruecklich auch fuer Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden. Voll anwendbar (SBOM, Konformitaetsbewertung) ist die Verordnung ab dem 11. Dezember 2027.
Die EU-Entwaldungsverordnung greift ab dem 30. Dezember 2026; kleine und mittlere Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit.
Anwendung ab 30. Dezember 2026, fuer kleine und mittlere Unternehmen ab 30. Juni 2027 (Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650). Nach der Vereinfachung gibt nur noch der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklaerung ab — nachgelagerte Marktteilnehmer der Lieferkette muessen keine eigene mehr abgeben.
Das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Reparaturrichtlinie ist seit dem 23. Juli 2026 in Kraft und gilt fuer Kaufvertraege, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden.
Ausgefertigt am 16. Juli 2026, verkuendet am 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212), in Kraft seit dem 23. Juli 2026. Anzuwenden auf Kaufvertraege ab dem 31. Juli 2026 (Art. 229 § 72 EGBGB). Im Kauf zwischen Unternehmen zaehlt die Reparierbarkeit als Sachmangelkriterium erst fuer Vertraege nach dem 31. Dezember 2027. Nicht zu verwechseln mit den Reparaturdaten im Digitalen Produktpass — das ist die ESPR, ein anderer Rechtsakt.
Alle Angaben zuletzt geprueft am 3. August 2026. Aendert sich eine Rechtslage, ziehen wir Zeile und Stand-Datum nach — der Radar ist eine lebende Seite.
Der Radar ist eine redaktionell gepflegte Orientierung — keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die Gesetzestexte; fuer die Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Fachanwaeltin oder Ihren Steuerberater.