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Verpflegungsmehraufwand Rechner 2026: Dienstreise-Pauschale

Verpflegungsmehraufwand berechnen: 14€ (>8h) und 28€ (>24h) Pauschale. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Verpflegungsmehraufwand berechnen

Eint\u00e4gige Dienstreisen mit \u00fcber 8h Abwesenheit
Mehrt\u00e4gige Dienstreisen mit \u00dcbernachtung (Anzahl volle Tage)
Pauschals\u00e4tze 2026 (Inland)
Abwesenheit > 8 h14 €
Abwesenheit ≥ 24 h28 €
An-/Abreisetag14 €
658 €
Verpflegungsmehraufwand pro Jahr
658 € absetzbar
Eintägig > 8h (15 × 14 €)210 €
Mehrtägig ≥24h (8 × 28 €)224 €
An-/Abreisetage (16 × 14 €)224 €
Gesamtpauschale658 €
Ersparnis (30% Steuersatz)ca. 197,4 €
Ersparnis (42% Steuersatz)ca. 276,36 €
\u26a0\ufe0f K\u00fcrzung beachten: Bei Mahlzeitengestellung (z.\u00a0B. Hotel-Fr\u00fchst\u00fcck) wird die Pauschale gek\u00fcrzt: Fr\u00fchst\u00fcck 20% (5,60\u00a0\u20ac), Mittag/Abend je 40% (11,20\u00a0\u20ac).

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet Verpflegungsmehraufwand automatisch aus Dienstreise-Zeiten. 14 €/28 € Pauschale, An-/Abreisetag, steuerfrei.

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Verpflegungsmehraufwand berechnen – 14 € und 28 €

Die Verpflegungspauschale berechnet sich nach 2 Sätzen: Ab 8 Stunden Abwesenheit = 14 €, ab 24 Stunden = 28 € pro Tag. Der kostenlose CERTISCAN Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet die jährliche Pauschale sofort – inklusive An- und Abreisetage.

Beispiel: 15 Dienstreisen über 8 Stunden (14 €) + 8 Dienstreisen mit Übernachtung (28 €) + 16 An-/Abreisetage (14 €) = 15×14 + 8×28 + 16×14 = 658 € absetzbar. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.

Gesetzliche Grundlage: §9 Abs. 4a EStG

Die Verpflegungspauschalen sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und gelten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Die Pauschalen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie erstattet. Alternativ können Arbeitnehmer sie als Werbungskosten absetzen.

Besonders für Reinigungskräfte mit wechselnden Einsatzorten und Servicetechniker ist der Verpflegungsmehraufwand relevant. CERTISCAN erkennt Auswärtstätigkeiten automatisch.

CERTISCAN für Dienstreise-Abrechnung

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet den Verpflegungsmehraufwand aus den erfassten Dienstreise-Zeiten. An- und Abreisetage werden automatisch mit 14 € angesetzt. Die Jahresübersicht zeigt die Gesamtpauschale für die Steuererklärung.

Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Wird vom Arbeitgeber oder auf der Dienstreise eine Mahlzeit gestellt, wird die Pauschale gekürzt: Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%. CERTISCAN berücksichtigt diese Kürzungen automatisch.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Verpflegungsmehraufwand berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Automatische BerechnungFormel nötigFehleranfällig
An-/AbreisetagAutomatischManuellManuell
Kürzungsberechnung
DreimonatsfristWarnung
Nachweis für FA
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Verpflegungsmehraufwand wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten im Inland
  • Abwesenheit > 8 Stunden: 14 € pro Tag
  • Abwesenheit ≥ 24 Stunden: 28 € pro Tag
  • An- und Abreisetag: Jeweils 14 € (unabhängig von der Stundenzahl)

Berechnung

  1. Dienstreisen > 8 h zählen: Anzahl × 14 €
  2. Dienstreisen ≥ 24 h zählen: Anzahl × 28 €
  3. An-/Abreisetage: Anzahl × 14 € (bei mehrtägigen Reisen)
  4. Kürzungen abziehen (bei Mahlzeitengestellung)

Kürzungssätze: Frühstück 20% von 28 € = 5,60 €. Mittag/Abendessen je 40% von 28 € = 11,20 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Dreimonatsfrist: Pauschale nur für die ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte
  • Ausland: Länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle)
  • Einsatzwechseltätigkeit: Dreimonatsfrist gilt nicht bei wechselnden Einsatzorten
  • Erste Tätigkeitsstätte: Keine Pauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte

Bußgelder & Risiken

  • Falsche Angaben: Steuerhinterziehung bei vorsätzlich überhöhten Pauschaleng
  • Fehlende Nachweise: Finanzamt kann Reisekostenbelege anfordern
  • Doppelerstattung: Nicht steuerfrei, wenn AG bereits erstattet und AN zusätzlich absetzt

Praxistipps

  • ✅ Dienstreisen in der Zeiterfassung dokumentieren (CERTISCAN)
  • ✅ An-/Abreisetage korrekt erfassen (immer 14 €)
  • ✅ Mahlzeiten-Kürzungen beachten (Hotel-Frühstück!)
  • ✅ Dreimonatsfrist bei gleichem Einsatzort beachten
  • ✅ Auslandspauschalen pro Land prüfen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

14 € pro Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € pro Tag bei 24 Stunden Abwesenheit. An An-/Abreisetagen: 14 € unabhängig von der Stundenzahl.
Bei mehrtägigen Dienstreisen mit Übernachtung gilt für den An- und den Abreisetag jeweils die Pauschale von 14 € – unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer.
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung. Der Arbeitgeber kann die Pauschale steuerfrei erstatten. Alternativ setzen Sie sie als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
An derselben Tätigkeitsstätte können Sie die Pauschale nur für die ersten 3 Monate geltend machen. Bei wechselnden Einsatzorten gilt die Frist nicht.
Wenn das Hotel-Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt wird, wird die Tagespauschale um 20% gekürzt (5,60 € bei 28 € Pauschale).
Ja, aber nicht für denselben Weg. Für Dienstreisen gilt die Verpflegungspauschale, für den regulären Arbeitsweg die Pendlerpauschale.
CERTISCAN erfasst Dienstreise-Zeiten in der Zeiterfassung und berechnet die Verpflegungspauschale automatisch. Das Steuer-Cockpit zeigt die Jahresübersicht.
Ja. Für Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle). Diese sind oft höher als die Inlandspauschalen.

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