Die digitale Kopie des Datenträgers
Wer ein Produkt in Verkehr bringt, stellt die digitale Kopie des Datenträgers oder die Produktkennung auf Aufforderung kostenlos zur Verfügung — innerhalb von fünf Arbeitstagen. Das ist eine der am wenigsten bekannten Regeln der ganzen Verordnung.
Adressat der Frist sind Händler und Online-Marktplätze, nicht jeder Abnehmer. Wenn Sie das Produkt weiterverkaufen, können Sie sich unmittelbar darauf berufen. Verbrauchen Sie es nur im eigenen Betrieb, ist es ein starkes Argument im Lieferantengespräch — aber kein Anspruch aus dieser Norm.