Der CERTISCAN Zuschläge-Rechner berechnet alle Zuschläge für Ihre Schicht: Nachtzuschlag (25 %), Sonntagszuschlag (50 %) und Feiertagszuschlag (100 %). Bei Überschneidung werden die Zuschläge kumuliert – z.B.
Beispiel: Sonntag-Nachtschicht von 22:00 bis 06:00, Stundenlohn 15 €. 8 Stunden × 15 € Grundlohn + 50 % Sonntagszuschlag (60 €) + 25 % Nachtzuschlag (30 €) = 210 € Gesamtvergütung. CERTISCAN berechnet dies automatisch.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
CERTISCAN erkennt automatisch, ob eine Schicht in die Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszeit fällt – minutenweise, in deutscher Zeitzone, auch über Mitternacht hinweg. Die Feiertage kennt das System für alle 16 Bundesländer samt beweglicher Termine. Bei den beiden gemeindescharfen Feiertagen – Mariä Himmelfahrt in Bayern und Fronleichnam in Sachsen und Thüringen – hinterlegen Sie zusätzlich die Gemeinde. Ohne diese Angabe wertet CERTISCAN den Tag bewusst nicht als Feiertag, statt pauschal 100 % Zuschlag auf einen Betrieb zu buchen, für den der Tag gar nicht gilt.
Fällt eine Schicht in mehrere Zuschlagszeiträume, addiert CERTISCAN die Töpfe minutengenau – eine Feiertags-Nachtschicht ergibt 125 % + 25 %. Trifft dagegen ein Feiertag auf einen Sonntag, zählt steuerlich nur der höhere der beiden Sätze, nicht beide: Auch das bildet CERTISCAN so ab.
Im Facility Management arbeiten viele Mitarbeiter in Schichten – Nacht, Wochenende, Feiertage. CERTISCAN liefert die zuschlagspflichtigen Minuten und den §3b-Split als geprüfte Vorlage für Ihr Lohnbüro. Die Lohnabrechnung selbst erstellt CERTISCAN nicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Zuschlagserkennung | |||
| Feiertage pro Bundesland | 16 Bundesländer | Manuell | Fehleranfällig |
| Kumulative Berechnung | Minutengenau | Manuell | Manuell |
| Steuerfreiheits-Prüfung | |||
| SV-Freiheits-Prüfung | |||
| Schichtwechsel über Mitternacht | |||
| Revisionssichere Dokumentation | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Das Einkommensteuergesetz gewährt Steuerfreiheit für Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden:
ZuschlagsartZeitraumMax. steuerfrei Nachtarbeit20:00–06:00 Uhr25 % des Grundlohns Nachtarbeit (ab 0 Uhr)00:00–04:00 Uhr (Arbeit vor 0 Uhr begonnen)40 % des Grundlohns Sonntagsarbeit00:00–24:00 Uhr Sonntag50 % des Grundlohns Feiertagsarbeit00:00–24:00 Uhr Feiertag125 % des Grundlohns 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. MaiBesondere Feiertage150 % des Grundlohns
Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde. Über dieser Grenze sind Zuschläge zwar weiterhin SV-frei, aber voll steuerpflichtig. CERTISCAN prüft diese Grenze automatisch.
Bei Überschneidung mehrerer Zuschlagszeiträume werden die Zuschläge addiert:
CERTISCAN verwendet eine minutengenaue Berechnung. Für jede Minute wird geprüft:
Deutschland hat 9 bundesweite Feiertage und bis zu 4 zusätzliche landesspezifische Feiertage. Besonders relevant:
CERTISCAN kennt alle Feiertage aller 16 Bundesländer – inklusive beweglicher Feiertage (Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt).
Zuschläge, die nach § 3b EStG steuerfrei sind, sind auch sozialversicherungsfrei – allerdings nur bis zur Grundlohn-Obergrenze von 25 €/h (SV) statt 50 €/h (Steuer). CERTISCAN berechnet beide Grenzen korrekt.
ZuschlagsartTypisch FMSteuerfrei max. Nachtarbeit25–30 %25–40 % Sonntagsarbeit50 %50 % Feiertagsarbeit100 %125–150 % Samstagsarbeit0–25 %Nicht steuerfrei