BFSG-Check-Rechner 2026: Barrierefreiheit prüfen
BFSG Bußgeld berechnen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. B2C bis 100.000 €, B2B nicht betroffen. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
BFSG-Bußgeldrisiko prüfen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN prüft Ihre Website automatisch auf WCAG-Konformität – Scan-Engine mit axe-core, Score, Violations und PDF-Report. Barrierefreiheits-Modul ab 29 €/Monat.
BFSG-Bußgeld berechnen – sind Sie betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet B2C-Unternehmen ab dem 28.06.2025 zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €. Der kostenlose CERTISCAN BFSG-Check-Rechner prüft, ob Sie betroffen sind.
Beispiel: Ein B2C-Onlineshop mit 2 Mio. € Umsatz ohne barrierefreie Website riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 €. Ein reines B2B-FM-Unternehmen ist hingegen nicht direkt betroffen. CERTISCAN prüft WCAG-Konformität automatisch.
B2B vs. B2C: Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Reine B2B-Unternehmen sind nicht direkt betroffen. Facility-Management-Unternehmen sind typischerweise B2B und damit nicht zur Umsetzung verpflichtet – aber Barrierefreiheit ist dennoch Best Practice.
Warum CERTISCAN für Barrierefreiheit?
Auch ohne BFSG-Pflicht ist Barrierefreiheit sinnvoll: bessere SEO, größere Reichweite, positives Image. Der CERTISCAN BFSG-Check-Rechner zeigt Ihr Risiko. Das CERTISCAN Barrierefreiheits-Modul ab 29 €/Monat scannt Ihre Website automatisch auf WCAG 2.1-Konformität – mit axe-core Engine, Score, Violations und PDF-Report.
CERTISCAN bietet automatische Quartals-Scans, E-Mail-Benachrichtigungen bei Score-Änderungen und ein Dashboard mit Verlauf. So behalten Sie die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote im Blick.
BFSG-Bußgeldrisiko prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| WCAG-Scan | Automatisch (axe-core) | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Score-Berechnung | 0–100 Score | Nein | Nein |
| Quartals-Überwachung | ✅ | ❌ | ❌ |
| PDF-Report | ✅ | ❌ | ❌ |
| Violations-Details | ✅ | ❌ | ❌ |
| Trend-Analyse | ✅ | ❌ | ❌ |
| BFSG-Prüfungen | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über das BFSG wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um:
- § 1 BFSG: Anwendungsbereich – Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher
- § 3 BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Anhang I der EU-Richtlinie
- § 15 BFSG: Marktüberwachung durch Bundesnetzagentur
- § 37 BFSG: Bußgelder bis 100.000 €
- Geltungsbeginn: 28.06.2025
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
- E-Commerce: Onlineshops und digitale Marktplätze
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, Geldautomaten
- Telekommunikation: Mobilfunk, VoIP, Messenger
- E-Books und E-Reader
- Fahrkartenautomaten und Check-in-Terminals
- Computer und Betriebssysteme
B2B-Ausnahme
- Reine B2B-Unternehmen sind NICHT direkt betroffen
- Facility Management: Typischerweise B2B → keine BFSG-Pflicht
- Aber: Wenn FM-Unternehmen auch B2C-Dienste anbieten (z.B. Kundenportal für Endverbraucher), kann BFSG-Pflicht bestehen
- Best Practice: Barrierefreiheit auch für B2B empfohlen (SEO, Reichweite, Image)
WCAG 2.1 Anforderungen
- Wahrnehmbar: Textalternativen, Untertitel, Kontrast (min. 4,5:1)
- Bedienbar: Tastaturzugänglichkeit, Skip-Navigation, Zeitlimits
- Verstaendlich: Sprache gekennzeichnet, vorhersagbares Verhalten, Eingabehilfen
- Robust: Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader)
Bußgelder & Konsequenzen
- Verstoß gegen Barrierefreiheitsanforderungen: Bis 100.000 €
- Marktüberwachung: Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Vertriebsverbot: Nicht-konforme Produkte dürfen nicht mehr verkauft werden
- Reputationsschaden: Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen möglich
Praxistipps
- ✅ Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen B2C-Dienste anbietet
- ✅ WCAG 2.1 AA als Mindeststandard für Websites umsetzen
- ✅ Automatische Barrierefreiheits-Scans durchführen (CERTISCAN)
- ✅ Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlichen
- ✅ Regelmäßige manuelle Prüfung durch Betroffene ergänzen
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