Sammelbegriff für die Rollen entlang der Lieferkette, die Produktpflichten treffen. Achtung: Die deutschen EU-Texte verwenden für denselben Grundbegriff zwei Wörter — und der Kreis der erfassten Rollen ist je Verordnung unterschiedlich.
Hinter „Wirtschaftsakteur" und „Wirtschaftsteilnehmer" steht dieselbe Idee: die Bündelung aller Rollen, die ein Produkt auf den Markt bringen oder dort bewegen. Die deutschen Fassungen der EU-Verordnungen sind hier jedoch weder einheitlich in der Wortwahl noch im Umfang.
| Verordnung | Erfasste Rollen |
|---|---|
| ESPR, Art. 2 Nr. 46 | Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Vertreiber, Händler, Fulfilment-Dienstleister |
| Spielzeug-VO | Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister |
| Detergenzien-VO | Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler |
Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Vorstellung von „Wirtschaftsakteur", sondern schlagen Sie die Definition in der für Ihr Produkt einschlägigen Verordnung nach.
Welche Rolle welche Pflicht trägt — und warum die meisten Betriebe Verwender sind und nicht Hersteller — zeigt der Überblick zum Digitalen Produktpass.
Rechtsquelle: VO (EU) 2024/1781 Art. 2 Nr. 46; VO (EU) 2025/2509; VO (EU) 2026/405 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.