HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)
Das HinSchG ist das deutsche Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern — seit 02.07.2023 in Kraft, Meldekanal-Pflicht ab 50 Beschaeftigten seit 17.12.2023.
Das HinSchG setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Kernpflichten: Einrichtung eines internen Meldekanals, Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten, Schutz des Hinweisgebers vor Kuendigung und Benachteiligung.
Bussgelder: Bis 20.000 EUR bei fehlendem Meldekanal, bis 100.000 EUR bei Behinderung von Meldungen.
Was muss der Meldekanal koennen?
Vertraulichkeit der Identitaet, schriftliche und muendliche Meldungen, Empfangsbestaetigung innerhalb von 7 Tagen, Rueckmeldung innerhalb von 3 Monaten. CERTISCAN erfuellt alle Anforderungen.
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