Die eindeutige Produktkennung ist nach Artikel 2 Nr. 30 ESPR „eine eindeutige Zeichenfolge zur Identifizierung eines Produkts, die auch einen Weblink zum digitalen Produktpass ermöglicht".
Die eindeutige Produktkennung (englisch Unique Product Identifier, UPI) ist der Anker des gesamten Produktpass-Systems. Sie erfüllt zwei Funktionen zugleich: Sie identifiziert das Produkt und sie führt zum Pass.
Anhang III ESPR verlangt, dass Datenträger und Kennungen — soweit für die betreffenden Produkte relevant — den ISO/IEC-Normen der Reihe 15459 entsprechen (Teile 1 bis 6, jeweils in den dort genannten Fassungen). Die europäische Normung konkretisiert das in EN 18219 „Digital product passport — Unique identifiers".
Die Wahl der Granularität ist eine Architekturentscheidung mit erheblichen Folgen. Ein Pass auf Modellebene lässt sich mit vorhandenen Stammdaten abbilden. Ein Pass auf Artikelebene erzeugt eine eigene Kennung je Exemplar — und damit potenziell Millionen von Datensätzen, die über die gesamte Produktlebensdauer verfügbar bleiben müssen.
Welche Ebene — Modell, Charge oder Einzelstück — für welche Produktgruppe belegt ist, steht in der Spalte „Pass-Ebene" der DPP-Fristen je Produktgruppe.
Rechtsquelle: VO (EU) 2024/1781 Art. 2 Nr. 30, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1; ISO/IEC 15459; EN 18219 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.