CERTISCAN

Zeiterfassung Compliance-Check

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihre Zeiterfassung den Anforderungen des BAG-Urteils und ArbZG entspricht.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen (Az. 1 ABR 22/21). Vertrauensarbeitszeit ohne Dokumentation ist nicht mehr zulässig.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt zudem Höchstarbeitszeiten, Pausenpflichten und Aufbewahrungsfristen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 EUR geahndet werden.

Häufige Fragen zur Zeiterfassung

Ist die elektronische Zeiterfassung Pflicht?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen (Az. 1 ABR 22/21). CERTISCAN erfüllt alle Anforderungen.
Was kostet eine ArbZG-konforme Zeiterfassung?
CERTISCAN bietet elektronische Zeiterfassung als Modul-Add-on ab 79 EUR/Mo oder im Basic-Tarif (199 EUR/Mo) mit Audit Core mit automatischen Pausenabzügen, Zuschlägen und DATEV-Export.
Brauche ich spezielle Hardware?
Nein. CERTISCAN funktioniert auf jedem Smartphone, Tablet oder PC. Mitarbeiter stempeln per App oder Web-Browser.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das ArbZG?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Bußgeldern bis zu 30.000 EUR geahndet werden (§22 ArbZG). Bei Vorsatz droht Freiheitsstrafe.