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Pausenrechner 2026: Gesetzliche Pflichtpause berechnen

Pflichtpause berechnen nach §4 ArbZG: Ab 6h 30 Min, ab 9h 45 Min. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Pflichtpause berechnen

h
Nettoarbeitszeit ohne Pausen
Pausentabelle nach \u00a74 ArbZG
Bis 6:00 h0 Min
6:01 – 9:00 h30 Min
Ab 9:01 h45 Min
30 Min
Pflichtpause bei 8 h Arbeitszeit
30 Minuten Pflichtpause (§4 ArbZG)
Geplante Arbeitszeit8 h
Pflichtpause30 Min
Gesamtanwesenheit8.5 h
Aufteilung möglichJa (mind. 15 Min/Block)
Spätester PausenbeginnNach 6 h Arbeit

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet Pflichtpausen automatisch und zieht sie korrekt ab. Auto-Pause-Funktion, ArbZG-Compliance, keine manuellen Fehler.

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Pflichtpause berechnen – §4 ArbZG erklärt

Die gesetzliche Pausenregelung folgt 2 einfachen Schwellenwerten: Ab 6 Stunden Arbeitszeit = 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden = 45 Minuten Pause. Der kostenlose CERTISCAN Pausenrechner zeigt sofort, welche Mindestpause vorgeschrieben ist – inklusive Tabelle für alle Arbeitszeiten.

Beispiel: Bei 8 Stunden geplanter Arbeitszeit gilt eine Pflichtpause von 30 Minuten. Bei 9,5 Stunden sind es bereits 45 Minuten. CERTISCAN prüft diese Schwellenwerte automatisch und warnt vor Verstößen.

Pausenregelung nach §4 ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) schreibt vor, dass Ruhepausen im Voraus feststehen müssen. Sie dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen – Bereitschaftsdienst zählt nicht als Pause.

Verstöße gegen die Pausenregelung werden mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet. Besonders in der Reinigungsbranche kontrolliert der Zoll (FKS) die Einhaltung der Pausenvorschriften.

Warum CERTISCAN für die Pausenverwaltung?

CERTISCAN berechnet Pflichtpausen automatisch mit der konfigurierbaren Auto-Pause-Funktion. Wenn ein Mitarbeiter vergisst, eine Pause zu stempeln, zieht CERTISCAN die gesetzliche Mindestpause automatisch ab und erstellt eine Compliance-Warnung. Das schützt Arbeitgeber vor Bußgeldern.

Pausen in Schichtarbeit und Teilzeit

Für Schichtarbeiter und Teilzeitkräfte gelten dieselben Pausenregeln. Auch bei einer 6-Stunden-Schicht muss die 30-Minuten-Grenze beachtet werden. CERTISCAN berücksichtigt individuelle Schichtmodelle und berechnet die korrekte Pflichtpause für jeden Mitarbeiter.

In der Praxis zeigt sich: Unternehmen, die CERTISCAN für die automatische Pausenberechnung nutzen, reduzieren ArbZG-Verstöße um über 90 %.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Pflichtpause berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Auto-Pausenberechnung
ArbZG-SchwellenwerteAutomatischManuellFehleranfällig
Pausenverstoß-Warnung
Konfigurierbare Regeln
Compliance-Report
Mobile Stempeluhr
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Pausenregelungen wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

§4 ArbZG regelt die Ruhepausen:

  • Bis 6 Stunden: Keine Pflichtpause vorgeschrieben
  • Über 6 bis 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause
  • Über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause

Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss eine Pause gewährt werden.

Berechnung der Pausenzeiten

Die Berechnung ist stufenbasiert:

ArbeitszeitPflichtpause
Bis 6:00 h0 Min
6:01 – 9:00 h30 Min
Ab 9:01 h45 Min

Wichtig: Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Bei 8 h Nettoarbeitszeit muss der Arbeitnehmer also mindestens 8:30 h im Betrieb sein (8 h Arbeit + 30 Min Pause).

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Jugendliche (§11 JArbSchG): Ab 4,5 h mindestens 30 Min, ab 6 h mindestens 60 Min Pause
  • Schwangere (§4 MuSchG): Zusätzliche Stillpausen möglich
  • Tarifverträge: Können günstigere Regelungen vorsehen (nie weniger als ArbZG)
  • Schichtarbeit: Pausen müssen in den Schichtplan integriert werden

Bußgelder bei Verstößen

  • Keine Pause gewährt: Bußgeld bis 30.000 € (§22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)
  • Zu kurze Pause: Bußgeld bis 30.000 €
  • Pause zu spät: Bußgeld bis 30.000 € (nach 6 h ununterbrochener Arbeit)
  • Vorsatz oder Wiederholung: Straftat nach §23 ArbZG

Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren insbesondere in Branchen mit hohem Arbeitszeitdruck wie Reinigung, Pflege und Gastronomie.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Feste Pausenzeiten im Schichtplan definieren
  • ✅ Auto-Pause-Funktion nutzen (CERTISCAN zieht Mindestpause automatisch ab)
  • ✅ Pausenräume bereitstellen (ASR A4.2)
  • ✅ Pausenverletzungen automatisch melden lassen
  • ✅ Mitarbeiter über Pausenpflicht schulen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§4 ArbZG). Unter 6 Stunden gibt es keine gesetzliche Pausenpflicht.
Ja. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Beispiel: 2 × 15 Min statt 1 × 30 Min. Kürzere Abschnitte gelten nicht als Pause im Sinne des ArbZG.
Nein. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen. Bereitschaftsdienst, in dem man jederzeit abrufbar sein muss, ist keine Ruhepause.
Dem Arbeitgeber droht ein Bußgeld bis 30.000 €. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pausen zu gewähren – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie einfordert.
Ja. Nach §11 JArbSchG müssen Jugendliche ab 4,5 Stunden 30 Minuten und ab 6 Stunden 60 Minuten Pause machen. Das ist strenger als das ArbZG für Erwachsene.
Raucherpausen sind grundsätzlich keine Arbeitspausen, sofern sie nicht als solche definiert sind. Arbeitgeber können Raucherpausen als Arbeitsunterbrechung werten, die nachgeholt werden muss.
Ja. Die CERTISCAN Auto-Pause-Funktion zieht bei vergessener Pausenstempelung die gesetzliche Mindestpause automatisch ab. Die Regeln sind pro Organisation konfigurierbar.
Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit. Die Pause muss vorher feststehen und darf nicht ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
Ja. Die gesetzliche Pausenpflicht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit am Tag.
Ja. Tarifverträge können längere Pausen vorsehen, aber niemals kürzere als das ArbZG vorschreibt. In der Gebäudereinigung sind oft 30 Minuten ab 6 Stunden üblich.

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