Der Nachtzuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × 25%. Welche Stunden als Nacht zählen, hängt davon ab, worauf Sie schauen: Das Arbeitszeitgesetz nennt 23:00–06:00 Uhr, §3b EStG fasst die steuerbegünstigte Nachtzeit mit 20:00–06:00 Uhr weiter.
Beispiel: Schicht von 22:00 bis 06:00 = 8 Stunden brutto. Bei einem Nachtfenster von 23:00–06:00 sind davon 7 Stunden Nachtarbeit. Bei 15 €/h Grundlohn = 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet dies automatisch.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§6 ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder bezahlten Freizeitausgleich. Das BAG hat 25% als angemessen anerkannt. Steuerfrei sind nach §3b EStG bis zu 25% des Grundlohns; §3b definiert Nachtarbeit dabei als die Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr — steuerlich also weiter gefasst als die ArbZG-Nachtzeit (23:00–06:00).
CERTISCAN erkennt Nachtarbeitsminuten automatisch aus der Zeiterfassung und rechnet sie minutengenau ab – das nimmt der Lohnbuchhaltung das manuelle Zusammensuchen am Monatsende ab.
In der Gebäudereinigung ist Nachtarbeit häufig: Büroreinigung ab 22:00, Industriereinigung in Nachtschichten. Der Rahmentarifvertrag sieht Nachtarbeitszuschläge vor. CERTISCAN rechnet mit den Zuschlagssätzen, die Sie je Mitarbeiter oder als Tarif-Vorgabe hinterlegen – mit Gültigkeitsdatum, damit ein Tarifwechsel rückwirkend nachvollziehbar bleibt.
Manuelle Nachtzuschlag-Berechnung ist fehleranfällig – besonders bei Schichten, die Mitternacht überschreiten. CERTISCAN teilt jede Schicht automatisch in Tag- und Nachtanteile auf und berechnet die Zuschläge exakt. Der DATEV-Export enthält alle Zuschlagsarten getrennt.
Mit dem CERTISCAN Zuschlagssystem werden Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge minutengenau ermittelt – fair, transparent und revisionssicher.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Nachtstunden-Erkennung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Mitternachtsübergang | Kompliziert | ||
| Zuschlag-Berechnung | Minutengenau | Manuell | Manuell |
| Steuerfreie Grenzen | |||
| DATEV-Export | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die gesetzliche Basis für Nachtzuschläge bilden:
Beispiel: Schicht 20:00–04:00 (8h). Nachtanteil: 23:00–04:00 = 5h. Bei 16 €/h: Grundlohn 128 € + Nachtzuschlag 5×16×0,25 = 20 €. Gesamt: 148 €.