Den Pass erstellen — und ihn richtig halten
Wer ein Produkt in Verkehr bringt, für das ein Produktpass vorgeschrieben ist, muss ihn vorher erstellt haben. Die Pflicht endet damit nicht: Der Pass muss richtig und aktuell sein, und zusammen mit ihm muss eine Sicherungskopie vorliegen. Ein Pass, der beim Verkaufsstart stimmte und seither nicht angefasst wurde, erfüllt die Vorschrift nicht.
Diese Pflicht setzt voraus, dass für Ihre Produktgruppe überhaupt ein Rechtsakt gilt. Für keine ESPR-Produktgruppe ist bisher einer erlassen — ausgelöst ist die Kette heute nur über die eigenständigen Verordnungen für Batterien und für Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel.