Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) 2026
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Pflicht prüfen nach Art. 35 DSGVO. Verarbeitungsart, Risiko, Maßnahmen. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
DSFA-Pflicht prüfen
- Sensible/besondere Datenkategorien
- Umfangreiche Datenverarbeitung
- DSFA schriftlich dokumentieren (Art. 35 Abs. 7 DSGVO)
- Datenschutzbeauftragten einbeziehen (Art. 35 Abs. 2)
- Technische Maßnahmen implementieren (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
- Einwilligung oder gesetzliche Grundlage für Art. 9 DSGVO sicherstellen
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CERTISCAN verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform auf deutschen Servern. Audit-Trail, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen minimieren Risiken – ideal als Grundlage für Ihre DSFA. Ab 29 €/Monat.
Datenschutz-Folgenabschätzung – ist eine DSFA Pflicht?
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt. Der kostenlose CERTISCAN DSFA-Rechner prüft, ob für Ihre Verarbeitung eine DSFA erforderlich ist und welche Risikostufe vorliegt.
Beispiel: Ein FM-Unternehmen, das Zeiterfassung mit GPS-Standortdaten für 200 Mitarbeiter nutzt, muss eine DSFA durchführen: systematische Überwachung + Standortdaten + viele Betroffene. Der CERTISCAN DSFA-Rechner zeigt dies sofort an.
Wann ist eine DSFA Pflicht?
Art. 35 Abs. 3 DSGVO nennt drei Regelbeispiele: Scoring und Profiling mit rechtlicher Wirkung, umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheitsdaten, biometrische Daten) und systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Videoüberwachung). Die Aufsichtsbehörden haben zusätzliche Positiv-Listen veröffentlicht.
DSFA-Kriterien des EDPB
Der Europäische Datenschutzausschuss empfiehlt eine DSFA, wenn mindestens zwei Kriterien zutreffen: Scoring/Bewertung, automatisierte Entscheidungen, systematische Überwachung, sensible Daten, große Betroffenenanzahl, Datenabgleich, vulnerable Personen (Minderjährige, Beschäftigte), innovative Technologien oder Drittlandtransfer.
Warum CERTISCAN für datenschutzkonforme Verarbeitung?
Der CERTISCAN DSFA-Rechner zeigt das Risiko und die Pflichten. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat minimiert das Verarbeitungsrisiko: deutsches Hosting, AES-256-Verschlüsselung, WORM-Audit-Trail, Zugriffskontrollen und Datensparsamkeit – dokumentierte technische Maßnahmen für Ihre DSFA.
Im Facility Management mit GPS-Zeiterfassung, Schichtplanung und Gesundheitsdaten (Krankmeldungen) sind DSFAs besonders relevant. CERTISCAN bietet die technische Grundlage für eine positive DSFA-Bewertung.
DSFA-Pflicht prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel-Vorlage | Berater |
|---|---|---|---|
| TOM dokumentiert | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Audit-Trail | WORM (SHA-256) | Keiner | Keiner |
| Verschlüsselung | AES-256 | Nein | N/A |
| Zugriffskontrolle | RBAC | Nein | N/A |
| Hosting Deutschland | ✅ | N/A | N/A |
| Regelmäßige Updates | Automatisch | Manuell | Kostenpflichtig |
| DSFA-Grundlage | ✅ | Eingeschränkt | ✅ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 2.000+ € |
Datenschutz-Folgenabschätzung: Vollständiger Leitfaden
Gesetzliche Grundlage
Die DSFA ist in der DSGVO geregelt:
- Art. 35 Abs. 1 DSGVO: DSFA-Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko
- Art. 35 Abs. 3 DSGVO: Drei Regelbeispiele (Profiling, sensible Daten, Videoüberwachung)
- Art. 35 Abs. 4 DSGVO: Positivlisten der Aufsichtsbehörden
- Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Mindestinhalt einer DSFA
- Art. 36 DSGVO: Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde bei verbleibendem hohem Risiko
Wann ist eine DSFA erforderlich?
Die DSGVO nennt drei Regelbeispiele:
- Scoring und Profiling: Systematische Bewertung persönlicher Aspekte mit rechtlicher Wirkung
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien: Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen
- Systematische Überwachung: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
EDPB-Kriterien (Zwei-aus-neun-Regel)
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) empfiehlt eine DSFA bei mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- Scoring, Bewertung oder Profiling
- Automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung
- Systematische Überwachung (Videoüberwachung, Tracking)
- Verarbeitung sensibler Daten (Gesundheit, Biometrie, Straftaten)
- Umfangreiche Datenverarbeitung (viele Betroffene)
- Datenabgleich oder -zusammenführung
- Daten zu vulnerablen Personen (Kinder, Beschäftigte, Patienten)
- Innovative Technologien (KI, IoT, Fingerabdruck)
- Drittlandtransfer (außerhalb EU/EWR)
Pflichtinhalt einer DSFA (Art. 35 Abs. 7)
- Beschreibung: Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung
- Bewertung: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Risikobewertung: Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
- Abhilfemaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung
Typische DSFA-Szenarien im FM
- GPS-Zeiterfassung: Standortdaten + systematische Überwachung + Beschäftigte = DSFA erforderlich
- Videoüberwachung: In Gebäuden oder auf Geländen = DSFA fast immer erforderlich
- Gesundheitsdaten: BEM-Verfahren, Krankmeldungen = bei systematischer Verarbeitung DSFA nötig
- Biometrische Zutrittskontrolle: Fingerabdruck-Scanner = DSFA erforderlich
Praxistipps
- Prüfen Sie die EDPB-Kriterien vor jeder neuen Datenverarbeitung
- Dokumentieren Sie die DSFA schriftlich (Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde)
- Beteiligen Sie den Datenschutzbeauftragten (Art. 35 Abs. 2 DSGVO)
- Überprüfen Sie die DSFA regelmäßig (mindestens jährlich)
- Nutzen Sie CERTISCAN als technische Grundlage – dokumentierte TOM, Audit-Trail, Verschlüsselung
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