Mindestlohn-Rechner 2026: Verdiene ich genug?
Mindestlohn-Check 2026: Effektiver Stundenlohn vs. 12,82 €/h. Monatsmindestgehalt berechnen. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN überwacht den Mindestlohn automatisch – für jeden Mitarbeiter, in Echtzeit. Bei Unterschreitung warnt das System sofort. Ab 29 €/Monat.
Mindestlohn prüfen – verdienen Sie genug?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 12,82 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Beispiel: Bei 2.200 € brutto und 40 h/Woche ergibt sich ein effektiver Stundenlohn von 12,70 € – das liegt 0,12 € unter dem Mindestlohn! Das Mindestgehalt für 40 h/Woche beträgt 2.220,83 €. CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig.
Mindestlohn 2026: Was gilt?
Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 €/h (§ 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung zum 01.01.2025 auf 12,82 € beschlossen. Er gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Branche, Region oder Beschäftigungsumfang.
Warum CERTISCAN statt Excel?
Dieser CERTISCAN Mindestlohn-Rechner ist ein schneller Einmalcheck. Für den laufenden Betrieb überwacht die CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat den effektiven Stundenlohn automatisch, in Echtzeit, für jeden Mitarbeiter. Bei drohender Unterschreitung – etwa durch unbezahlte Überstunden – warnt das System sofort.
Im Facility Management mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die Mindestlohn-Konformität besonders kritisch. CERTISCAN berücksichtigt Branchenmindestlöhne (Reinigung: 14,25 €/h) und warnt auch bei deren Unterschreitung.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder bis 500.000 € (§ 21 MiLoG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In der Reinigungsbranche prüft der Zoll (FKS) gezielt Mindestlohn und Arbeitszeiten. CERTISCAN dokumentiert revisionssicher für jede Prüfung.
Mindestlohn prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn-Überwachung | Echtzeit-Warnung | Manuell | Fehleranfällig |
| Branchenmindestlöhne | Hinterlegt | Selbst pflegen | Nicht praktikabel |
| Effektiver Stundenlohn | ✅ | ❌ | ❌ |
| Überstunden-Einrechnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Subunternehmer-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Export für Zollprüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Revisionssicher | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über den Mindestlohn 2026 wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt:
- § 1 MiLoG: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn – jeder Arbeitnehmer hat Anspruch
- § 9 MiLoG: Mindestlohnkommission schlägt Anpassungen vor (alle 2 Jahre)
- § 17 MiLoG: Arbeitszeitaufzeichnungspflicht in bestimmten Branchen
- § 21 MiLoG: Ordnungswidrigkeiten – Bußgelder bis 500.000 €
- § 13 MiLoG: Generalunternehmerhaftung – Auftraggeber haftet für Subunternehmer
Berechnung: Mindestlohn-Check
Die Prüfformel:
- Effektiver Stundenlohn = Monatsgehalt brutto ÷ (Wochenstunden × 4,33)
- Mindestgehalt (Monat) = 12,82 € × Wochenstunden × 4,33
- Differenz = Effektiver Stundenlohn − 12,82 €
Wichtig: Zulagen, Trinkgeld, Sonderzahlungen und Sachbezüge zählen NICHT zum Mindestlohn. Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung wird berücksichtigt.
Ausnahmen vom Mindestlohn
- Auszubildende: Unterliegen dem BBiG, nicht dem MiLoG (Mindestausbildungsvergütung 2026: 649 €/Monat im 1. Jahr)
- Pflichtpraktika: Im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
- Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Zur Orientierung bei Ausbildung/Studium
- Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung
- Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Branchenmindestlöhne (höher als gesetzlich)
- Gebäudereinigung Innen (LG 1): 14,25 €/h
- Gebäudereinigung Glas (LG 6): 16,50 €/h
- Elektrohandwerk: 13,95 €/h
- Bauhauptgewerbe: 13,47–16,20 €/h (je nach Qualifikation)
- Pflege: 15,40–19,50 €/h (je nach Qualifikation)
Bußgelder & Kontrollen
- Mindestlohn-Verstoß: Bis 500.000 € Bußgeld (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG)
- Fehlende Aufzeichnungen: Bis 30.000 € Bußgeld
- Vergabesperre: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bei Verstößen ab 2.500 €
- Generalunternehmerhaftung: Auftraggeber haftet für Mindestlohn-Verstöße seiner Subunternehmer
- Prüfbehörde: Zoll / Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Effektiven Stundenlohn aller Mitarbeiter monatlich prüfen
- ✅ Branchenmindestlöhne beachten (oft höher als 12,82 €)
- ✅ Digitale Zeiterfassung für revisionssichere Nachweise (CERTISCAN)
- ✅ Subunternehmer-Verträge auf Mindestlohn-Klausel prüfen
- ✅ Bei Mindestlohnerhöhungen sofort Gehaltsanpassungen vornehmen
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