Ihre Verpackung gilt als nicht recyclingfähig — und der Kunde fragt nach der PPWR
Ein Auftraggeber, ein Auditor oder der eigene Verpackungslieferant sagt, Ihre Verpackung sei nicht recyclingfähig — und im selben Satz fällt „PPWR". Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar. Was Sie jetzt belastbar sagen können, was Sie besser nicht zusagen und welche drei Schritte in jedem Fall richtig sind.
„Eure Verpackung ist nicht recyclingfähig — wie haltet ihr das mit der neuen EU-Verordnung?" Der Satz kommt selten von einer Behörde. Er kommt vom Einkauf eines großen Auftraggebers, aus einem Lieferanten-Audit, von einer Handelskette im Listungsgespräch — oder vom eigenen Verpackungslieferanten, der beiläufig erwähnt, dass „das ab August ja nicht mehr geht". Und dann steht man da: Man weiß weder, ob die Aussage stimmt, noch, was man zusagen darf.
Diese Seite sortiert genau diesen Moment. Sie beantwortet nicht die Frage, ab wann eine Verpackung recyclingfähig sein muss — das ist eine Rechtsfrage, die wir nicht aus zweiter Hand beantworten (warum, steht weiter unten). Sie beantwortet die Frage, die Sie heute stellen: Was kann ich belastbar sagen, was darf ich nicht zusagen, und was tue ich als Nächstes?
12.08.2026
Allgemeiner Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40)
12.08.2026
PFAS-Verbot für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
12.08.2028
Erst dann: digitale Kennzeichnung per Datenträger (Art. 12 PPWR)
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Zahlen aus zweiter Hand in diesem Text — was nicht geprüft ist, steht hier nicht
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Gilt die PPWR auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz?
Ja. Die PPWR ist eine Verordnung (Verordnung (EU) 2025/40) und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — anders als eine Richtlinie, die erst in nationales Recht überführt werden muss. Der 12. August 2026 steht in der Verordnung selbst; auf ein deutsches Gesetz zu warten, wäre der falsche Zeitplan.
Muss meine Verpackung ab dem 12. August 2026 recyclingfähig sein?
Diese Frage beantworten wir bewusst nicht mit einer Zahl oder einem Datum. Für uns sind zur PPWR vier Angaben an der Primärquelle geprüft: die Rechtsakt-Nummer, der allgemeine Geltungsbeginn am 12.08.2026, das PFAS-Verbot für Lebensmittelkontakt zum selben Datum und die Kennzeichnung nach Artikel 12 ab dem 12.08.2028. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und deren Stichtage gehören nicht dazu — sie sollten Sie für Ihren Fall anwaltlich prüfen lassen, statt sich auf eine Angabe aus zweiter Hand zu stützen.
Der Kunde verlangt einen QR-Code auf der Verpackung — muss ich das jetzt umsetzen?
Rechtlich ist die digitale Kennzeichnung über einen Datenträger in Artikel 12 der PPWR geregelt und gilt ab dem 12. August 2028, nicht 2026. Verlangt ein Auftraggeber sie früher, ist das eine vertragliche Anforderung, keine gesetzliche — und sie ist entsprechend zu verhandeln, mit Preis und Termin. Fachlich sinnvoll ist trotzdem, jetzt mit den Artikelstammdaten anzufangen: An denen scheitert so ein Projekt, nicht am Druck.
Wir kaufen unsere Verpackungen nur ein — betrifft uns die PPWR trotzdem?
Sehr wahrscheinlich ja. Der Anwendungsbereich reicht weiter als „Verpackungshersteller": Wer Verpackungen herstellt, befüllt, einführt oder verpackte Ware in der EU in Verkehr bringt, ist im Blick der Verordnung — auch mit zugekaufter Verpackung, auch mit Versand- und Umverpackungen. Welche Rolle Ihr Betrieb im Sinne der Verordnung genau einnimmt, ist eine artikelgenaue Rechtsfrage, zu der wir hier keine Aussage treffen.
Was ist bei der PPWR der schnellste sinnvolle erste Schritt?
Eine schriftliche Lieferantenauskunft: Enthalten die eingekauften Verpackungen PFAS, und haben sie Lebensmittelkontakt? Das ist der einzige der geprüften Punkte, der zum 12.08.2026 unmittelbar eine Materialentscheidung auslösen kann — und die Antwort liegt nicht bei Ihnen, sondern beim Lieferanten. Alles andere können Sie parallel klären.
Wo sehe ich neben der PPWR die weiteren Fristen für meinen Betrieb?
Die Gesetzes-Achse steht im [Compliance-Radar](/compliance-radar): jede Lage mit Stand-Datum, nächster Frist und Fundstelle. Wenn Sie wissen wollen, welche dieser Lagen für Ihren Betrieb gilt, beantwortet der [Fristen-Wächter](/fristen-waechter) das anhand eines kurzen Profils — er führt keine eigenen Zahlen, sondern filtert genau diesen Radar.
Drei Dinge kommen in dieser Situation gleichzeitig zusammen, und alle drei sind unterschiedlich sicher:
Eine Tatsachenbehauptung über Ihre Verpackung („nicht recyclingfähig"). Die stammt in aller Regel nicht von Ihnen, sondern von jemand anderem — und ist damit erst einmal eine Behauptung, kein Befund.
Ein Rechtsakt mit einem harten Datum. Die PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 — gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als Verordnung braucht sie kein deutsches Umsetzungsgesetz; es gibt niemanden, auf den man warten kann.
Ein Erwartungsdruck aus der Lieferkette, der von der Rechtslage unabhängig ist. Ein Auftraggeber darf mehr verlangen, als das Gesetz vorschreibt. Sehr oft ist genau das der eigentliche Anlass des Gesprächs — und dann hilft eine Diskussion über Artikelnummern gar nicht weiter.
Wer diese drei Ebenen vermischt, verspricht am Ende etwas, das entweder rechtlich gar nicht gefordert ist oder vertraglich längst gefordert war.
02Was auf dem Spiel steht
Eine falsche Zusage bindet Sie schneller als das Gesetz. „Wir stellen bis August auf recyclingfähige Verpackung um" ist im Zweifel eine vertragliche Zusage — unabhängig davon, was die Verordnung tatsächlich verlangt. Werkzeuge, Vorstufe und Lieferantenwechsel dauern länger als das Gespräch.
Eine falsche Entwarnung ist ebenso teuer. „Betrifft uns nicht, wir stellen ja keine Verpackungen her" ist in der Regel keine belastbare Aussage: Wer verpackte Ware in Verkehr bringt, bringt die Verpackung mit in Verkehr — auch zugekaufte, auch den Versandkarton.
Das falsche Datum kostet ein Budget. Der derzeit am weitesten verbreitete Irrtum lautet, ab August 2026 brauche jede Verpackung einen QR-Code. Die digitale Kennzeichnung steht in Artikel 12 der PPWR und gilt erst ab dem 12. August 2028. Wer dafür 2026 ein Projekt aufsetzt, bindet Geld und Personal zwei Jahre zu früh — und zwar in genau dem Zeitraum, in dem das PFAS-Thema wirklich ansteht.
Der Sofort-Punkt wird übersehen. Zum 12. August 2026 greift das Verbot von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Das ist keine Kennzeichnungsfrage, sondern eine Materialfrage — und die Antwort darauf hat nicht Ihre Rechtsabteilung, sondern Ihr Verpackungslieferant.
03Was Sie in diesem Gespräch belastbar sagen können
Vier Aussagen sind an der Primärquelle geprüft und tragen:
Aussage
Fundstelle
Die EU-Verpackungsverordnung ist die Verordnung (EU) 2025/40.
VO (EU) 2025/40
Ihr allgemeiner Geltungsbeginn ist der 12. August 2026, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
VO (EU) 2025/40
Zum 12. August 2026 greift das PFAS-Verbot für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
VO (EU) 2025/40
Die digitale Kennzeichnung über einen Datenträger gilt erst ab dem 12. August 2028.
Art. 12 VO (EU) 2025/40
Aussage
Die EU-Verpackungsverordnung ist die Verordnung (EU) 2025/40.
Fundstelle
VO (EU) 2025/40
Aussage
Ihr allgemeiner Geltungsbeginn ist der 12. August 2026, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Fundstelle
VO (EU) 2025/40
Aussage
Zum 12. August 2026 greift das PFAS-Verbot für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
Fundstelle
VO (EU) 2025/40
Aussage
Die digitale Kennzeichnung über einen Datenträger gilt erst ab dem 12. August 2028.
Fundstelle
Art. 12 VO (EU) 2025/40
Alles darüber hinaus — insbesondere ob, ab wann und in welcher Abstufung eine Verpackung recyclingfähig sein muss — beantworten wir bewusst nicht. Diese Zurückhaltung ist im Gespräch übrigens kein Nachteil: „Diese vier Punkte sind geprüft, den Rest lasse ich Ihnen bis Freitag schriftlich zukommen" wirkt souveräner als eine Zahl, die der Gesprächspartner nachschlägt und nicht findet.
04Die drei Schritte, die in jedem Fall richtig sind
Die Behauptung nachprüfen lassen — schriftlich, beim Lieferanten. Wer sagt, die Verpackung sei nicht recyclingfähig: auf welcher Grundlage? Und im selben Aufwasch die Frage stellen, die zum 12.08.2026 wirklich zählt: Enthält diese Verpackung PFAS, und hat sie Lebensmittelkontakt? Eine E-Mail, eine Frist, eine Ablage. Das ist der Schritt mit der längsten Durchlaufzeit und dem geringsten Aufwand auf Ihrer Seite — er gehört an den Anfang.
Ihre eigene Rolle je Warenstrom notieren. Stellen Sie her, füllen Sie ab, führen Sie ein, handeln Sie? Häufig trifft mehreres zu. Diese Aufstellung ist später die Grundlage jeder rechtlichen Prüfung — und sie kostet eine halbe Stunde.
Nichts zusagen, was ein Datum enthält, das Sie nicht geprüft haben. Der Satz für das Gespräch: „Der Geltungsbeginn ist der 12. August 2026; die Kennzeichnungspflicht kommt erst 2028. Was davon Ihre Anforderung ist und was unsere gesetzliche Pflicht, klären wir und melden uns bis [Datum]."
Für eine strukturierte Selbsteinordnung entlang genau dieser geprüften Punkte gibt es den PPWR-Betroffenheits-Check — er ersetzt keine Rechtsberatung, sortiert die Lage aber in unter einer Minute vor. Den ausführlichen Hintergrund samt der Liste offener Punkte finden Sie im PPWR-Leitfaden.
05Und die Registrierung im Verpackungsregister?
Die Registrierungspflicht im deutschen Verpackungsregister LUCID folgt aus dem Verpackungsgesetz und ist vor jedem Inverkehrbringen zu beachten. Sie besteht heute und wird nicht dadurch gegenstandslos, dass ab dem 12. August 2026 eine EU-Verordnung gilt. Wenn im selben Gespräch also die Frage auftaucht, ob man „wegen der neuen EU-Verordnung" die LUCID-Registrierung noch braucht: Ja, sie gilt weiter. Wie sich beide Regelwerke mittelfristig zueinander verhalten, ist eine Rechtsfrage — dazu treffen wir hier keine Aussage.
06Was CERTISCAN hier tut — und was ausdrücklich nicht
Wir haben kein Modul zur PPWR: nichts, was Verpackungsdaten verwaltet, Recyclingfähigkeit bewertet oder Datenträger nach Artikel 12 erzeugt. Dieses Problem lösen Sie derzeit organisatorisch, nicht mit Software von uns. Was wir bereitstellen: den PPWR-Leitfaden, den PPWR-Betroffenheits-Check, eine laufend gepflegte Fristenübersicht auf /compliance-radar und kostenlose Kurz-Checks zu anderen Pflichten auf /checks.
Achtung — keine Rechtsberatung. Dieser Text beschreibt eine typische betriebliche Situation und ordnet den geprüften Rechtsstand ein. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall — insbesondere nicht für Zusagen gegenüber Auftraggebern und nicht für die Frage, welche Anforderungen an Ihre konkrete Verpackung gestellt werden.