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Zuschläge-Rechner 2026: Nacht + Sonntag + Feiertag komplett

Zuschläge komplett berechnen: Nachtarbeit 25%, Sonntag 50%, Feiertag 100%. Automatische Erkennung, kumulierte Berechnung. Kostenloser CERTISCAN Rechner 2026.

Zuschläge für Ihre Schicht berechnen

Bei Nachtschicht: Ende am nächsten Tag
Für Sonn-/Feiertagserkennung
Für landesspezifische Feiertage
165.00 €
Gesamtvergütung für diese Schicht
Nacht + Sonntag – 45 € Zuschläge (steuerfrei)
Schichtdauer8.0 h
Grundlohn (8.0 h × 15 €)120.00 €
Nachtzuschlag (8.0 h × 25 %)+30.00 €
Sonntagszuschlag (2.0 h × 50 %)+15.00 €
Zuschläge gesamt (steuerfrei)45.00 €
Gesamtvergütung165.00 €

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN Zeiterfassung berechnet alle Zuschläge automatisch – Nacht, Sonntag, Feiertag, kumuliert, revisionssicher. Ab 29 €/Monat.

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Zuschläge komplett berechnen – Nacht, Sonntag, Feiertag

Der CERTISCAN Zuschläge-Rechner berechnet alle Zuschläge für Ihre Schicht: Nachtzuschlag (25 %), Sonntagszuschlag (50 %) und Feiertagszuschlag (100 %). Bei Überschneidung werden die Zuschläge kumuliert – z.B. Sonntag-Nachtschicht = 75 % Zuschlag.

Beispiel: Sonntag-Nachtschicht von 22:00 bis 06:00, Stundenlohn 15 €. 8 Stunden × 15 € Grundlohn + 50 % Sonntagszuschlag (60 €) + 25 % Nachtzuschlag (30 €) = 210 € Gesamtvergütung. CERTISCAN berechnet dies automatisch.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten:

  • Nachtarbeit (20:00–06:00): Bis 25 % steuerfrei (ab 00:00 bis 40 %)
  • Sonntagsarbeit: Bis 50 % steuerfrei
  • Feiertagsarbeit: Bis 125 % steuerfrei (Weihnachten/1. Mai: bis 150 %)

Automatische Erkennung mit CERTISCAN

CERTISCAN erkennt automatisch, ob eine Schicht in die Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszeit fällt. Die Feiertage werden pro Bundesland berechnet – inklusive aller landesspezifischen Feiertage. So werden Zuschläge minutengenau und ohne manuellen Aufwand berechnet.

Kumulative Zuschlagsberechnung

Fällt eine Schicht in mehrere Zuschlagszeiträume (z.B. Sonntag-Nachtschicht), werden die Zuschläge addiert. Eine Feiertags-Nachtschicht bringt 100 % + 25 % = 125 % Zuschlag. CERTISCAN berechnet die Überschneidung intervallgenau in 15-Minuten-Schritten.

Im Facility Management arbeiten viele Mitarbeiter in Schichten – Nacht, Wochenende, Feiertage. CERTISCAN stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt berechnet und steueroptimal abgerechnet werden.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Zuschläge für Ihre Schicht berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Automatische Zuschlagserkennung
Feiertage pro Bundesland16 BundesländerManuellFehleranfällig
Kumulative Berechnung15-Min-IntervalleManuellManuell
Steuerfreiheits-Prüfung
SV-Freiheits-Prüfung
Schichtwechsel über Mitternacht
Revisionssichere Dokumentation
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Zuschläge: Rechtliche Grundlagen und Steuerfreiheit

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Das Einkommensteuergesetz gewährt Steuerfreiheit für Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden:

ZuschlagsartZeitraumMax. steuerfrei
Nachtarbeit20:00–06:00 Uhr25 % des Grundlohns
Nachtarbeit (ab 0 Uhr)00:00–04:00 Uhr (Arbeit vor 0 Uhr begonnen)40 % des Grundlohns
Sonntagsarbeit00:00–24:00 Uhr Sonntag50 % des Grundlohns
Feiertagsarbeit00:00–24:00 Uhr Feiertag125 % des Grundlohns
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. MaiBesondere Feiertage150 % des Grundlohns

Grundlohn-Obergrenze

Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde. Über dieser Grenze sind Zuschläge zwar weiterhin SV-frei, aber voll steuerpflichtig. CERTISCAN prüft diese Grenze automatisch.

Kumulation von Zuschlägen

Bei Überschneidung mehrerer Zuschlagszeiträume werden die Zuschläge addiert:

  • Sonntag + Nacht: 50 % + 25 % = 75 % Zuschlag
  • Feiertag + Nacht: 125 % + 25 % = 150 % Zuschlag
  • Weihnachten + Nacht: 150 % + 25 % = 175 % Zuschlag

Intervallbasierte Berechnung

CERTISCAN verwendet eine intervallbasierte Berechnung in 15-Minuten-Schritten. Für jedes Intervall wird geprüft:

  1. Liegt das Intervall in der Nachtzeit (22:00–06:00)?
  2. Ist es ein Sonntag?
  3. Ist es ein Feiertag (bundeslandabhängig)?
  4. Alle zutreffenden Zuschläge werden addiert

Feiertage pro Bundesland

Deutschland hat 9 bundesweite Feiertage und bis zu 4 zusätzliche landesspezifische Feiertage. Besonders relevant:

  • Bayern: 13 Feiertage (inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen)
  • Berlin: 10 Feiertage (inkl. Weltfrauentag)
  • Sachsen: 11 Feiertage (inkl. Reformationstag, Buß- und Bettag)

CERTISCAN kennt alle Feiertage aller 16 Bundesländer – inklusive beweglicher Feiertage (Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt).

SV-Freiheit der Zuschläge

Zuschläge, die nach § 3b EStG steuerfrei sind, sind auch sozialversicherungsfrei – allerdings nur bis zur Grundlohn-Obergrenze von 25 €/h (SV) statt 50 €/h (Steuer). CERTISCAN berechnet beide Grenzen korrekt.

Typische Zuschlagssätze im Facility Management

ZuschlagsartTypisch FMSteuerfrei max.
Nachtarbeit25–30 %25–40 %
Sonntagsarbeit50 %50 %
Feiertagsarbeit100 %125–150 %
Samstagsarbeit0–25 %Nicht steuerfrei

Praxistipps mit CERTISCAN

  • Zuschläge werden minutengenau aus den Zeiterfassungsdaten berechnet
  • Feiertage pro Bundesland automatisch erkannt
  • Steuerfreiheit und SV-Freiheit werden separat geprüft
  • Kumulative Zuschläge bei Schichtwechsel über Mitternacht korrekt berechnet
  • Revisionssichere Zuschlagsdokumentation für Betriebsprüfungen

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der Nachtzuschlag beträgt typischerweise 25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Bei 15 €/h Grundlohn: 15 € + 3,75 € Zuschlag = 18,75 €/h.
Der Sonntagszuschlag beträgt typischerweise 50 % des Grundlohns. Bei 15 €/h: 15 € + 7,50 € Zuschlag = 22,50 €/h. Der Zuschlag ist bis 50 % steuerfrei.
Der Feiertagszuschlag beträgt typischerweise 100 % des Grundlohns. Bei 15 €/h: 15 € + 15 € Zuschlag = 30 €/h. Steuerfrei bis 125 %, an Weihnachten und 1. Mai bis 150 %.
Ja, Zuschläge werden kumuliert. Eine Sonntag-Nachtschicht bringt 50 % Sonntagszuschlag + 25 % Nachtzuschlag = 75 % Gesamtzuschlag auf den Grundlohn.
Ja, bis zu bestimmten Grenzen: Nachtzuschlag bis 25 % (ab 0 Uhr bis 40 %), Sonntagszuschlag bis 50 %, Feiertagszuschlag bis 125 %. Dies gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit und Grundlohn bis 50 €/h.
Zuschläge sind SV-frei, soweit sie steuerfrei nach § 3b EStG sind – allerdings gilt für die SV-Freiheit eine niedrigere Grundlohn-Grenze von 25 €/h statt 50 €/h.
Steuerlich beginnt die zuschlagsbegünstigte Nachtzeit um 20:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr (§ 3b EStG). Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt 23:00–06:00 Uhr als Nachtzeit.
Deutschland hat 9 bundesweite Feiertage. Je nach Bundesland kommen 1–4 weitere hinzu (z.B. Heilige Drei Könige in Bayern, Weltfrauentag in Berlin). CERTISCAN kennt alle Feiertage aller 16 Bundesländer.
Es gibt keinen gesetzlichen Samstagsszuschlag, und er ist auch nicht steuerfrei nach § 3b EStG. Manche Tarifverträge sehen dennoch 25 % Samstagsszuschlag vor.
CERTISCAN analysiert jede Schicht in 15-Minuten-Intervallen, erkennt automatisch Nacht-/Sonntags-/Feiertagszeiten und berechnet kumulative Zuschläge – minutengenau und bundeslandspezifisch.

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