Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Bei Verstößen drohen Bußgelder: bis 20.000 € für die fehlende Meldestelle, bis 50.000 € für Repressalien oder die Behinderung von Meldungen (§ 40 HinSchG).
Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 80 Mitarbeitern ohne interne Meldestelle riskiert ein Bußgeld von bis zu 20.000 € – bei Repressalien gegen Hinweisgeber drohen zusätzlich bis zu 50.000 € je Verstoß. CERTISCAN bietet eine HinSchG-konforme Lösung auf Anfrage – inklusive anonymem Meldekanal, 7-Tage-Rückmeldung und Dokumentation.
Seit dem 17.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Kernpflichten: Anonymer Meldekanal, Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten, Dokumentation und Vertraulichkeit.
Der CERTISCAN HinSchG Bußgeld-Rechner zeigt das Risiko. Die CERTISCAN Hinweisgeberschutz-Lösung auf Anfrage deckt die technische Seite ab: DSGVO-konformer anonymer Meldekanal, automatische Fristenverwaltung, 4-Augen-Prinzip bei Hochrisiko-Fällen und revisionssichere Dokumentation. Meldestelle benennen und schulen müssen Sie selbst.
Im Facility Management mit vielen Beschäftigten an verschiedenen Standorten ist ein digitaler Meldekanal besonders wichtig. CERTISCAN bietet einen für 18 Sprachen ausgelegten Meldekanal (Deutsch und Englisch verfügbar, weitere in Arbeit) und mobile Zugänglichkeit – ideal für die Reinigungsbranche.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Anonymer Meldekanal | |||
| Fristen-Überwachung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| 4-Augen-Prinzip | |||
| DSGVO-konform | Fraglich | Nein | |
| Mehrsprachiger Meldekanal (18 Sprachen ausgelegt, DE/EN verfügbar) | |||
| Revisionssichere Doku | |||
| Mobile Erreichbarkeit | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um: