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Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen berechnen

Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen nach §850c ZPO berechnen. Pfändbarer Betrag, Unterhaltspflichten, Nettolohn. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Pfändbaren Betrag berechnen

Nettolohn nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen
Ehepartner, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte
1847.53 €
Pfändungsfreier Betrag
⚠️ 152 € pfändbar
Nettoeinkommen2000.00 €
Unterhaltsberechtigte0 Personen
Pfändungsfreigrenze (Basis)1491.75 €
+ Unterhalt (0 × 560 €)0.00 €
Pfändungsfreigrenze gesamt1491.75 €
Pfändbarer Betrag152.47 €
Verbleibt beim Arbeitnehmer1847.53 €
Arbeitgeber-Pflicht: Bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen Sie 152.47 € monatlich an den Gläubiger abführen und innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO).

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Pfändungsrechner 2026 – Pfändungsfreigrenzen berechnen

Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst. Der CERTISCAN Pfändungsrechner zeigt sofort, wie viel vom Nettolohn pfändbar ist.

Beispiel: Bei 2.000 € Nettolohn ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag 2026 bei ca. 1.491 €. Pfändbar sind ca. 509 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf ca. 2.059 €.

Pfändungsfreigrenzen 2026

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025:

  • Ohne Unterhaltspflicht: ca. 1.491,75 € monatlich pfändungsfrei
  • Pro unterhaltsberechtigte Person: ca. 560 € Erhöhung des Freibetrags
  • Obergrenze: Ab ca. 4.298,81 € ist alles über dem Freibetrag pfändbar

Was ist pfändbar?

Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage. Bestimmte Bezüge sind nach § 850a ZPO unpfändbar: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit. CERTISCAN berücksichtigt alle Ausnahmen automatisch.

Warum CERTISCAN für die Pfändungsberechnung?

Pfändungsberechnungen sind komplex: Nettolohn-Ermittlung, unpfändbare Bestandteile, Unterhaltspflichten, Mehrfachpfändungen. CERTISCAN People & Payroll berechnet alles automatisch und überweist den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger – revisionssicher dokumentiert.

Fehler bei der Pfändungsberechnung können teuer werden: Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für zu wenig abgeführte Beträge (§ 840 ZPO). CERTISCAN schützt vor diesem Haftungsrisiko.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Pfändbaren Betrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Pfändungstabelle aktuellAutomatisch (01.07.)Manuell aktualisierenAusdrucke
Unpfändbare BezügeAutomatischManuellFehleranfällig
Mehrfachpfändung
DrittschuldnererklärungVorlage
Automatische Überweisung
Revisionssichere Dokumentation
HaftungsschutzHochNiedrigSehr niedrig
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Lohnpfändung: Vollständiger Ratgeber für Arbeitgeber

Gesetzliche Grundlage

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850–850l ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Der Arbeitgeber wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Gerichts zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.

Pfändungstabelle 2026

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Berechnung erfolgt nach § 850c ZPO:

UnterhaltspflichtenPfändungsfreibetrag (ca.)
0 Personen1.491,75 €
1 Person2.059,99 €
2 Personen2.369,99 €
3 Personen2.679,99 €
4 Personen2.989,99 €
5 Personen3.299,99 €

Werte gerundet. Die exakten Beträge ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle.

Unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO)

  • Aufwandsentschädigungen und Reisekosten
  • Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Weihnachtsgeld bis 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €)
  • Urlaubsgeld (soweit gesetzlicher Mindesturlaub betroffen)
  • Sterbe-, Geburts- und Heiratsgeld

Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner

  1. Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO): Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des PfÜB
  2. Berechnung des pfändbaren Betrags: Monatlich, korrekt nach Pfändungstabelle
  3. Abführung an Gläubiger: Mit jeder Lohnzahlung, fristgerecht
  4. Rangfolge beachten: Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Reihenfolge
  5. Dokumentation: Alle Berechnungen und Überweisungen revisionssicher aufbewahren

Berechnung des pfändbaren Betrags

Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:

  1. Nettolohn ermitteln (Brutto minus Steuern und SV-Beiträge)
  2. Unpfändbare Bezüge abziehen (Zulagen, Zuschläge etc.)
  3. Pfändungsfreien Betrag nach Tabelle ablesen (abhängig von Unterhaltspflichten)
  4. Pfändbarer Betrag = Bereinigter Nettolohn − Pfändungsfreier Betrag

Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für:

  • Zu wenig abgeführte Beträge (Berechnungsfehler)
  • Verspätete Abführung
  • Fehlende oder verspätete Drittschuldnererklärung (Ordnungsgeld bis 25.000 €)

CERTISCAN minimiert dieses Risiko durch automatische, revisionssichere Berechnung.

Praxistipps mit CERTISCAN

  • Pfändungsfreigrenzen werden automatisch aktualisiert (jährlich zum 01.07.)
  • Unpfändbare Bezüge werden automatisch herausgerechnet
  • Mehrfachpfändungen werden nach Rangfolge korrekt bearbeitet
  • Drittschuldnererklärung als Vorlage verfügbar
  • Automatische Überweisung an Gläubiger mit Beleg

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der Pfändungsfreibetrag 2026 liegt bei ca. 1.491,75 € monatlich für Personen ohne Unterhaltspflichten. Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht er sich um ca. 560 €.
Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO zeigt für jede Nettolohn-Stufe und Anzahl der Unterhaltspflichten den pfändbaren Betrag. Sie wird jährlich zum 01.07. aktualisiert.
Unterhaltsberechtigte Personen sind Ehepartner, Kinder und sonstige gesetzlich Unterhaltsberechtigte. Es zählen nur Personen, denen tatsächlich Unterhalt gewährt wird.
Nein, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Auch Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen sind geschützt.
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Betrag berechnen und diesen mit jeder Lohnzahlung an den Gläubiger überweisen.
Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Rangfolge (Prioritätsprinzip). Der erste Gläubiger wird zuerst bedient. CERTISCAN berechnet die Rangfolge automatisch.
Ja, der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger für zu wenig abgeführte Beträge. Auch verspätete Zahlungen oder fehlende Drittschuldnererklärungen können Ordnungsgelder bis 25.000 € nach sich ziehen.
Weihnachtsgeld ist bis zu 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €) unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der normalen Pfändung.
Die Pfändungsfreigrenzen werden seit 2023 jährlich zum 01.07. angepasst. Die Anpassung orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag.
CERTISCAN berechnet den pfändbaren Betrag automatisch: Nettolohn ermitteln, unpfändbare Bezüge abziehen, Pfändungstabelle anwenden, an Gläubiger überweisen – alles revisionssicher dokumentiert.
Der Arbeitnehmer kann beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag nach § 850f ZPO stellen, z.B. bei besonderen Belastungen. Der Arbeitgeber selbst kann die Pfändung nicht aufheben.
Bei der Pfändung ordnet das Gericht die Lohnabführung an. Bei der Abtretung tritt der Arbeitnehmer freiwillig Teile seines Lohns ab. Für beide gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen.

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