Sachbezugswerte sind amtlich festgelegte Werte für Sachleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) jährlich angepasst und sind Grundlage für die Besteuerung und SV-Berechnung von Mahlzeiten und Unterkünften.
Beispiel: 20 Mittagessen pro Monat × 4,13 € Sachbezugswert = 82,60 € monatlicher Sachbezugswert. Dieser Betrag wird in der Lohnabrechnung als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Der Rechner oben ermittelt ihn für Ihre Konstellation.
Wenn Arbeitgeber Mahlzeiten oder Unterkünfte stellen, müssen diese als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Der Sachbezugswert bestimmt die Höhe der Steuer- und SV-Belastung. Verrechnet wird er in der Lohnabrechnung durch Ihr Lohnbüro.
Besonders im Facility Management und in der Gastronomie sind Sachbezugswerte ein ständiges Thema. CERTISCAN verrechnet sie nicht: Eine vollständige Sachbezugs-Abrechnung ist im Produkt ausdrücklich noch nicht umgesetzt. Genutzt wird der amtliche Frühstückswert bisher nur für die Mahlzeitenkürzung bei Dienstreisen.
Sonderfälle wie kostenlose Kantinenmahlzeiten, Essensgutscheine und Zuzahlungen des Arbeitnehmers erklären wir weiter unten – abgerechnet werden sie in der Lohnabrechnung, nicht in CERTISCAN.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Jährliche Aktualisierung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Zuzahlungs-Verrechnung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Essensgutschein-Verwaltung | |||
| Dienstreise-Kürzung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Lohnabrechnung-Integration | |||
| Betriebsprüfungs-Export | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Sachbezugswerte sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegte Werte für Sachleistungen. Sie dienen als Bemessungsgrundlage für:
SachbezugTageswertMonatswert Frühstück2,17 €65,10 € Mittagessen4,13 €123,90 € Abendessen4,13 €123,90 € Vollverpflegung10,43 €312,90 € Unterkunft–278,00 €
Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus:
Beispiel Kantinenessen: 20 Mittagessen × 4,13 € = 82,60 €. Arbeitnehmer zahlt 2,50 € pro Essen = 50 €. Geldwerter Vorteil: 82,60 € − 50,00 € = 32,60 €.
Der Sachbezugswert für Unterkunft (278 € monatlich) gilt für eine einfache Unterkunft. Abzüge gelten bei:
Arbeitgeber können Essensgutscheine oder digitale Essensmarken ausgeben. Die steuerliche Behandlung:
Bei Dienstreisen gelten andere Regeln:
JahrFrühstückMittag/AbendUnterkunft 20242,17 €4,13 €278,00 € 20252,17 €4,13 €278,00 € 20262,17 €4,13 €278,00 €