HinSchG Bußgeld-Rechner 2026: Hinweisgeberschutz
Bußgeld Hinweisgeberschutzgesetz: Ab 50 MA ohne Meldekanal bis 50.000 €. Berechnen Sie Ihr Risiko. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
HinSchG Bußgeldrisiko berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN bietet ein DSGVO-konformes Hinweisgebersystem mit anonymem Meldekanal, Fristenmanagement und Dokumentation – HinSchG-konform ab 29 €/Monat.
HinSchG Bußgeld berechnen – wie hoch ist Ihr Risiko?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 20.000 bis 50.000 €. Der kostenlose CERTISCAN HinSchG Bußgeld-Rechner zeigt Ihr konkretes Risiko.
Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 80 Mitarbeitern ohne interne Meldestelle riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. CERTISCAN bietet eine HinSchG-konforme Lösung ab 29 €/Monat – inklusive anonymem Meldekanal, 7-Tage-Rückmeldung und Dokumentation.
HinSchG-Pflichten auf einen Blick
Seit dem 17.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Kernpflichten: Anonymer Meldekanal, Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten, Dokumentation und Vertraulichkeit.
Warum CERTISCAN statt Risiko?
Der CERTISCAN HinSchG Bußgeld-Rechner zeigt das Risiko. Die CERTISCAN Hinweisgeberschutz-Lösung ab 29 €/Monat eliminiert es: DSGVO-konformer anonymer Meldekanal, automatische Fristenverwaltung, 4-Augen-Prinzip bei Hochrisiko-Fällen und revisionssichere Dokumentation.
Im Facility Management mit vielen Beschäftigten an verschiedenen Standorten ist ein digitaler Meldekanal besonders wichtig. CERTISCAN bietet mehrsprachige Meldeformulare (12 Sprachen) und mobile Zugänglichkeit – ideal für die Reinigungsbranche.
HinSchG Bußgeldrisiko berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Anonymer Meldekanal | ✅ | ❌ | ❌ |
| Fristen-Überwachung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| 4-Augen-Prinzip | ✅ | ❌ | ❌ |
| DSGVO-konform | ✅ | Fraglich | Nein |
| 12 Sprachen | ✅ | ❌ | ❌ |
| Revisionssichere Doku | ✅ | ❌ | ❌ |
| Mobile Erreichbarkeit | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über das HinSchG wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um:
- § 12 HinSchG: Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen (ab 50 MA)
- § 16 HinSchG: Verfahren bei internen Meldungen (7 Tage Bestätigung, 3 Monate Rückmeldung)
- § 36 HinSchG: Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
- § 40 HinSchG: Bußgeldvorschriften (20.000–50.000 €)
- § 8 HinSchG: Meldung in gutem Glauben – Schutz vor Haftung
Bußgeldkatalog
- Keine interne Meldestelle: Bußgeld bis 20.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 1)
- Behinderung von Meldungen: Bußgeld bis 50.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 2)
- Repressalien gegen Hinweisgeber: Bußgeld bis 50.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 3)
- Verstoß gegen Vertraulichkeitsgebot: Bußgeld bis 50.000 €
- Nicht-Einhalten von Fristen: Bußgeld bis 20.000 €
Wer ist betroffen?
- Ab 50 Beschäftigten: Pflicht seit 17.12.2023 (Unternehmen und Behörden)
- Ab 250 Beschäftigten: Pflicht seit 02.07.2023
- Unabhängig von der Größe: Finanzdienstleister, bestimmte regulierte Branchen
- Zählweise: Alle Beschäftigten inkl. Teilzeitkräfte und Minijobber
Anforderungen an die interne Meldestelle
- Vertraulichkeit: Identität des Hinweisgebers muss geschützt werden
- Zugänglichkeit: Schriftlich, mündlich und auf Wunsch persönlich
- Fristen: 7 Tage Eingangsbestaetigung, 3 Monate Rückmeldung
- Dokumentation: 3 Jahre Aufbewahrungspflicht (§ 11 HinSchG)
- Fachkunde: Meldestellenbeauftragte/r muss geschult sein
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Digitale Meldestelle einrichten (CERTISCAN ab 29 €/Monat)
- ✅ Meldestellenbeauftragte/n benennen und schulen
- ✅ Mitarbeiter über Meldemöglichkeiten informieren
- ✅ Fristen automatisch überwachen lassen
- ✅ 4-Augen-Prinzip bei sensiblen Fällen einführen
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