Der monatliche Verdienst eines Minijobbers ergibt sich aus: Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Rechner zeigt sofort, ob die 603-€-Grenze eingehalten wird – und warnt automatisch bei drohender Sozialversicherungspflicht.
Beispiel: Bei 13,90 €/h Mindestlohn und 11 Stunden/Woche ergibt sich ein Monatsverdienst von 662,06 € – Überschreitung der 603-€-Grenze! CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig, bevor SV-Pflicht entsteht.
2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 €/Monat. Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 603 € ÷ 13,90 € = maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei Verträgen mit festen Wochenstunden müssen Sie das 4,33-fache prüfen.
Im Facility Management beschäftigen Unternehmen oft 20–50 Minijobber gleichzeitig. Manuelle Überwachung ist fehleranfällig. Der CERTISCAN Minijob-Rechner ist ein Schnelltest – die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage überwacht die Grenze automatisch, in Echtzeit, für alle Mitarbeiter.
CERTISCAN prüft dabei den Monatsverdienst und die erfassten Wochenstunden gegen die Grenze – einmalige Sonderzahlungen und Weihnachtsgeld müssen Sie in der Jahresbetrachtung selbst berücksichtigen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der nächsten Prüfung durch die Minijob-Zentrale.
Überschreitet ein Minijobber regelmäßig die 603-€-Grenze, wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – inklusive Arbeitnehmeranteil. Bei Vorsatz drohen Strafen wegen Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB).
CERTISCAN dokumentiert alle Arbeitszeiten revisionssicher und erstellt automatische Nachweise für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| 603-€-Überwachung | Echtzeit-Warnung | Manuell prüfen | Fehleranfällig |
| Zeiterfassung | Automatisch | Manuell | Zettel |
| Mehrfachbeschäftigung | |||
| Mindestlohn-Check | |||
| Betriebsprüfungs-Export | |||
| Sonderzahlungen-Tracking | |||
| Mobile Erfassung | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Minijobs sind in § 8 SGB IV geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Die Formel für den monatlichen Minijob-Verdienst:
Beispiel: Bei 13 €/h: 603 ÷ 13 ÷ 4,33 = max. 10,71 Stunden/Woche.
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