Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet B2C-Unternehmen ab dem 28.06.2025 zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €.
Beispiel: Ein B2C-Onlineshop mit 2 Mio. € Umsatz ohne barrierefreie Website riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 €. Ein reines B2B-FM-Unternehmen ist hingegen nicht direkt betroffen.
Das BFSG gilt für B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Reine B2B-Unternehmen sind nicht direkt betroffen. Facility-Management-Unternehmen sind typischerweise B2B und damit nicht zur Umsetzung verpflichtet – aber Barrierefreiheit ist dennoch Best Practice.
Auch ohne BFSG-Pflicht ist Barrierefreiheit sinnvoll: bessere SEO, größere Reichweite, positives Image. Der CERTISCAN BFSG-Check-Rechner zeigt Ihr Risiko. Für die technische Prüfung selbst brauchen Sie ein Werkzeug außerhalb von CERTISCAN – ein Barrierefreiheits-Modul gibt es nicht.
Planen Sie die Prüfungen in festen Abständen und halten Sie den Stand fest – automatische Scans, Score-Benachrichtigungen oder ein Verlaufs-Dashboard dafür bietet CERTISCAN nicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| WCAG-Scan | Nicht enthalten | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Score-Berechnung | Nicht enthalten | Nein | Nein |
| Quartals-Überwachung | |||
| PDF-Report | |||
| Violations-Details | |||
| Trend-Analyse | |||
| BFSG-Prüfungen | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um: