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HinSchG Compliance-Check

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine sichere interne Meldestelle einzurichten, über die Beschäftigte Verstöße gegen geltendes Recht melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Die Anforderungen umfassen unter anderem: Einrichtung eines sicheren Meldekanals, Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten sowie umfassende Dokumentations- und Vertraulichkeitspflichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

Unser kostenloser Compliance-Check hilft Ihnen, den aktuellen Stand Ihres Unternehmens schnell einzuschätzen und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.

Häufige Fragen zum HinSchG

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das HinSchG setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten und diese vor Repressalien zu schützen.
Ab wann gilt die HinSchG-Pflicht?
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen seit dem 02.07.2023 eine Meldestelle haben. Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden gilt die Pflicht seit dem 17.12.2023.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Bis zu 50.000 EUR pro Verstoß. Häufige Verstöße: keine Meldestelle eingerichtet, Fristversäumnisse bei der Bearbeitung, Behinderung von Meldungen oder Repressalien gegen Hinweisgeber.
Muss die Meldestelle anonym sein?
Das HinSchG schreibt Anonymität nicht vor, aber Unternehmen "sollten" anonyme Meldungen ermöglichen (§16 Abs. 1). In der Praxis erhöht Anonymität die Meldebereitschaft erheblich.
Kann CERTISCAN als externe Meldestelle dienen?
CERTISCAN bietet eine digitale Plattform für Ihre interne Meldestelle. Die Fallbearbeitung bleibt bei Ihnen oder Ihrem beauftragten Ombudsmann. CERTISCAN stellt die technische Infrastruktur bereit.