Ein delegierter Rechtsakt ist ein Rechtsakt der EU-Kommission nach Artikel 290 AEUV, der einen Basisrechtsakt in nicht wesentlichen Punkten ergänzt oder ändert. Bei der ESPR entstehen so die produktgruppenspezifischen Anforderungen.
Delegierte Rechtsakte beruhen auf Artikel 290 AEUV. Der Gesetzgeber (Parlament und Rat) überträgt der Kommission die Befugnis, Details zu regeln — der Rahmen bleibt im Basisrechtsakt.
In der ESPR ist das der zentrale Mechanismus: Artikel 4 ermächtigt die Kommission, Ökodesign-Anforderungen festzulegen; Artikel 72 regelt die Ausübung der Befugnisübertragung. Erst diese Rechtsakte machen aus dem Rahmen konkrete Pflichten — welche Produkte betroffen sind, welche Daten der Produktpass trägt, welcher Datenträger zu verwenden ist, ab wann.
Ein delegierter Rechtsakt ergänzt oder ändert den Basisrechtsakt und unterliegt einem Einspruchsrecht von Parlament und Rat. Ein Durchführungsrechtsakt regelt dagegen nur die einheitliche Durchführung und läuft über ein Ausschussverfahren der Mitgliedstaaten.
Welcher delegierte Rechtsakt für welche Produktgruppe bereits erlassen ist und welcher noch aussteht, zeigt die Übersicht der DPP-Fristen je Produktgruppe.
Rechtsquelle: Art. 290 AEUV; VO (EU) 2024/1781 Art. 4, Art. 72 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.