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Arbeitszeitrechner 2026: Brutto & Netto berechnen

Arbeitszeit berechnen: Brutto, Netto, Pause. Kostenloser CERTISCAN Rechner prüft ArbZG-Konformität – sofort, ohne Anmeldung.

Arbeitszeit berechnen

Wann beginnt Ihre Arbeitszeit?
Wann endet Ihre Arbeitszeit?
Min
Pflichtpause: 30 Min (bei 9:00 h brutto)
8:30 h
Nettoarbeitszeit
⚠️ Über 8 h – Ausgleich innerhalb 6 Monate nötig
Arbeitsbeginn07:30 Uhr
Arbeitsende16:30 Uhr
Bruttoarbeitszeit9:00 h
Pausenabzug30 Min
Nettoarbeitszeit8:30 h
Pflichtpause (§4 ArbZG)30 Min

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN erfasst Arbeitszeiten automatisch – inkl. Pausenberechnung, ArbZG-Compliance und DATEV-Export. Ab 29 €/Monat.

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Arbeitszeit berechnen – Brutto, Netto und Pause

Die Nettoarbeitszeit ergibt sich aus der einfachen Formel: Netto = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pause. Der kostenlose CERTISCAN Arbeitszeitrechner berechnet diese 3 Werte sekundengenau und prüft automatisch, ob die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Beispiel: Arbeitsbeginn 07:30, Arbeitsende 16:30 = 9 Stunden brutto. Abzüglich 45 Minuten Pause = 8 Stunden 15 Minuten Nettoarbeitszeit. Nach §4 ArbZG ist bei mehr als 9 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht.

Gesetzliche Vorgaben: §3 und §4 ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden und schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet.

Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Anforderung mit digitaler Stempeluhr und lückenloser Dokumentation.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Dieser CERTISCAN Arbeitszeitrechner ist ein schneller Einzelcheck. Für den täglichen Betrieb bietet die CERTISCAN Zeiterfassung automatische Berechnung, Pausenerkennung und ArbZG-Compliance-Prüfung. Keine Excel-Tabellen, keine Rechenfehler, kein Risiko.

Arbeitszeit in der Reinigungsbranche

Gerade in der Gebäudereinigung mit Schichtarbeit, Teilzeitkräften und Minijobbern ist eine präzise Arbeitszeiterfassung unverzichtbar. CERTISCAN berechnet Brutto- und Nettozeiten automatisch, erkennt fehlende Pausen und warnt bei ArbZG-Verstößen – für jeden Mitarbeiter, jede Schicht.

Mit dem integrierten Dashboard sehen Arbeitgeber auf einen Blick, welche Mitarbeiter nahe an der 10-Stunden-Grenze arbeiten oder Pausen verschieben. Das reduziert Bußgeldrisiken und schützt die Gesundheit der Beschäftigten.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Arbeitszeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Berechnung Brutto/NettoAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Pausenprüfung
ArbZG-Warnung
Mehrtägige AuswertungAufwendig
Mobile Stempeluhr
DATEV-Export
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Arbeitszeitberechnung wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt:

  • §3 ArbZG – Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden (6-Monats-Durchschnitt max. 8 h).
  • §4 ArbZG – Ruhepausen: Ab 6 h mindestens 30 Min., ab 9 h mindestens 45 Min. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Min. aufgeteilt werden.
  • §5 ArbZG – Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  • §16 ArbZG – Aufzeichnungspflicht der gesamten Arbeitszeit.

Berechnung der Arbeitszeit

Die Grundformel ist einfach:

  1. Bruttoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn
  2. Nettoarbeitszeit = Bruttoarbeitszeit − Pausendauer

Beispiel: Start 08:00, Ende 17:00, Pause 60 Min. → Brutto = 9:00 h, Netto = 8:00 h.

Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten können je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag als Arbeitszeit gelten.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Jugendarbeitsschutz (§8 JArbSchG): Max. 8 h/Tag, 40 h/Woche. Keine Arbeit zwischen 20:00 und 06:00.
  • Schwangere (§8 MuSchG): Max. 8,5 h/Tag, keine Nachtarbeit (20:00–06:00).
  • Bereitschaftsdienst: Zählt als Arbeitszeit (EuGH-Urteil), wird aber oft geringer vergütet.
  • Homeoffice: ArbZG gilt auch im Homeoffice – inkl. Pausenpflicht und Höchstarbeitszeit.

Bußgelder bei Verstößen

  • Überschreitung der 10-Stunden-Grenze: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)
  • Fehlende oder zu kurze Pausen: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)
  • Fehlende Aufzeichnung: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG)
  • Wiederholte Verstöße: Straftat nach §23 ArbZG (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr)

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Digitale Zeiterfassung einführen (BAG-Urteil 2022 fordert dies)
  • ✅ Automatische Pausenberechnung aktivieren (CERTISCAN Auto-Pause)
  • ✅ Tägliche ArbZG-Prüfung automatisieren
  • ✅ Mitarbeiter über Pausenpflicht informieren
  • ✅ Monatliche Compliance-Reports erstellen

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Weiterführende Rechner und Informationen:

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Arbeitszeit = Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausenzeit. Das ergibt die Nettoarbeitszeit. Der CERTISCAN Arbeitszeitrechner berechnet Brutto und Netto automatisch und prüft die ArbZG-Konformität.
Nein. Ruhepausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden von der Bruttoarbeitszeit abgezogen. Arbeitgeber müssen Pausen aber ermöglichen und dokumentieren.
Maximal 10 Stunden pro Tag nach §3 ArbZG. Im Durchschnitt von 6 Monaten dürfen es nicht mehr als 8 Stunden pro Tag sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§4 ArbZG). Die Pause kann in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ja. Auch im Homeoffice gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes vollständig – inklusive Höchstarbeitszeit, Pausenpflicht und Ruhezeiten. Arbeitgeber sind zur Erfassung verpflichtet.
In der Regel ja, wenn die Dienstkleidung vorgeschrieben ist und nur am Arbeitsort angelegt werden darf. Dies wurde durch mehrere BAG-Urteile bestätigt und gilt besonders in der Reinigungsbranche.
CERTISCAN berechnet Brutto- und Nettoarbeitszeit automatisch, erkennt fehlende Pausen und warnt bei ArbZG-Verstößen. Das reduziert manuellen Aufwand und Bußgeldrisiken erheblich.
Die Novellierung des ArbZG wird 2026 erwartet und soll die elektronische Erfassungspflicht präzisieren. CERTISCAN erfüllt bereits alle erwarteten Anforderungen.
Bruttoarbeitszeit ist die Dauer von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Nettoarbeitszeit ist die Bruttozeit abzüglich aller Pausen. Für die Lohnberechnung ist die Nettoarbeitszeit relevant.
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pausen zu gewähren und deren Einhaltung sicherzustellen. Pausen müssen im Voraus feststehen. CERTISCAN dokumentiert Pausen automatisch.

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