Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen berechnen
Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen nach §850c ZPO berechnen. Pfändbarer Betrag, Unterhaltspflichten, Nettolohn. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
Pfändbaren Betrag berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN People & Payroll berechnet Pfändungen automatisch – mit korrekter Freigrenze, Unterhaltspflichten und direkter Abrechnungsintegration. Ab 29 €/Monat.
Pfändungsrechner 2026 – Pfändungsfreigrenzen berechnen
Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst. Der CERTISCAN Pfändungsrechner zeigt sofort, wie viel vom Nettolohn pfändbar ist.
Beispiel: Bei 2.000 € Nettolohn ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag 2026 bei ca. 1.491 €. Pfändbar sind ca. 509 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf ca. 2.059 €.
Pfändungsfreigrenzen 2026
Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025:
- Ohne Unterhaltspflicht: ca. 1.491,75 € monatlich pfändungsfrei
- Pro unterhaltsberechtigte Person: ca. 560 € Erhöhung des Freibetrags
- Obergrenze: Ab ca. 4.298,81 € ist alles über dem Freibetrag pfändbar
Was ist pfändbar?
Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage. Bestimmte Bezüge sind nach § 850a ZPO unpfändbar: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit. CERTISCAN berücksichtigt alle Ausnahmen automatisch.
Warum CERTISCAN für die Pfändungsberechnung?
Pfändungsberechnungen sind komplex: Nettolohn-Ermittlung, unpfändbare Bestandteile, Unterhaltspflichten, Mehrfachpfändungen. CERTISCAN People & Payroll berechnet alles automatisch und überweist den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger – revisionssicher dokumentiert.
Fehler bei der Pfändungsberechnung können teuer werden: Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für zu wenig abgeführte Beträge (§ 840 ZPO). CERTISCAN schützt vor diesem Haftungsrisiko.
Pfändbaren Betrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Pfändungstabelle aktuell | Automatisch (01.07.) | Manuell aktualisieren | Ausdrucke |
| Unpfändbare Bezüge | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Mehrfachpfändung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Drittschuldnererklärung | Vorlage | ❌ | ❌ |
| Automatische Überweisung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Revisionssichere Dokumentation | ✅ | ❌ | ❌ |
| Haftungsschutz | Hoch | Niedrig | Sehr niedrig |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Lohnpfändung: Vollständiger Ratgeber für Arbeitgeber
Gesetzliche Grundlage
Die Lohnpfändung ist in den §§ 850–850l ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Der Arbeitgeber wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Gerichts zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.
Pfändungstabelle 2026
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Berechnung erfolgt nach § 850c ZPO:
| Unterhaltspflichten | Pfändungsfreibetrag (ca.) |
|---|---|
| 0 Personen | 1.491,75 € |
| 1 Person | 2.059,99 € |
| 2 Personen | 2.369,99 € |
| 3 Personen | 2.679,99 € |
| 4 Personen | 2.989,99 € |
| 5 Personen | 3.299,99 € |
Werte gerundet. Die exakten Beträge ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle.
Unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO)
- Aufwandsentschädigungen und Reisekosten
- Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Weihnachtsgeld bis 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €)
- Urlaubsgeld (soweit gesetzlicher Mindesturlaub betroffen)
- Sterbe-, Geburts- und Heiratsgeld
Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner
- Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO): Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des PfÜB
- Berechnung des pfändbaren Betrags: Monatlich, korrekt nach Pfändungstabelle
- Abführung an Gläubiger: Mit jeder Lohnzahlung, fristgerecht
- Rangfolge beachten: Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Reihenfolge
- Dokumentation: Alle Berechnungen und Überweisungen revisionssicher aufbewahren
Berechnung des pfändbaren Betrags
Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:
- Nettolohn ermitteln (Brutto minus Steuern und SV-Beiträge)
- Unpfändbare Bezüge abziehen (Zulagen, Zuschläge etc.)
- Pfändungsfreien Betrag nach Tabelle ablesen (abhängig von Unterhaltspflichten)
- Pfändbarer Betrag = Bereinigter Nettolohn − Pfändungsfreier Betrag
Haftung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für:
- Zu wenig abgeführte Beträge (Berechnungsfehler)
- Verspätete Abführung
- Fehlende oder verspätete Drittschuldnererklärung (Ordnungsgeld bis 25.000 €)
CERTISCAN minimiert dieses Risiko durch automatische, revisionssichere Berechnung.
Praxistipps mit CERTISCAN
- Pfändungsfreigrenzen werden automatisch aktualisiert (jährlich zum 01.07.)
- Unpfändbare Bezüge werden automatisch herausgerechnet
- Mehrfachpfändungen werden nach Rangfolge korrekt bearbeitet
- Drittschuldnererklärung als Vorlage verfügbar
- Automatische Überweisung an Gläubiger mit Beleg