Die gesetzliche Pausenregelung folgt 2 einfachen Schwellenwerten: Ab 6 Stunden Arbeitszeit = 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden = 45 Minuten Pause. Der kostenlose CERTISCAN Pausenrechner zeigt sofort, welche Mindestpause vorgeschrieben ist – inklusive Tabelle für alle Arbeitszeiten.
Beispiel: Bei 8 Stunden geplanter Arbeitszeit gilt eine Pflichtpause von 30 Minuten. Bei 9,5 Stunden sind es bereits 45 Minuten. CERTISCAN prüft diese Schwellenwerte automatisch und warnt vor Verstößen.
Das Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) schreibt vor, dass Ruhepausen im Voraus feststehen müssen. Sie dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen – Bereitschaftsdienst zählt nicht als Pause.
Verstöße gegen die Pausenregelung werden mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet. Besonders in der Reinigungsbranche kontrolliert der Zoll (FKS) die Einhaltung der Pausenvorschriften.
CERTISCAN prüft jede Schicht gegen die Schwellen des §4 ArbZG und weist eine unterschrittene Pflichtpause als Compliance-Befund aus. Die Auto-Pause-Funktion, die eine vergessene Pausenstempelung automatisch abzieht, ist ab Werk ausgeschaltet – sie muss pro Organisation bewusst aktiviert werden, weil der Abzug eine eigene Rechtsgrundlage braucht. Der Befund bleibt in beiden Fällen sichtbar.
Für Schichtarbeiter und Teilzeitkräfte gelten dieselben Pausenregeln. Auch bei einer 6-Stunden-Schicht muss die 30-Minuten-Grenze beachtet werden. CERTISCAN berücksichtigt individuelle Schichtmodelle und berechnet die korrekte Pflichtpause für jeden Mitarbeiter.
CERTISCAN weist jede Unterschreitung der Pflichtpause als eigenen Compliance-Befund aus – auch dann, wenn der automatische Abzug ausgeschaltet ist. Eine Prozentzahl, um wie viel Verstöße dadurch zurückgehen, nennen wir bewusst nicht: dafür fehlt uns die belastbare Datenbasis.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Auto-Pausenberechnung | |||
| ArbZG-Schwellenwerte | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Pausenverstoß-Warnung | |||
| Konfigurierbare Regeln | |||
| Compliance-Report | |||
| Mobile Stempeluhr | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
§4 ArbZG regelt die Ruhepausen:
Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss eine Pause gewährt werden.
Die Berechnung ist stufenbasiert:
ArbeitszeitPflichtpause Bis 6:00 h0 Min 6:01 – 9:00 h30 Min Ab 9:01 h45 Min
Wichtig: Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Bei 8 h Nettoarbeitszeit muss der Arbeitnehmer also mindestens 8:30 h im Betrieb sein (8 h Arbeit + 30 Min Pause).
Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren insbesondere in Branchen mit hohem Arbeitszeitdruck wie Reinigung, Pflege und Gastronomie.