Überstundenrechner 2026: Soll vs. Ist berechnen
Überstunden berechnen: Soll vs. Ist-Arbeitszeit mit Zuschlag. Kostenloser CERTISCAN Rechner für Arbeitgeber & Arbeitnehmer – sofort, ohne Anmeldung.
Überstunden berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet Überstunden automatisch aus der Zeiterfassung – inkl. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen. ArbZG-konform, DATEV-Export inklusive.
Überstunden berechnen – so funktioniert die Formel
Überstunden berechnen sich aus der Differenz zwischen Ist- und Soll-Arbeitszeit: Soll = Vertragsstunden / 5 × Arbeitstage. Der kostenlose CERTISCAN Überstundenrechner berechnet das automatisch – inklusive Zuschlägen für Nacht (25 %), Sonntag (50 %) und Feiertag (100 %).
Beispiel: Bei 40 h/Woche und 22 Arbeitstagen ergibt sich ein Soll von 176 Stunden. Tatsächlich gearbeitet: 192 Stunden = 16 Überstunden. Bei 15 €/h = 240 € Überstundenvergütung. Mit 25 % Zuschlag: 300 €.
Gesetzliche Grundlage: §3 ArbZG
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden – sofern innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 h/Tag eingehalten wird. Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen.
Bei Verstößen gegen §3 ArbZG drohen Bußgelder bis 30.000 € nach §22 ArbZG. Die Arbeitsschutzbehörde prüft stichprobenartig – besonders in Branchen wie Reinigung, Pflege und Gastronomie.
Warum CERTISCAN statt Excel?
Der CERTISCAN Überstundenrechner ist ein erster Schnellcheck. Für den laufenden Betrieb bietet die CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat automatische Überstundenberechnung, ArbZG-Compliance-Prüfung und DATEV-Export. Keine manuelle Berechnung, keine Excel-Fehler, kein Risiko.
CERTISCAN erkennt automatisch Nachtarbeit (23:00–06:00), Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit – für alle 16 Bundesländer mit korrekten Feiertagen. Zuschläge werden sekundengenau berechnet.
Überstunden in der Reinigungsbranche
Im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung sind Überstundenzuschläge häufig auf 25 % festgelegt. Nachtarbeit (ab 22:00 oder 23:00 je nach Tarif) bringt weitere Zuschläge. CERTISCAN berücksichtigt branchenspezifische Tarifverträge und berechnet Zuschläge automatisch.
Besonders in der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist eine korrekte Überstundenerfassung essenziell – Überschreitung der 538-€-Grenze führt zu Sozialversicherungspflicht.
Überstunden berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Genauigkeit | Sekundengenau | Fehleranfällig | Niedrig |
| Aufwand | Automatisch | Mittel | Hoch |
| Zuschlagsberechnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| ArbZG-Compliance | ✅ | ❌ | ❌ |
| DATEV-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| Echtzeit-Dashboard | ✅ | ❌ | ❌ |
| Mobile Stempeluhr | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Überstunden wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die relevanten Paragraphen:
- §3 ArbZG – Maximale Arbeitszeit: 8 h/Tag, ausnahmsweise 10 h. Im 6-Monats-Durchschnitt max. 8 h/Tag.
- §4 ArbZG – Ruhepausen: Nach 6 h mindestens 30 Min., nach 9 h mindestens 45 Min.
- §5 ArbZG – Ruhezeit: Mindestens 11 h zwischen zwei Schichten.
- §16 ArbZG – Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen, die über 8 h/Tag hinausgeht.
- §22 ArbZG – Bußgelder: Bis 30.000 € pro Verstoß.
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur die Überstunden. Ein Referentenentwurf zur Novellierung des ArbZG wird 2026 erwartet.
So funktioniert die Berechnung
Die Formel für Überstunden ist einfach:
- Soll-Stunden = Vertragliche Wochenstunden ÷ 5 × Arbeitstage im Monat
- Überstunden = Ist-Stunden − Soll-Stunden
- Wert der Überstunden = Überstunden × Stundensatz × (1 + Zuschlag in %)
Beispiel: 40 h/Woche, 22 Arbeitstage: Soll = 40 ÷ 5 × 22 = 176 Stunden. Tatsächlich 192 h gearbeitet = 16 Überstunden. Bei 15 €/h ohne Zuschlag = 240 €.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Leitende Angestellte (§18 ArbZG) sind vom ArbZG ausgenommen – aber nicht von vertraglichen Regelungen.
- Teilzeitkräfte: Überstunden beginnen erst ab der vertraglichen Arbeitszeit, nicht ab 40 h.
- Minijobber: Achtung bei Überstunden – Überschreitung der 538-€-Grenze führt zu SV-Pflicht!
- Branchen mit Sonderregeln: Krankenpflege (§§7, 7a ArbZG), Gastronomie, Bau, Landwirtschaft.
- Reinigungsbranche: Rahmentarifvertrag regelt 25 % Überstundenzuschlag, Nachtarbeit oft ab 22:00.
Verjährung & Ausschlussfristen
Überstundenvergütung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). Aber: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (oft 3–6 Monate). Prüfen Sie Ihren Vertrag!
Bußgelder & Konsequenzen
- Keine Arbeitszeiterfassung: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG)
- Überschreitung der 10-Stunden-Grenze: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)
- Fehlende Ruhepausen: Bußgeld bis 30.000 €
- Wiederholte Verstöße: Straftatbestand (§23 ArbZG) mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder. In der Reinigungsbranche prüft zusätzlich der Zoll (FKS) Mindestlohn und Arbeitszeiten.
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Digitale Zeiterfassung einführen (CERTISCAN ab 29 €/Monat)
- ✅ Überstundenregelung im Arbeitsvertrag klar definieren
- ✅ Ausschlussfristen prüfen und kommunizieren
- ✅ Monatliche Überstundenauswertung durchführen
- ✅ ArbZG-Compliance automatisch prüfen lassen
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