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Feiertagszuschlag-Rechner 2026: 100% berechnen

Feiertagszuschlag berechnen: 100% (150% an Weihnachten/1. Mai). Alle Feiertage pro Bundesland. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Feiertagszuschlag berechnen

11 Feiertage im Jahr 2026
Pr\u00fcfen Sie, ob dieser Tag ein Feiertag ist
h
Stunden am Feiertag
\u20ac
Grundlohn pro Stunde
120,00 €
Feiertagszuschlag (100%)
Feiertag – 100% Zuschlag (steuerfrei)
DatumDonnerstag, 01. Januar 2026
BundeslandNordrhein-Westfalen
Zuschlagssatz100%
Grundlohn120,00 €
Feiertagszuschlag120,00 €
Gesamtlohn240,00 €
Steuerfrei (§3b EStG)Ja

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN erkennt Feiertage für alle 16 Bundesländer automatisch und berechnet 100% (bzw. 150%) Feiertagszuschlag minutengenau.

14 Tage kostenlos testen →Mehr zu Zeiterfassung

Feiertagszuschlag berechnen – 100% steuerfrei

Der Feiertagszuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Feiertagsstunden × Stundensatz × 100% (an Weihnachten und 1. Mai sogar 150%). Der kostenlose CERTISCAN Feiertagszuschlag-Rechner kennt alle Feiertage in allen 16 Bundesländern und berechnet den Zuschlag sofort.

Beispiel: 8 Stunden am Tag der Deutschen Einheit bei 15 €/h = 8 × 15 × 1,00 = 120 € Feiertagszuschlag. Gesamtlohn: 120 + 120 = 240 €. CERTISCAN berechnet dies für jedes Bundesland mit den korrekten Feiertagen.

Feiertage variieren nach Bundesland

Deutschland hat 9 bundesweite und bis zu 4 zusätzliche länderspezifische Feiertage. Bayern hat mit 13 die meisten, Berlin mit 10 die wenigsten. CERTISCAN speichert für jede Organisation das Bundesland und berechnet Feiertagszuschläge automatisch – inklusive Ostersonntag, Christi Himmelfahrt und Buß- und Bettag.

Bei Verstößen gegen das Feiertagsarbeitsverbot drohen Bußgelder bis 30.000 €. CERTISCAN prüft automatisch, ob Feiertagsarbeit in der jeweiligen Branche zulässig ist.

Warum CERTISCAN für Feiertagszuschläge?

CERTISCAN kombiniert automatische Feiertagserkennung mit minutengenauer Zuschlagsberechnung. Das System kennt alle Feiertage für alle Bundesländer, berechnet Oster-abhängige Feiertage dynamisch und berücksichtigt die erhöhten Sätze an Weihnachten und 1. Mai.

Feiertagszuschlag in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung ist Feiertagsarbeit bei Hotels, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unvermeidbar. CERTISCAN berechnet den Feiertagszuschlag zusammen mit eventuellen Nacht- und Sonntagszuschlägen – alles in einer transparenten 15-Minuten-Aufschlüsselung.

Mit CERTISCAN sehen Manager sofort, welche Kosten für Feiertagsarbeit anfallen – ideal für Angebotskalkulation und Budgetplanung.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Feiertagszuschlag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Feiertagserkennung 16 Länder
Oster-basierte FeiertageAutomatischFormel nötigNachschlagen
150%-Zuschlag WeihnachtenManuell
Ersatzruhetag-Tracking
Kombination mit Nacht/SonntagAufwendig
DATEV-Export
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Feiertagszuschläge wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 ArbZG – An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden
  • §10 ArbZG – Ausnahmen für Notdienste, Pflege, Gastronomie, Reinigung etc.
  • §3b EStG – Steuerfreie Zuschläge: 100% für gesetzliche Feiertage, 150% für 24.12. (ab 14 Uhr), 25.12., 26.12. und 1. Mai
  • Feiertagsgesetze der Länder – Regeln die länderspezifischen Feiertage

Berechnung des Feiertagszuschlags

  1. Prüfen: Ist der Tag ein Feiertag im relevanten Bundesland?
  2. Zuschlagssatz bestimmen: 100% (normal) oder 150% (Weihnachten/1. Mai)
  3. Zuschlag berechnen: Feiertagsstunden × Stundensatz × Zuschlagssatz
  4. Steuerfreiheit prüfen: Grundlohn ≤ 50 €/h?

Beispiel 1. Weihnachtstag: 6 h bei 18 €/h = Grundlohn 108 € + Zuschlag 6×18×1,50 = 162 €. Gesamt: 270 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Länderspezifische Feiertage: Fronleichnam (6 Länder), Reformationstag (9 Länder), Allerheiligen (5 Länder) etc.
  • Heiligabend/Silvester: Keine gesetzlichen Feiertage, aber oft tariflich geregelt
  • Buß- und Bettag: Nur in Sachsen gesetzlicher Feiertag
  • Ersatzruhetag: Pflicht bei Feiertagsarbeit, innerhalb von 8 Wochen (§11 Abs. 3 ArbZG)

Bußgelder bei Verstößen

  • Unzulässige Feiertagsarbeit: Bußgeld bis 30.000 €
  • Kein Ersatzruhetag: Bußgeld bis 30.000 €
  • Fehlender Zuschlag (tariflich): Rückforderung möglich, 3 Jahre Verjährung

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Bundesland pro Standort korrekt einstellen (CERTISCAN Stammdaten)
  • ✅ Feiertagserkennung automatisieren statt manuell pflegen
  • ✅ Erhöhte Sätze an Weihnachten/1. Mai automatisch anwenden
  • ✅ Ersatzruhetage im Schichtplan berücksichtigen
  • ✅ Zuschlagsberechnung revisionssicher dokumentieren

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

100% des Grundlohns für normale Feiertage, 150% an Weihnachten (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12.) und 1. Mai. Der Zuschlag ist nach §3b EStG steuerfrei bei Grundlohn bis 50 €/h.
9 Feiertage gelten bundesweit (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 25./26. Dezember). Zusätzlich gibt es länderspezifische Feiertage – z. B. Fronleichnam in Bayern.
Grundsätzlich nicht (§9 ArbZG). Ausnahmen bestehen für Notdienste, Pflege, Gastronomie, Reinigung und weitere Branchen nach §10 ArbZG. CERTISCAN prüft die Zulässigkeit.
Ja. Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen (§11 Abs. 3 ArbZG). CERTISCAN trackt Ersatzruhetage automatisch.
Nein. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Erst ab 14 Uhr gilt der erhöhte Zuschlagssatz von 150% nach §3b EStG. Viele Tarifverträge gewähren aber frei.
Ja. Wer an einem Feiertag nachts arbeitet, erhält sowohl den Feiertagszuschlag (100/150%) als auch den Nachtzuschlag (25%). CERTISCAN berechnet alle Zuschläge korrekt.
Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag (Mittwoch vor dem 23. November). In allen anderen Bundesländern wurde er 1995 abgeschafft.
CERTISCAN berechnet alle Feiertage dynamisch – auch Oster-abhängige wie Karfreitag und Pfingstmontag. Pro Organisation wird das Bundesland gespeichert.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag. Der Anspruch ergibt sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag. §3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht den Anspruch.
Bayern mit bis zu 13 gesetzlichen Feiertagen (inkl. Mariä Himmelfahrt in katholischen Gemeinden). Berlin hat mit 10 Feiertagen die wenigsten.

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