Verpflegungsmehraufwand Rechner 2026: Dienstreise-Pauschale
Verpflegungsmehraufwand berechnen: 14€ (>8h) und 28€ (>24h) Pauschale. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Verpflegungsmehraufwand berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet Verpflegungsmehraufwand automatisch aus Dienstreise-Zeiten. 14 €/28 € Pauschale, An-/Abreisetag, steuerfrei.
Verpflegungsmehraufwand berechnen – 14 € und 28 €
Die Verpflegungspauschale berechnet sich nach 2 Sätzen: Ab 8 Stunden Abwesenheit = 14 €, ab 24 Stunden = 28 € pro Tag. Der kostenlose CERTISCAN Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet die jährliche Pauschale sofort – inklusive An- und Abreisetage.
Beispiel: 15 Dienstreisen über 8 Stunden (14 €) + 8 Dienstreisen mit Übernachtung (28 €) + 16 An-/Abreisetage (14 €) = 15×14 + 8×28 + 16×14 = 658 € absetzbar. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.
Gesetzliche Grundlage: §9 Abs. 4a EStG
Die Verpflegungspauschalen sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und gelten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Die Pauschalen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie erstattet. Alternativ können Arbeitnehmer sie als Werbungskosten absetzen.
Besonders für Reinigungskräfte mit wechselnden Einsatzorten und Servicetechniker ist der Verpflegungsmehraufwand relevant. CERTISCAN erkennt Auswärtstätigkeiten automatisch.
CERTISCAN für Dienstreise-Abrechnung
Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet den Verpflegungsmehraufwand aus den erfassten Dienstreise-Zeiten. An- und Abreisetage werden automatisch mit 14 € angesetzt. Die Jahresübersicht zeigt die Gesamtpauschale für die Steuererklärung.
Kürzung bei Mahlzeitengestellung
Wird vom Arbeitgeber oder auf der Dienstreise eine Mahlzeit gestellt, wird die Pauschale gekürzt: Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%. CERTISCAN berücksichtigt diese Kürzungen automatisch.
Verpflegungsmehraufwand berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Berechnung | ✅ | Formel nötig | Fehleranfällig |
| An-/Abreisetag | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Kürzungsberechnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Dreimonatsfrist | Warnung | ❌ | ❌ |
| Nachweis für FA | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Verpflegungsmehraufwand wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
- §9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten im Inland
- Abwesenheit > 8 Stunden: 14 € pro Tag
- Abwesenheit ≥ 24 Stunden: 28 € pro Tag
- An- und Abreisetag: Jeweils 14 € (unabhängig von der Stundenzahl)
Berechnung
- Dienstreisen > 8 h zählen: Anzahl × 14 €
- Dienstreisen ≥ 24 h zählen: Anzahl × 28 €
- An-/Abreisetage: Anzahl × 14 € (bei mehrtägigen Reisen)
- Kürzungen abziehen (bei Mahlzeitengestellung)
Kürzungssätze: Frühstück 20% von 28 € = 5,60 €. Mittag/Abendessen je 40% von 28 € = 11,20 €.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Dreimonatsfrist: Pauschale nur für die ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte
- Ausland: Länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle)
- Einsatzwechseltätigkeit: Dreimonatsfrist gilt nicht bei wechselnden Einsatzorten
- Erste Tätigkeitsstätte: Keine Pauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte
Bußgelder & Risiken
- Falsche Angaben: Steuerhinterziehung bei vorsätzlich überhöhten Pauschaleng
- Fehlende Nachweise: Finanzamt kann Reisekostenbelege anfordern
- Doppelerstattung: Nicht steuerfrei, wenn AG bereits erstattet und AN zusätzlich absetzt
Praxistipps
- ✅ Dienstreisen in der Zeiterfassung dokumentieren (CERTISCAN)
- ✅ An-/Abreisetage korrekt erfassen (immer 14 €)
- ✅ Mahlzeiten-Kürzungen beachten (Hotel-Frühstück!)
- ✅ Dreimonatsfrist bei gleichem Einsatzort beachten
- ✅ Auslandspauschalen pro Land prüfen
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