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Entgeltfortzahlung-Rechner: 6 Wochen Lohnfortzahlung berechnen

Entgeltfortzahlung berechnen: 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wartefrist, Dauer, Krankengeld-Übergang. Kostenloser CERTISCAN Rechner 2026.

Entgeltfortzahlung berechnen

Beginn des Arbeitsverhältnisses
Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit
Tage
Gesamte Dauer inkl. Wochenenden
3000.00 €
Entgeltfortzahlung gesamt
30 Tage Entgeltfortzahlung
Bruttogehalt3000.00 €
Tagesentgelt (brutto/30)100.00 €
Betriebszugehörigkeit410 Tage
Wartefrist (4 Wochen)Erfüllt
Entgeltfortzahlung (max. 42 Tage)30 Tage
Entgeltfortzahlung gesamt3000.00 €

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber, im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) den vollen Lohn weiterzuzahlen. Der CERTISCAN Rechner berechnet die Dauer, den Gesamtbetrag und den Zeitpunkt des Übergangs zum Krankengeld.

Beispiel: Bei 3.000 € brutto und 42 Krankheitstagen zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen × ca. 136,36 € pro Tag = 5.727 € Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit ca. 70 % des Bruttolohns als Krankengeld.

Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus:

  • Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 4 Wochen bestehen (§ 3 Abs. 3 EFZG)
  • Arbeitsunfähigkeit: Durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen
  • Kein Verschulden: Die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein

Dauer der Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber zahlt maximal 42 Kalendertage (6 Wochen) pro Krankheitsfall. Bei derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten werden die Tage zusammengerechnet. CERTISCAN trackt dies automatisch.

Was passiert nach 6 Wochen?

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (ca. 70 % des Bruttolohns, max. 90 % des Nettolohns). Der Arbeitgeber wird über die Umlage U1 teilweise entlastet. CERTISCAN berechnet den Übergang automatisch.

CERTISCAN für automatische Entgeltfortzahlung

CERTISCAN Zeiterfassung trackt Krankheitstage automatisch, prüft die 4-Wochen-Wartefrist, berechnet die 42-Tage-Frist und meldet den Übergang zum Krankengeld. So vermeiden Sie Über- und Unterzahlungen und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Entgeltfortzahlung berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
42-Tage-TrackingAutomatischManuellFehleranfällig
Wartefrist-Prüfung
Zusammenrechnungs-Logik
Krankenkassen-MeldungAutomatischManuellManuell
U1-Erstattungsantrag
Revisionssichere Dokumentation
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Entgeltfortzahlung: Vollständiger Ratgeber

Gesetzliche Grundlage

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Die wichtigsten Regelungen:

  • § 3 EFZG: Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • § 3 Abs. 3 EFZG: 4 Wochen Wartezeit (ununterbrochenes Arbeitsverhältnis)
  • § 4 EFZG: Höhe der Entgeltfortzahlung (Entgeltausfallprinzip)
  • § 5 EFZG: Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

Das Entgeltausfallprinzip

Der Arbeitnehmer erhält während der Krankheit das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Das umfasst:

  • Grundgehalt / Stundenlohn × reguläre Arbeitszeit
  • Regelmäßige Zuschläge (Nachtarbeit, Sonntagszuschläge)
  • Leistungszulagen und Akkordprämien (Durchschnitt der letzten 13 Wochen)
  • Nicht: Überstundenvergütung, Fahrtkostenersatz, einmalige Sonderzahlungen

Berechnung der 42-Tage-Frist

Die 42 Kalendertage berechnen sich wie folgt:

  1. Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit = Tag 1
  2. Alle Kalendertage zählen (auch Wochenenden und Feiertage)
  3. Tag 42 = letzter Tag der Entgeltfortzahlung
  4. Ab Tag 43 = Krankengeld der Krankenkasse

Wiederholte Erkrankung – Anrechnungsregeln

Bei derselben Krankheit werden Zeiten zusammengerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Ein neuer 42-Tage-Anspruch entsteht erst, wenn:

  • Seit Beginn der ersten AU mindestens 12 Monate vergangen sind, ODER
  • Seit Ende der letzten AU wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate vergangen sind

Bei einer anderen Krankheit beginnt ein neuer 42-Tage-Zeitraum. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.

Krankengeld nach 6 Wochen

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt:

  • 70 % des Bruttolohns, aber maximal 90 % des Nettolohns
  • Höchstbetrag 2026: ca. 120 € pro Tag (abhängig von BBG KV)
  • Dauer: maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit

Umlage U1 – Erstattung für Arbeitgeber

Kleine Arbeitgeber (bis 30 Mitarbeiter) erhalten über die Umlage U1 eine teilweise Erstattung der Entgeltfortzahlung. Der Erstattungssatz liegt je nach gewähltem Tarif bei 40–80 %. CERTISCAN erstellt den Erstattungsantrag automatisch.

Besondere Fälle

  • Probezeit: In den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Befristete Verträge: Anspruch endet mit dem Vertrag, nicht mit den 42 Tagen
  • Minijobber: Voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung (wie Vollzeitkräfte)
  • Kur/Reha: Gilt als Arbeitsunfähigkeit, wenn ärztlich verordnet

Praxistipps mit CERTISCAN

  • Automatisches Tracking der 42-Tage-Frist pro Mitarbeiter und Krankheit
  • Wartefrist-Prüfung bei Neueinstellungen
  • Zusammenrechnungs-Logik für dieselbe Krankheit
  • Automatische Meldung an die Krankenkasse bei Übergang zum Krankengeld
  • U1-Erstattungsanträge auf Knopfdruck

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der Arbeitgeber zahlt maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) Entgeltfortzahlung pro Krankheitsfall. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.
Der Anspruch besteht nach 4 Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (§ 3 Abs. 3 EFZG). In den ersten 4 Wochen zahlt ggf. die Krankenkasse Krankengeld.
Es gilt das Entgeltausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält das Gehalt, das er ohne Krankheit verdient hätte – inklusive regelmäßiger Zuschläge, aber ohne Überstunden.
Alle Kalendertage ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also auch Wochenenden und Feiertage. Nach 42 Tagen endet die Entgeltfortzahlungspflicht.
Bei derselben Krankheit werden die Tage zusammengerechnet. Ein neuer Anspruch entsteht erst nach 12 Monaten seit Ersterkrankung oder 6 Monaten seit letzter AU. Bei anderer Krankheit beginnen neue 42 Tage.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Ja, Minijobber haben den vollen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung – genauso wie Vollzeitkräfte. Voraussetzung: 4 Wochen Wartezeit.
Die Umlage U1 finanziert die Erstattung der Entgeltfortzahlung für kleine Arbeitgeber (bis 30 Mitarbeiter). Je nach Erstattungssatz erhalten Sie 40–80 % der gezahlten Entgeltfortzahlung zurück.
Nein, regelmäßige Überstunden werden nicht in die Entgeltfortzahlung einbezogen. Nur das reguläre Entgelt und regelmäßige Zuschläge sind geschuldet.
CERTISCAN trackt Krankheitstage automatisch, prüft die 4-Wochen-Wartefrist, berechnet die 42-Tage-Frist, meldet an die Krankenkasse und erstellt U1-Erstattungsanträge.

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