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Nachtzuschlag-Rechner 2026: 25% Nachtarbeit berechnen

Nachtzuschlag berechnen: 25% auf Stunden zwischen 23:00–06:00. Kostenloser CERTISCAN Rechner für Nachtarbeit – sofort, ohne Anmeldung.

Nachtzuschlag berechnen

Beginn der Schicht
Ende der Schicht (auch n\u00e4chster Tag)
\u20ac
Grundlohn pro Stunde
Nachtarbeit: 23:00 \u2013 06:00 Uhr (\u00a72 Abs. 3 ArbZG). Zuschlag: 25% des Grundlohns, steuerfrei nach \u00a73b EStG (Grundlohn max. 50\u00a0\u20ac/h).
26,25 €
Nachtzuschlag (25%)
7.0 h Nachtarbeit erkannt
Gesamtschicht8:00 h
Taganteil1:00 h
Nachtanteil (23–06 Uhr)7:00 h
Grundlohn120,00 €
Nachtzuschlag (25%)26,25 €
Gesamtlohn146,25 €

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet Nachtzuschläge minutengenau aus der Zeiterfassung – 23:00 bis 06:00, 25% Zuschlag, automatisch auf der Abrechnung.

14 Tage kostenlos testen →Mehr zu Zeiterfassung

Nachtzuschlag berechnen – 25% nach §6 ArbZG

Der Nachtzuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × 25%. Nachtarbeit umfasst die Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Der kostenlose CERTISCAN Nachtzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag sekundengenau – inklusive Aufschlüsselung nach Nacht- und Tagstunden.

Beispiel: Schicht von 22:00 bis 06:00 = 8 Stunden brutto. Davon 7 Stunden Nachtarbeit (23:00–06:00). Bei 15 €/h Grundlohn = 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet dies automatisch.

Gesetzliche Grundlage: §6 ArbZG

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§6 ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder bezahlten Freizeitausgleich. Das BAG hat 25% als angemessen anerkannt. Die steuerfreien Grenzen betragen 25% des Grundlohns für die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr (§3b EStG).

CERTISCAN erkennt Nachtarbeitsstunden automatisch durch die Zeiterfassung und berechnet die Zuschläge minutengenau. Das eliminiert manuelle Fehler und spart wertvolle Zeit in der Lohnbuchhaltung.

Nachtzuschlag in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung ist Nachtarbeit häufig: Büroreinigung ab 22:00, Industriereinigung in Nachtschichten. Der Rahmentarifvertrag sieht Nachtarbeitszuschläge vor. CERTISCAN berücksichtigt branchenspezifische Tarife und berechnet korrekte Zuschläge.

Warum CERTISCAN für Nachtzuschläge?

Manuelle Nachtzuschlag-Berechnung ist fehleranfällig – besonders bei Schichten, die Mitternacht überschreiten. CERTISCAN teilt jede Schicht automatisch in Tag- und Nachtanteile auf und berechnet die Zuschläge exakt. Der DATEV-Export enthält alle Zuschlagsarten getrennt.

Mit dem CERTISCAN Zuschlagssystem werden Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in einer 15-Minuten-Intervallberechnung ermittelt – fair, transparent und revisionssicher.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Nachtzuschlag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Nachtstunden-ErkennungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
MitternachtsübergangKompliziert
Zuschlag-Berechnung15-Min-IntervallManuellManuell
Steuerfreie Grenzen
DATEV-Export
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Nachtzuschläge wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Basis für Nachtzuschläge bilden:

  • §6 ArbZG – Nachtarbeit: 23:00–06:00 Uhr (in Bäckereien ab 22:00). Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder Freizeitausgleich.
  • §3b EStG – Steuerfreie Zuschläge: 25% des Grundlohns für Nachtarbeit (23:00–06:00), 40% für Nachtarbeit ab 00:00 wenn vor 00:00 begonnen.
  • BAG-Rechtsprechung – 25% wurde als angemessener Zuschlag bestätigt (BAG 9 AZR 352/11).

Berechnung des Nachtzuschlags

  1. Nachtarbeitsstunden ermitteln: Stunden zwischen 23:00 und 06:00
  2. Zuschlag berechnen: Nachtstunden × Stundensatz × 25%
  3. Gesamtlohn: (Alle Stunden × Stundensatz) + Nachtzuschlag

Beispiel: Schicht 20:00–04:00 (8h). Nachtanteil: 23:00–04:00 = 5h. Bei 16 €/h: Grundlohn 128 € + Nachtzuschlag 5×16×0,25 = 20 €. Gesamt: 148 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Bäckereien: Nachtzeit beginnt bereits um 22:00 statt 23:00
  • Tarifverträge: Können höhere Zuschläge vorsehen (oft 30–50%)
  • Dauernachtarbeit: Höherer Zuschlag (bis 30%) laut BAG-Rechtsprechung
  • Freizeitausgleich: Alternativ zum Zuschlag können bezahlte freie Tage gewährt werden
  • Steuerfreiheit: Zuschlag bis 25% des Grundlohns (max. 50 €/h) steuerfrei

Bußgelder bei Verstößen

  • Kein Nachtarbeitszuschlag: Arbeitnehmer kann rückwirkend klagen (3 Jahre Verjährung)
  • Fehlende Untersuchung: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre
  • Keine Umsetzung auf Tagarbeit: Bei gesundheitlichen Problemen muss der AG Tagarbeit anbieten

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Nachtzuschläge automatisch berechnen lassen (CERTISCAN 15-Min-Intervall)
  • ✅ Steuerfreie Grenzen (§3b EStG) korrekt anwenden
  • ✅ Arbeitsmedizinische Untersuchungen alle 3 Jahre anbieten
  • ✅ Nachtarbeit in DATEV-Export korrekt ausweisen
  • ✅ Dauernachtarbeiter besonders schützen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

25% des Grundlohns gelten als angemessener Nachtzuschlag laut BAG-Rechtsprechung. Tarifverträge können höhere Sätze vorsehen. CERTISCAN berechnet den Zuschlag automatisch.
Nachtarbeit ist nach §2 Abs. 3 ArbZG jede Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. In Bäckereien beginnt sie bereits um 22:00 Uhr.
Ja, bis zu 25% des Grundlohns für die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr nach §3b EStG. Der Grundlohn darf dabei 50 € pro Stunde nicht überschreiten.
Ja. §6 Abs. 5 ArbZG gibt Nachtarbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage als Ausgleich.
Nachtarbeit: 23:00–06:00, 25% Zuschlag. Sonntagsarbeit: 00:00–24:00 am Sonntag, 50% Zuschlag. Die Zuschläge können sich addieren, wenn Nachtarbeit auf einen Sonntag fällt.
CERTISCAN verwendet eine 15-Minuten-Intervallberechnung. Jede Schicht wird in 15-Min-Blöcke aufgeteilt und jedem Block wird der korrekte Zuschlag zugeordnet.
Ja. Die Nachtarbeitsstunden (23:00–06:00) gelten an jedem Wochentag, auch am Wochenende. Am Sonntag addieren sich Nacht- und Sonntagszuschlag.
Bei Dauernachtarbeit hat das BAG einen höheren Zuschlag (ca. 30%) als angemessen angesehen. Zudem haben Dauernachtarbeiter Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung alle 2 statt 3 Jahre.
Ja. Der Arbeitgeber kann alternativ zum Zuschlag bezahlte freie Tage gewähren (§6 Abs. 5 ArbZG). Beide Optionen sind gleichwertig.
CERTISCAN teilt jede Schicht, die Mitternacht überschreitet, automatisch in Vor- und Nach-Mitternacht-Anteile. Die Nachtstunden (23:00–06:00) werden exakt berechnet.

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