Der Digitale Produktpass kommt nicht auf einen Schlag, sondern Rechtsakt für Rechtsakt. Diese Seite zeigt für jede Produktgruppe, was belegt ist — und wo statt eines Stichtags nur ein hergeleiteter Korridor steht. Kein geschätztes Datum, keine Behauptung ohne Fundstelle.
Der DPP kommt nicht auf einmal, sondern Produktgruppe für Produktgruppe.
Die ESPR ist nur der Rahmen. Ob und wann Ihr Produkt einen Digitalen Produktpass braucht, steht in einem eigenen delegierten Rechtsakt je Produktgruppe. Solange der fehlt, gibt es keinen Stichtag — auch nicht als Schätzung. Von 12 Produktgruppen haben heute 4 einen belegten Stichtag, 4 einen hergeleiteten Korridor und 4 weder das eine noch das andere.
Der Tag steht im Rechtsakt. Erkennbar am vollen Datum in Monospace-Schrift und am Chip Pflicht. Damit lässt sich planen.
Kein Termin, sondern eine Untergrenze aus Arbeitsplan und 18-Monats-Regel. Erkennbar an der Jahreszahl ohne Monospace, am Bernstein-Ton und am Chip Herleitung. In der Tabelle steht die Rechnung darunter.
Auf der Achse stehen ausschließlich Termine, die in einem Rechtsakt stehen. Alles ohne Rechtsakt liegt im Band darunter: als Korridor mit sichtbarer Rechnung, nie als Datum.
Der 1. ESPR-Arbeitsplan (COM(2025) 187) benennt sechs Prioritätsgruppen und nennt indikative Jahre für den Erlass der Rechtsakte — Eisen/Stahl 2026, Textil, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029. Die Unternehmenspflicht greift nach ESPR Art. 4 Abs. 4 in der Regel nochmals mindestens 18 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts. Daraus lässt sich ein Korridor herleiten — eine Untergrenze, kein Stichtag. Jeder Eintrag zeigt die Rechnung und beide Fundstellen.
Je Gruppe: Stichtag oder Korridor, die Pass-Ebene, der Rechtsakt und jede Fundstelle als Direktlink in den EU-Amtstext.
| Produktgruppe | Stichtag / Korridor | Pass-Ebene | Rechtsakt | Fundstellen |
|---|---|---|---|---|
Batterie über 2 kWh (Industrie) Industriebatterien über 2 kWh brauchen als Erste einen Produktpass je Batterie — auf Artikelebene, also je Einzelstück. Erfasst ist jede ab dem Stichtag neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Batterie; Bestand wird nicht nachgerüstet (Art. 77 Abs. 1). | ab18.02.2027Pflicht | VO (EU) 2023/1542 | ||
EV- & LMT-Batterie Antriebs-, E-Bike- und E-Scooter-Batterien sind ohne kWh-Schwelle betroffen — alle Größen, sobald sie ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden (Art. 77 Abs. 1). | ab18.02.2027Pflicht | VO (EU) 2023/1542 | ||
Textil & Bekleidung Priorität Nr. 1 des Arbeitsplans (Rechtsakt indikativ 2027) — Stichtag und Pass-Ebene sind noch nicht festgelegt. Unabhängig vom Pass gilt seit 19.07.2026 für große Unternehmen das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Zubehör und Schuhe (ESPR Art. 25); Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, mittlere ab 2030. | Termin folgtin Konkretisierung frühestens2029HerleitungRechtsakt indikativ 2027, Pflicht in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten — daraus frühestens 2029.COM(2025) 187ESPR Art. 4 Abs. 4 | |||
Möbel Als Prioritätsgruppe im ESPR-Arbeitsplan gesetzt (Rechtsakt indikativ 2028); der delegierte Rechtsakt legt den genauen Stichtag fest. | Termin folgtangekündigt frühestens2030HerleitungRechtsakt indikativ 2028, Pflicht in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten — daraus frühestens 2030.COM(2025) 187ESPR Art. 4 Abs. 4 | |||
Reifen Ebenfalls Prioritätsgruppe (Rechtsakt indikativ 2027); Datenmodell und Frist folgen per delegiertem Rechtsakt. | Termin folgtangekündigt frühestens2029HerleitungRechtsakt indikativ 2027, Pflicht in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten — daraus frühestens 2029.COM(2025) 187ESPR Art. 4 Abs. 4 | |||
Eisen/Stahl & Aluminium Eisen/Stahl ist Zwischenprodukt Nr. 1 des Arbeitsplans (Rechtsakt indikativ 2026), Aluminium folgt (2027) — die Unternehmenspflicht greift frühestens 18 Monate nach Erlass. | Termin folgtin Vorbereitung Eisen/Stahl frühestens2028HerleitungRechtsakt indikativ 2026, Pflicht in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten — daraus frühestens 2028.COM(2025) 187ESPR Art. 4 Abs. 4 | |||
Detergenzien / Reinigungsmittel Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel brauchen einen Produktpass — Termin fix aus der Detergenzien-Verordnung, auf Modellebene (Art. 21 Abs. 2 lit. a). Gewerbliche und industrielle Reinigungsmittel sind ausdrücklich erfasst. Vorher rechtmäßig in Verkehr gebrachte Altware darf unbefristet weiter bereitgestellt werden (Art. 36 Abs. 1); Ware, die im ersten Jahr danach noch nach altem Recht in Verkehr gebracht wird, darf bis 23.09.2030 bereitgestellt werden (Art. 36 Abs. 2). | ab23.09.2029Pflicht | VO (EU) 2026/405 | ||
Spielzeug Jedes Spielzeug im Anwendungsbereich bekommt einen Pass — ohne Stückzahl- oder KMU-Schwelle, aber auf Modellebene (Art. 19 Abs. 2 lit. a). Ausgenommen sind u. a. öffentliche Spielplatzgeräte und Sammlerobjekte. Vor dem Stichtag richtlinienkonform in Verkehr gebrachtes Spielzeug darf weiter bereitgestellt werden (Art. 57 Abs. 1). | ab01.08.2030Pflicht | VO (EU) 2025/2509 | ||
Bauprodukte Achtung: Die Verordnung gilt zwar seit 08.01.2026 — die DPP-Pflicht aber NICHT. Sie greift erst 18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts (Frist: Art. 22 Abs. 7; Ermächtigung: Art. 75 Abs. 1), und dieser Rechtsakt ist nicht erlassen. Ein Termin, bis wann die Kommission ihn erlassen muss, steht in der Verordnung nicht — „frühestens 2028" ist deshalb eine Rechnung aus den 18 Monaten, kein gesetzlicher Stichtag. Die Ebene dagegen steht fest: ein Pass je Produkttyp (Art. 76 Abs. 2 lit. d). Der Anwendungsbereich staffelt sich zusätzlich über die harmonisierten Spezifikationen je Produktfamilie. | Termin folgtstufenweise | CPR (EU) 2024/3110 | ||
Elektronik & ICT Die ESPR ist als Querschnitts-Rahmen angelegt und nimmt Elektronik nicht aus (Art. 1 Abs. 2). Unter den sechs Prioritätsgruppen des 1. ESPR-Arbeitsplans ist Elektronik nicht genannt — einen Stichtag gibt es für die Gruppe daher nicht. Erreichen können sie aber drei andere Pfade desselben Arbeitsplans: die horizontale Maßnahme zur Reparierbarkeit (indikativ 2027, Anwendungsbereich noch offen), die horizontale Maßnahme zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten (indikativ 2029) sowie die fortgeführten Vorhaben zu energieverbrauchsrelevanten Produkten (u. a. Geschirrspüler 2026, E-Auto-Ladegeräte, Kühl-/Gefriergeräte und Elektromotoren je 2028, Mobiltelefone und Tablets 2030). Alle Jahresangaben sind indikative Erlass-Absichten der Kommission, keine Fristen — und ob eine dieser Maßnahmen einen Produktpass vorsieht und auf welcher Ebene, legt erst der jeweilige delegierte Rechtsakt fest. | Termin folgtkein Rechtsakt | legt der Rechtsakt fest | ESPR (Rechtsakt ausstehend) | |
Altfahrzeuge Fahrzeuge sind von der ESPR nur teilweise ausgenommen (Art. 1 Abs. 2) — nämlich für die Produktaspekte, die bereits sektorspezifisch geregelt sind. Ein Produktpass-Rechtsakt für Altfahrzeuge ist bislang nicht erlassen; ein Stichtag steht daher nicht fest. | Termin folgtkein Rechtsakt | legt der Rechtsakt fest | ESPR (Rechtsakt ausstehend) | |
Hygienepapier Hygienepapier gehört nicht zu den sechs Prioritätsgruppen des 1. ESPR-Arbeitsplans und ist auch sonst nicht mit einem Produktpass-Rechtsakt belegt. Eine DPP-Pflicht besteht hier heute nicht — die ESPR kann Gruppen aber jederzeit per delegiertem Rechtsakt nachziehen. | kein Stichtagnicht im ArbeitsplanNoch nicht im ESPR-Korridor — es gibt weder einen Stichtag noch ein indikatives Erlass-Jahr.VO (EU) 2024/1781COM(2025) 187 | legt der Rechtsakt fest |
Industriebatterien über 2 kWh brauchen als Erste einen Produktpass je Batterie — auf Artikelebene, also je Einzelstück. Erfasst ist jede ab dem Stichtag neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Batterie; Bestand wird nicht nachgerüstet (Art. 77 Abs. 1).
Häufig gefragt, aber nicht belegt: Elektronik & ICT, Altfahrzeuge und Hygienepapier stehen in der Tabelle, weil oft danach gefragt wird — nicht, weil eine Pflicht bestünde. Für keine der drei gibt es heute einen Produktpass-Rechtsakt, und keine gehört zu den sechs Prioritätsgruppen des 1. ESPR-Arbeitsplans. Damit lässt sich für sie nicht einmal ein Korridor herleiten. Hygienepapier ist ausdrücklich noch nicht im ESPR-Korridor. Die ESPR kann Gruppen aber jederzeit per delegiertem Rechtsakt nachziehen — „heute nicht betroffen" heißt nicht „dauerhaft nicht betroffen".
Wichtig für die Planung ist neben dem Datum die Pass-Ebene: Ein Pass je Artikelnummer kommt mit sauberen Stammdaten und der GTIN aus, ein Pass je Einzelstück verlangt Serialisierung bis in die Produktion und damit eine eigene eindeutige Produktkennung je Exemplar. Wie der Pass am Produkt erreichbar wird — über einen Datenträger wie QR-Code oder NFC, technisch meist als GS1 Digital Link — legt ebenfalls der jeweilige Rechtsakt fest.
Alle Rechtsangaben dieser Seite mit ihren Fundstellen. Verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.
Gründer von CERTISCAN. Aus der Praxis der Gebäudereinigung in Siegen.
Profil und weitere BeiträgeStand: Juli 2026 — Alle Angaben sind eine redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Anwendungsbereiche werden durch delegierte Rechtsakte konkretisiert und können sich ändern; verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.
Ein Datum im Kalender ist noch kein Pass. Zwischen beidem liegen Produktdaten, die heute meist über ERP, PLM und Labor verteilt sind. CERTISCAN bündelt sie und stellt je Artikel eine dauerhafte, öffentliche Pass-URL samt QR-Code bereit. Das DPP-Modul ist im Aufbau — als Pilot gestalten Sie mit.
legt der Rechtsakt fest |
| ESPR (Rechtsakt ausstehend) |
| ESPR (Rechtsakt ausstehend) |
| ESPR (Rechtsakt ausstehend) |
legt der Rechtsakt fest |
| ESPR (Rechtsakt ausstehend) |
| VO (EU) 2024/1781 |
Antriebs-, E-Bike- und E-Scooter-Batterien sind ohne kWh-Schwelle betroffen — alle Größen, sobald sie ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden (Art. 77 Abs. 1).
Priorität Nr. 1 des Arbeitsplans (Rechtsakt indikativ 2027) — Stichtag und Pass-Ebene sind noch nicht festgelegt. Unabhängig vom Pass gilt seit 19.07.2026 für große Unternehmen das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Zubehör und Schuhe (ESPR Art. 25); Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, mittlere ab 2030.
Als Prioritätsgruppe im ESPR-Arbeitsplan gesetzt (Rechtsakt indikativ 2028); der delegierte Rechtsakt legt den genauen Stichtag fest.
Ebenfalls Prioritätsgruppe (Rechtsakt indikativ 2027); Datenmodell und Frist folgen per delegiertem Rechtsakt.
Eisen/Stahl ist Zwischenprodukt Nr. 1 des Arbeitsplans (Rechtsakt indikativ 2026), Aluminium folgt (2027) — die Unternehmenspflicht greift frühestens 18 Monate nach Erlass.
Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel brauchen einen Produktpass — Termin fix aus der Detergenzien-Verordnung, auf Modellebene (Art. 21 Abs. 2 lit. a). Gewerbliche und industrielle Reinigungsmittel sind ausdrücklich erfasst. Vorher rechtmäßig in Verkehr gebrachte Altware darf unbefristet weiter bereitgestellt werden (Art. 36 Abs. 1); Ware, die im ersten Jahr danach noch nach altem Recht in Verkehr gebracht wird, darf bis 23.09.2030 bereitgestellt werden (Art. 36 Abs. 2).
Jedes Spielzeug im Anwendungsbereich bekommt einen Pass — ohne Stückzahl- oder KMU-Schwelle, aber auf Modellebene (Art. 19 Abs. 2 lit. a). Ausgenommen sind u. a. öffentliche Spielplatzgeräte und Sammlerobjekte. Vor dem Stichtag richtlinienkonform in Verkehr gebrachtes Spielzeug darf weiter bereitgestellt werden (Art. 57 Abs. 1).
Achtung: Die Verordnung gilt zwar seit 08.01.2026 — die DPP-Pflicht aber NICHT. Sie greift erst 18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts (Frist: Art. 22 Abs. 7; Ermächtigung: Art. 75 Abs. 1), und dieser Rechtsakt ist nicht erlassen. Ein Termin, bis wann die Kommission ihn erlassen muss, steht in der Verordnung nicht — „frühestens 2028" ist deshalb eine Rechnung aus den 18 Monaten, kein gesetzlicher Stichtag. Die Ebene dagegen steht fest: ein Pass je Produkttyp (Art. 76 Abs. 2 lit. d). Der Anwendungsbereich staffelt sich zusätzlich über die harmonisierten Spezifikationen je Produktfamilie.
Die ESPR ist als Querschnitts-Rahmen angelegt und nimmt Elektronik nicht aus (Art. 1 Abs. 2). Unter den sechs Prioritätsgruppen des 1. ESPR-Arbeitsplans ist Elektronik nicht genannt — einen Stichtag gibt es für die Gruppe daher nicht. Erreichen können sie aber drei andere Pfade desselben Arbeitsplans: die horizontale Maßnahme zur Reparierbarkeit (indikativ 2027, Anwendungsbereich noch offen), die horizontale Maßnahme zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten (indikativ 2029) sowie die fortgeführten Vorhaben zu energieverbrauchsrelevanten Produkten (u. a. Geschirrspüler 2026, E-Auto-Ladegeräte, Kühl-/Gefriergeräte und Elektromotoren je 2028, Mobiltelefone und Tablets 2030). Alle Jahresangaben sind indikative Erlass-Absichten der Kommission, keine Fristen — und ob eine dieser Maßnahmen einen Produktpass vorsieht und auf welcher Ebene, legt erst der jeweilige delegierte Rechtsakt fest.
Fahrzeuge sind von der ESPR nur teilweise ausgenommen (Art. 1 Abs. 2) — nämlich für die Produktaspekte, die bereits sektorspezifisch geregelt sind. Ein Produktpass-Rechtsakt für Altfahrzeuge ist bislang nicht erlassen; ein Stichtag steht daher nicht fest.
Hygienepapier gehört nicht zu den sechs Prioritätsgruppen des 1. ESPR-Arbeitsplans und ist auch sonst nicht mit einem Produktpass-Rechtsakt belegt. Eine DPP-Pflicht besteht hier heute nicht — die ESPR kann Gruppen aber jederzeit per delegiertem Rechtsakt nachziehen.