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Module/Compliance & Recht/Die Meldestelle-Pflicht erfüllen – anonym, verschlüsselt, mehrsprachig
Compliance & Recht

Die Meldestelle-Pflicht erfüllen – anonym, verschlüsselt, mehrsprachig

Für Betriebe ab 50 Beschäftigten, die eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz brauchen – gerade bei mehrsprachiger Belegschaft.

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  • Made in Germany
  • DSGVO-konform
  • Stand: 2026
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Die Herausforderung

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle zu betreiben, an die sich Mitarbeiter melden können – anonym und geschützt. Für eine Reinigungsfirma mit vielen Teilzeit- und Vollzeitkräften ist die 50er-Marke schnell erreicht.

Das eigentliche Problem: Wie richten Sie einen Kanal ein, dem Ihre Leute wirklich vertrauen, der Anonymität technisch garantiert – und der auch von jemandem genutzt werden kann, der besser Türkisch, Polnisch oder Rumänisch spricht als Deutsch? Ein Zettelkasten im Pausenraum erfüllt weder die gesetzlichen Fristen noch den Datenschutz. Und wenn eine Meldung kommt, laufen Bestätigungs- und Rückmeldefristen, die Sie einhalten müssen.

Die Lösung

CERTISCAN stellt die komplette Meldestelle als Software bereit – ohne teuren externen Dienstleister.

Ihre Mitarbeiter melden über einen anonymen Meldekanal, ohne dass eine IP-Adresse gespeichert wird. Der Kanal ist für 18 Sprachen ausgelegt – Deutsch und Englisch sind bereits übersetzt, weitere Sprachen folgen. Über einen verschlüsselten Rückkanal kann die Meldestelle anonym nachfragen. So bekommen auch Beschäftigte mit wenig Deutschkenntnissen einen geschützten Weg, sich zu melden.

Im Fallmanagement kategorisieren und gewichten Sie Meldungen (von unkritisch bis kritisch) und führen sie durch einen klaren Status-Weg. Wer die Fälle bearbeiten darf, ist streng geregelt: nur Inhaber, ein benannter Administrator oder ein unabhängiger externer Ombudsmann. Alle Falldaten und der Chat sind AES-256-verschlüsselt, hochgeladene Fotos werden von Standortdaten (EXIF) befreit.

Die gesetzlichen Fristen laufen automatisch mit: die Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§17) und die Rückmeldung binnen maximal drei Monaten. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (§11 Abs. 5) wird revisionssicher und hart gelöscht – inklusive der physischen Anhänge. Meldungen, die auf anderen Wegen eingehen (Telefon, persönlich, Post, E-Mail), lassen sich manuell erfassen und bestätigen. Der Hinweisgeberschutz ist im Flatrate-Bundle enthalten.

Funktionen

Anonymer, mehrsprachiger Kanal

Melden ohne IP-Speicherung. Der Meldekanal ist für 18 Sprachen ausgelegt (Deutsch und Englisch verfügbar, weitere in Arbeit); Rückfragen laufen über einen verschlüsselten Rückkanal.

Fristen laufen automatisch mit

Die 7-Tage-Eingangsbestätigung und die Drei-Monats-Rückmeldung nach §17 werden überwacht. Kein Fristversäumnis, weil eine Meldung untergegangen ist.

Unabhängiger Ombudsmann

Auf Wunsch bearbeitet ein externer, unabhängiger Ombudsmann die Fälle mit Schreibzugriff nur auf Meldungen – ein Vertrauensanker für Ihre Belegschaft.

Verschlüsselt & datensparsam

Falldaten und Chat sind AES-256-verschlüsselt, Foto-Uploads werden von Standortdaten (EXIF) befreit. Datenschutz ist eingebaut, nicht nachträglich aufgesetzt.

Auch für Telefon- und Papier-Meldungen

Meldungen, die per Telefon, persönlich, Post oder E-Mail eingehen, lassen sich manuell erfassen und bestätigen – damit auch diese Wege die Fristen einhalten.

Automatische Löschung nach Frist

Nach Ablauf der Aufbewahrung (§11 Abs. 5, drei Jahre nach Abschluss) wird revisionssicher und hart gelöscht – inklusive der physischen Datei-Anhänge.

Funktionen im Detail

Anonymer MeldekanalHinSchG-Fristen (§ 17) automatisch überwacht

So funktioniert es

  1. 1

    1. Kanal bereitstellen

    Ihre Mitarbeiter erreichen den anonymen Meldekanal (für 18 Sprachen ausgelegt, Deutsch und Englisch verfügbar) – ohne dass eine IP-Adresse gespeichert wird.

  2. 2

    2. Melden & rückfragen

    Der Melder gibt seinen Hinweis ab; über den verschlüsselten Rückkanal kann die Meldestelle anonym nachfragen.

  3. 3

    3. Fall bearbeiten

    Berechtigte Personen oder ein externer Ombudsmann kategorisieren, gewichten und bearbeiten den Fall entlang eines klaren Status-Wegs.

  4. 4

    4. Fristen & Löschung

    Eingangsbestätigung (7 Tage) und Rückmeldung (spätestens drei Monate) laufen automatisch mit; nach Ablauf der Aufbewahrung wird revisionssicher gelöscht.

Warum CERTISCAN

Was dir das bringt

Anonymer, mehrsprachiger Kanal
Melden ohne IP-Speicherung. Der Meldekanal ist für 18 Sprachen ausgelegt (Deutsch und Englisch verfügbar, weitere in Arbeit); Rückfragen laufen über einen verschlüsselten Rückkanal.
Fristen laufen automatisch mit
Die 7-Tage-Eingangsbestätigung und die Drei-Monats-Rückmeldung nach §17 werden überwacht. Kein Fristversäumnis, weil eine Meldung untergegangen ist.
Unabhängiger Ombudsmann
Auf Wunsch bearbeitet ein externer, unabhängiger Ombudsmann die Fälle mit Schreibzugriff nur auf Meldungen – ein Vertrauensanker für Ihre Belegschaft.
Verschlüsselt & datensparsam
Falldaten und Chat sind AES-256-verschlüsselt, Foto-Uploads werden von Standortdaten (EXIF) befreit. Datenschutz ist eingebaut, nicht nachträglich aufgesetzt.
Auch für Telefon- und Papier-Meldungen
Meldungen, die per Telefon, persönlich, Post oder E-Mail eingehen, lassen sich manuell erfassen und bestätigen – damit auch diese Wege die Fristen einhalten.
Automatische Löschung nach Frist
Nach Ablauf der Aufbewahrung (§11 Abs. 5, drei Jahre nach Abschluss) wird revisionssicher und hart gelöscht – inklusive der physischen Datei-Anhänge.

Im Vergleich

AnforderungCERTISCAN HinweisgeberschutzE-Mail-Postfach / Zettelkasten
Echte Anonymität (keine IP-Speicherung)
Mehrsprachiger Meldekanal (für 18 Sprachen ausgelegt)
Verschlüsselter Rückkanal für anonyme Rückfragen
Fristenüberwachung (§17: 7 Tage / 3 Monate)manuell
Unabhängiger Ombudsmann möglich
Verschlüsselung & EXIF-Strip bei Fotos
Fristgerechte, revisionssichere Löschung
Verfügbarkeit

Im Flatrate-Bundle enthalten

Rechtsbezug

Rechtsquelle: HinSchG (§§ 11 Abs. 5, 16, 17) · EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 · DSGVO · Stand: 2026

Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern.

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Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine Meldestelle nach HinSchG?
Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle betreiben. CERTISCAN stellt diesen Meldekanal fertig bereit.
Ist die Meldung wirklich anonym?
Ja. Der Meldekanal speichert keine IP-Adresse, und die Kommunikation läuft über einen verschlüsselten Rückkanal. So bleibt der Melder anonym und kann trotzdem mit der Meldestelle in Kontakt bleiben.
Wie funktioniert das bei einer mehrsprachigen Belegschaft?
Der Meldekanal ist für 18 Sprachen ausgelegt; Deutsch und Englisch sind bereits übersetzt, weitere Sprachen folgen. Rückfragen laufen über einen verschlüsselten Rückkanal, sodass der Melder anonym in Kontakt bleiben kann.
Wer darf die Meldungen einsehen?
Nur ausdrücklich berechtigte Personen: der Inhaber, ein benannter Administrator oder ein unabhängiger externer Ombudsmann. Falldaten und Chat sind verschlüsselt, Fotos werden von Standortdaten befreit.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Nach §17 HinSchG müssen Sie den Eingang einer Meldung binnen 7 Tagen bestätigen und binnen maximal drei Monaten zurückmelden. CERTISCAN überwacht diese Fristen automatisch.
Was passiert mit alten Meldungen?
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§11 Abs. 5, drei Jahre nach Abschluss) werden Falldaten revisionssicher und hart gelöscht – inklusive der physischen Datei-Anhänge.
Kann ich einen externen Ombudsmann einbinden?
Ja. Es gibt eine eigene Ombuds-Rolle mit Schreibzugriff ausschließlich auf Fälle. So kann ein unabhängiger externer Vertrauensanwalt die Meldestelle betreuen.
Was kostet der Hinweisgeberschutz?
Der Hinweisgeberschutz ist im Flatrate-Bundle enthalten. Der Gesamtpreis richtet sich nach Standorten und Mitarbeitern – auf Anfrage.

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