Arbeitszeitrechner 2026: Brutto & Netto berechnen
Arbeitszeit berechnen: Brutto, Netto, Pause. Kostenloser CERTISCAN Rechner prüft ArbZG-Konformität – sofort, ohne Anmeldung.
Arbeitszeit berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN erfasst Arbeitszeiten automatisch – inkl. Pausenberechnung, ArbZG-Compliance und DATEV-Export. Ab 29 €/Monat.
Arbeitszeit berechnen – Brutto, Netto und Pause
Die Nettoarbeitszeit ergibt sich aus der einfachen Formel: Netto = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pause. Der kostenlose CERTISCAN Arbeitszeitrechner berechnet diese 3 Werte sekundengenau und prüft automatisch, ob die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Beispiel: Arbeitsbeginn 07:30, Arbeitsende 16:30 = 9 Stunden brutto. Abzüglich 45 Minuten Pause = 8 Stunden 15 Minuten Nettoarbeitszeit. Nach §4 ArbZG ist bei mehr als 9 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht.
Gesetzliche Vorgaben: §3 und §4 ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden und schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet.
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Anforderung mit digitaler Stempeluhr und lückenloser Dokumentation.
Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?
Dieser CERTISCAN Arbeitszeitrechner ist ein schneller Einzelcheck. Für den täglichen Betrieb bietet die CERTISCAN Zeiterfassung automatische Berechnung, Pausenerkennung und ArbZG-Compliance-Prüfung. Keine Excel-Tabellen, keine Rechenfehler, kein Risiko.
Arbeitszeit in der Reinigungsbranche
Gerade in der Gebäudereinigung mit Schichtarbeit, Teilzeitkräften und Minijobbern ist eine präzise Arbeitszeiterfassung unverzichtbar. CERTISCAN berechnet Brutto- und Nettozeiten automatisch, erkennt fehlende Pausen und warnt bei ArbZG-Verstößen – für jeden Mitarbeiter, jede Schicht.
Mit dem integrierten Dashboard sehen Arbeitgeber auf einen Blick, welche Mitarbeiter nahe an der 10-Stunden-Grenze arbeiten oder Pausen verschieben. Das reduziert Bußgeldrisiken und schützt die Gesundheit der Beschäftigten.
Arbeitszeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Berechnung Brutto/Netto | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Pausenprüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| ArbZG-Warnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Mehrtägige Auswertung | ✅ | Aufwendig | ❌ |
| Mobile Stempeluhr | ✅ | ❌ | ❌ |
| DATEV-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Arbeitszeitberechnung wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt:
- §3 ArbZG – Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden (6-Monats-Durchschnitt max. 8 h).
- §4 ArbZG – Ruhepausen: Ab 6 h mindestens 30 Min., ab 9 h mindestens 45 Min. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Min. aufgeteilt werden.
- §5 ArbZG – Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- §16 ArbZG – Aufzeichnungspflicht der gesamten Arbeitszeit.
Berechnung der Arbeitszeit
Die Grundformel ist einfach:
- Bruttoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn
- Nettoarbeitszeit = Bruttoarbeitszeit − Pausendauer
Beispiel: Start 08:00, Ende 17:00, Pause 60 Min. → Brutto = 9:00 h, Netto = 8:00 h.
Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten können je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag als Arbeitszeit gelten.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Jugendarbeitsschutz (§8 JArbSchG): Max. 8 h/Tag, 40 h/Woche. Keine Arbeit zwischen 20:00 und 06:00.
- Schwangere (§8 MuSchG): Max. 8,5 h/Tag, keine Nachtarbeit (20:00–06:00).
- Bereitschaftsdienst: Zählt als Arbeitszeit (EuGH-Urteil), wird aber oft geringer vergütet.
- Homeoffice: ArbZG gilt auch im Homeoffice – inkl. Pausenpflicht und Höchstarbeitszeit.
Bußgelder bei Verstößen
- Überschreitung der 10-Stunden-Grenze: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)
- Fehlende oder zu kurze Pausen: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)
- Fehlende Aufzeichnung: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG)
- Wiederholte Verstöße: Straftat nach §23 ArbZG (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr)
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Digitale Zeiterfassung einführen (BAG-Urteil 2022 fordert dies)
- ✅ Automatische Pausenberechnung aktivieren (CERTISCAN Auto-Pause)
- ✅ Tägliche ArbZG-Prüfung automatisieren
- ✅ Mitarbeiter über Pausenpflicht informieren
- ✅ Monatliche Compliance-Reports erstellen
Verwandte Themen
Weiterführende Rechner und Informationen:
- Pausenrechner – Gesetzliche Pflichtpause berechnen
- Ruhezeitrechner – 11-Stunden-Ruhezeit prüfen
- Überstundenrechner – Soll vs. Ist berechnen
- Blog: ArbZG einfach erklärt