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Mindestlohn-Rechner 2026: Verdiene ich genug?

Mindestlohn-Check 2026: Effektiver Stundenlohn vs. 12,82 €/h. Monatsmindestgehalt berechnen. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Mindestlohn prüfen

\u20ac
Bruttolohn laut Arbeitsvertrag
h
Vertragliche Wochenstunden
12.70 €/h
Effektiver Stundenlohn vs. Mindestlohn 12.82 €/h
Mindestlohn wird NICHT eingehalten!
Effektiver Stundenlohn12.70 €/h
Gesetzlicher Mindestlohn 202612.82 €/h
Differenz pro Stunde-0.12 €
Ihr Monatsgehalt2200.00 €
Mindestgehalt (Monat)2220.42 €
Differenz pro Monat-20.42 €
Monatsstunden173.2 h
\u26a0\ufe0f Mindestlohn-Versto\u00df: Es fehlen 20.42 \u20ac/Monat bzw. 245.09 \u20ac/Jahr zum Mindestlohn. Mindestgehalt f\u00fcr 40 h/Woche: 2220.42 \u20ac/Monat. Bu\u00dfgeld bis 500.000 \u20ac m\u00f6glich (\u00a7 21 MiLoG).

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN überwacht den Mindestlohn automatisch – für jeden Mitarbeiter, in Echtzeit. Bei Unterschreitung warnt das System sofort. Ab 29 €/Monat.

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Mindestlohn prüfen – verdienen Sie genug?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 12,82 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.

Beispiel: Bei 2.200 € brutto und 40 h/Woche ergibt sich ein effektiver Stundenlohn von 12,70 € – das liegt 0,12 € unter dem Mindestlohn! Das Mindestgehalt für 40 h/Woche beträgt 2.220,83 €. CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig.

Mindestlohn 2026: Was gilt?

Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 €/h (§ 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung zum 01.01.2025 auf 12,82 € beschlossen. Er gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Branche, Region oder Beschäftigungsumfang.

Warum CERTISCAN statt Excel?

Dieser CERTISCAN Mindestlohn-Rechner ist ein schneller Einmalcheck. Für den laufenden Betrieb überwacht die CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat den effektiven Stundenlohn automatisch, in Echtzeit, für jeden Mitarbeiter. Bei drohender Unterschreitung – etwa durch unbezahlte Überstunden – warnt das System sofort.

Im Facility Management mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die Mindestlohn-Konformität besonders kritisch. CERTISCAN berücksichtigt Branchenmindestlöhne (Reinigung: 14,25 €/h) und warnt auch bei deren Unterschreitung.

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder bis 500.000 € (§ 21 MiLoG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In der Reinigungsbranche prüft der Zoll (FKS) gezielt Mindestlohn und Arbeitszeiten. CERTISCAN dokumentiert revisionssicher für jede Prüfung.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Mindestlohn prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Mindestlohn-ÜberwachungEchtzeit-WarnungManuellFehleranfällig
BranchenmindestlöhneHinterlegtSelbst pflegenNicht praktikabel
Effektiver Stundenlohn
Überstunden-Einrechnung
Subunternehmer-Prüfung
Export für Zollprüfung
Revisionssicher
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über den Mindestlohn 2026 wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt:

  • § 1 MiLoG: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn – jeder Arbeitnehmer hat Anspruch
  • § 9 MiLoG: Mindestlohnkommission schlägt Anpassungen vor (alle 2 Jahre)
  • § 17 MiLoG: Arbeitszeitaufzeichnungspflicht in bestimmten Branchen
  • § 21 MiLoG: Ordnungswidrigkeiten – Bußgelder bis 500.000 €
  • § 13 MiLoG: Generalunternehmerhaftung – Auftraggeber haftet für Subunternehmer

Berechnung: Mindestlohn-Check

Die Prüfformel:

  1. Effektiver Stundenlohn = Monatsgehalt brutto ÷ (Wochenstunden × 4,33)
  2. Mindestgehalt (Monat) = 12,82 € × Wochenstunden × 4,33
  3. Differenz = Effektiver Stundenlohn − 12,82 €

Wichtig: Zulagen, Trinkgeld, Sonderzahlungen und Sachbezüge zählen NICHT zum Mindestlohn. Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung wird berücksichtigt.

Ausnahmen vom Mindestlohn

  • Auszubildende: Unterliegen dem BBiG, nicht dem MiLoG (Mindestausbildungsvergütung 2026: 649 €/Monat im 1. Jahr)
  • Pflichtpraktika: Im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
  • Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Zur Orientierung bei Ausbildung/Studium
  • Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung
  • Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Branchenmindestlöhne (höher als gesetzlich)

  • Gebäudereinigung Innen (LG 1): 14,25 €/h
  • Gebäudereinigung Glas (LG 6): 16,50 €/h
  • Elektrohandwerk: 13,95 €/h
  • Bauhauptgewerbe: 13,47–16,20 €/h (je nach Qualifikation)
  • Pflege: 15,40–19,50 €/h (je nach Qualifikation)

Bußgelder & Kontrollen

  • Mindestlohn-Verstoß: Bis 500.000 € Bußgeld (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG)
  • Fehlende Aufzeichnungen: Bis 30.000 € Bußgeld
  • Vergabesperre: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bei Verstößen ab 2.500 €
  • Generalunternehmerhaftung: Auftraggeber haftet für Mindestlohn-Verstöße seiner Subunternehmer
  • Prüfbehörde: Zoll / Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Effektiven Stundenlohn aller Mitarbeiter monatlich prüfen
  • ✅ Branchenmindestlöhne beachten (oft höher als 12,82 €)
  • ✅ Digitale Zeiterfassung für revisionssichere Nachweise (CERTISCAN)
  • ✅ Subunternehmer-Verträge auf Mindestlohn-Klausel prüfen
  • ✅ Bei Mindestlohnerhöhungen sofort Gehaltsanpassungen vornehmen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 genau 12,82 € pro Stunde (brutto). Er gilt seit dem 01.01.2025 und wurde von der Mindestlohnkommission festgelegt.
Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch (Wochenstunden × 4,33). Liegt das Ergebnis unter 12,82 €, wird der Mindestlohn unterschritten. Bei 40 h/Woche muss das Gehalt mindestens 2.220,83 € betragen.
Ja, der Mindestlohn von 12,82 €/h gilt ausnahmslos für alle Minijobber. Die 538-€-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Branchenmindestlöhne sind tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. In der Gebäudereinigung z.B. 14,25 €/h (LG 1). Sie sind für alle Betriebe der Branche verbindlich.
Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung. Nicht eingerechnet werden: Überstundenzuschläge, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-/Gefahrenzulagen, Trinkgeld und vermögenswirksame Leistungen.
Bis zu 500.000 € nach § 21 MiLoG. Ab einer Bußgeldhöhe von 2.500 € droht zusätzlich der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Der Zoll (FKS) führt die Kontrollen durch.
Nach § 13 MiLoG haftet der Auftraggeber dafür, dass auch Subunternehmer den Mindestlohn zahlen. Im FM ist das besonders relevant, da Auftraggeber für ihre Reinigungsfirmen mithaften.
Die Mindestlohnkommission schlägt alle 2 Jahre eine Anpassung vor. Die letzte Erhöhung auf 12,82 € erfolgte zum 01.01.2025. Die nächste Anpassung wird zum 01.01.2027 erwartet.
CERTISCAN berechnet den effektiven Stundenlohn automatisch aus der Zeiterfassung und warnt sofort bei Unterschreitung. Auch Branchenmindestlöhne werden berücksichtigt. Ab 29 €/Monat.
Ja, der Mindestlohn gilt ab dem ersten Arbeitstag, auch in der Probezeit. Eine Ausnahme besteht nur für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten.

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