Die GTIN ist die weltweit eindeutige GS1-Artikelnummer. Die ESPR nennt sie in Anhang III als eine der Kennungen, die in einen Digitalen Produktpass aufgenommen werden können.
Die GTIN identifiziert einen Artikeltyp — nicht das einzelne Stück. Zwei identische Packungen desselben Produkts tragen dieselbe GTIN. Für die Unterscheidung einzelner Exemplare braucht es zusätzlich eine Serien- oder Chargennummer.
In GS1 Digital Link URIs wird die GTIN stets 14-stellig ausgedrückt; kürzere Formate werden mit führenden Nullen aufgefüllt.
Anhang III Buchstabe c ESPR nennt „GTIN (Global Trade Identification Number) gemäß der Norm ISO/IEC 15459-6 … oder eine gleichwertige Kennung von Produkten oder Teilen davon".
Zwei Hinweise dazu: Erstens lautet die korrekte GS1-Bezeichnung Global Trade Item Number — die abweichende Schreibweise im deutschen ESPR-Text ändert daran nichts. Zweitens ist die GTIN dort ausdrücklich optional und substituierbar: Der delegierte Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe entscheidet, ob sie verlangt wird; eine gleichwertige Kennung ist zulässig.
Wo die GTIN im Produktpass sitzt und wo sie allein nicht ausreicht, zeigt der Überblick zum Digitalen Produktpass.
Rechtsquelle: VO (EU) 2024/1781 Anhang III Buchst. c; ISO/IEC 15459-6 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.