Der Sonntagszuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Sonntagsstunden × Stundensatz × 50%. Der kostenlose CERTISCAN Sonntagszuschlag-Rechner berechnet den steuerfreien Zuschlag sofort – inklusive Gesamtlohn und Jahreshochrechnung.
Beispiel: 6 Stunden Sonntagsarbeit bei 16 €/h Grundlohn = 6 × 16 × 0,50 = 48 € Sonntagszuschlag. Gesamtlohn für den Sonntag: 96 + 48 = 144 €. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.
Sonntagszuschläge sind bis zu 50% des Grundlohns steuerfrei nach §3b EStG. Der Grundlohn darf maximal 50 € pro Stunde betragen. Darüber hinaus ist der Zuschlag steuerpflichtig. CERTISCAN prüft diese Grenze automatisch und markiert steuer- und beitragspflichtigen Anteil.
Wichtig: Auch sozialversicherungsfrei bleibt der Zuschlag bis zur Grenze von 25 €/h Grundlohn. Zwischen 25 und 50 €/h ist er zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
In der Gebäudereinigung ist Sonntagsarbeit bei Hotels, Krankenhäusern und Einkaufszentren üblich. Der Rahmentarifvertrag regelt die Höhe der Sonntagszuschläge. CERTISCAN erkennt Sonntage automatisch aus dem Kalender und rechnet mit dem Zuschlagssatz, den Sie je Mitarbeiter oder als Tarif-Vorgabe hinterlegt haben – Feiertage kennt das System für alle 16 Bundesländer.
CERTISCAN erkennt Sonntagsarbeit automatisch aus der Zeiterfassung und berechnet Zuschläge minutengenau. Bei Schichten, die Sonntag und Montag überspannen, wird der Sonntagsanteil exakt berechnet. Der DATEV-Export weist Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge als getrennte Lohnarten aus. Die vorgeschlagenen Lohnart-Nummern sind branchenüblich und werden vor dem ersten Lauf mit Ihrem Lohnbüro abgeglichen.
Die Zuschläge werden direkt aus den erfassten Stempelzeiten abgeleitet, statt sie am Monatsende manuell zusammenzusuchen – nachvollziehbar bis auf die einzelne Minute.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Sonntagerkennung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Zuschlagberechnung | Minutengenau | Stundenbasis | Fehleranfällig |
| SV-Freiheit prüfen | |||
| Ersatzruhetag-Tracking | |||
| Kombination mit Nachtzuschlag | Aufwendig | ||
| DATEV-Export | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Sonntagszuschläge basieren auf folgenden Gesetzen:
Beispiel: 8 h Sonntag, 18 €/h: Grundlohn 144 € + Zuschlag 72 € = 216 € (Zuschlag steuerfrei + SV-frei).