Das HinSchG ist das deutsche Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern — seit 02.07.2023 in Kraft, Meldekanal-Pflicht ab 50 Beschäftigten seit 17.12.2023.
Das HinSchG setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Kernpflichten: Einrichtung eines internen Meldekanals, Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten, Schutz des Hinweisgebers vor Kündigung und Benachteiligung.
Bußgelder: Bis 20.000 EUR bei fehlendem Meldekanal, bis 100.000 EUR bei Behinderung von Meldungen.
Rechtsquelle: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG); EU-Richtlinie 2019/1937 · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen können sich ändern.