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Pendlerpauschale Rechner 2026: Entfernungspauschale

Pendlerpauschale berechnen: 0,30€ (erste 20 km) + 0,38€ (ab 21. km). Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Pendlerpauschale berechnen

km
K\u00fcrzeste Stra\u00dfenverbindung, nur Hinweg
Tage
Ohne Homeoffice, Urlaub, Krankheit (typisch: 200\u2013230)
Staffelung 2026:
Erste 20 km: 0.30\u00a0\u20ac/km
Ab 21. km: 0.38\u00a0\u20ac/km (erh\u00f6ht bis 2026)
2.574 €
Pendlerpauschale pro Jahr
Erhöhter Satz ab 21. km (0,38 €)
Entfernung (einfach)35 km
Arbeitstage/Jahr220
Erste 20 km (× 0.3 €)1.320,00 €
Ab 21. km (× 0.38 €)1.254,00 €
Pauschale pro Tag11,70 €
Pauschale pro Jahr2.574 €
Ersparnis (30% Steuersatz)ca. 772,2 €
Ersparnis (42% Steuersatz)ca. 1.081,08 €

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet die Pendlerpauschale automatisch aus der hinterlegten Entfernung und den Büro-Arbeitstagen. Maximale Steuerersparnis ohne manuelles Zählen.

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Pendlerpauschale berechnen – 0,30 € und 0,38 € pro km

Die Pendlerpauschale berechnet sich gestaffelt: Erste 20 km × 0,30 € + ab 21. km × 0,38 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag. Der kostenlose CERTISCAN Pendlerpauschale-Rechner berechnet die jährliche Entfernungspauschale sofort – inklusive Steuerersparnis.

Beispiel: 35 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: Erste 20 km = 20 × 0,30 = 6 €/Tag. Ab 21. km = 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag. Gesamt: 11,70 € × 220 = 2.574 € absetzbar. CERTISCAN berechnet dies automatisch.

Erhöhung ab dem 21. Kilometer

Seit 2022 gilt: 0,38 € ab dem 21. Kilometer (vorher 0,30 €). Diese Erhöhung wurde bis 2026 verlängert und begünstigt besonders Fernpendler. CERTISCAN berücksichtigt die gestaffelte Berechnung automatisch.

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Nur die kürzeste Strecke zählt (Ausnahme: verkehrsgünstigere Strecke).

CERTISCAN Steuer-Cockpit

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit kennt die Entfernung jedes Mitarbeiters und zählt die Büro-Arbeitstage automatisch. An Homeoffice-Tagen wird stattdessen die Homeoffice-Pauschale berechnet. Keine doppelte Absetzung, maximale Steuerersparnis.

Besonderheit: Mobilitätsprämie

Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, erhalten statt der Pendlerpauschale eine Mobilitätsprämie (14% der Entfernungspauschale ab dem 21. km). CERTISCAN berechnet, welche Variante günstiger ist.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Pendlerpauschale berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Gestaffelte BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Arbeitstage zählenAutomatischManuellManuell
HO-Abgrenzung
SteuerersparnisBerechnet
Nachweis für FA
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über die Pendlerpauschale wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale für Wege Wohnung–Arbeitsstätte
  • 0,30 € für die ersten 20 Entfernungskilometer
  • 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer (bis 2026)
  • Nur einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg)

Berechnung

  1. Entfernung ermitteln (kürzeste Straßenverbindung, einfach)
  2. Erste 20 km: Tage × 20 × 0,30 €
  3. Ab 21. km: Tage × (km − 20) × 0,38 €
  4. Summe = jährlich absetzbare Entfernungspauschale

Beispiel: 50 km, 220 Tage: (220×20×0,30) + (220×30×0,38) = 1.320 + 2.508 = 3.828 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Verkehrsmittel egal: Auto, Bahn, Fahrrad, Fuß – gleicher Satz
  • Verkehrsgünstigere Strecke: Kann länger als kürzeste Strecke sein, muss nachgewiesen werden
  • Fahrgemeinschaft: Jeder Teilnehmer kann die volle Pauschale ansetzen
  • Mehrere Arbeitsstätten: Nur die erste Tätigkeitsstätte zählt
  • Homeoffice-Tage: An HO-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale

Bußgelder & Risiken

  • Falsche Kilometerangabe: Steuerhinterziehung bei Vorsatz
  • Zu viele Arbeitstage: Finanzamt prüft Plausibilität (max. ~230 Tage/Jahr)
  • Doppelansatz HO + Pendler: Nicht am selben Tag möglich

Praxistipps

  • ✅ Entfernung über Routenplaner dokumentieren
  • ✅ Büro- und Homeoffice-Tage getrennt zählen (CERTISCAN)
  • ✅ Verkehrsgünstigere Strecke prüfen (Autobahn vs. Landstraße)
  • ✅ Mobilitätsprämie für Geringverdiener prüfen
  • ✅ Fahrtkosten-Nachweis aufbewahren

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

0,30 € pro km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km (einfache Entfernung). Diese Staffelung gilt bis Ende 2026.
Nein. Nur die einfache Entfernung wird berücksichtigt. Bei 30 km einfacher Strecke werden 30 km angesetzt, nicht 60 km.
Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Bei ÖPNV können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Das Finanzamt akzeptiert typisch 220–230 Tage bei Vollzeit. Abzüge für Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage. CERTISCAN zählt die Büro-Tage automatisch.
Ja, aber nicht am selben Tag. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die HO-Pauschale. CERTISCAN trennt dies automatisch.
Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, erhalten 14% der Entfernungspauschale ab dem 21. km als Mobilitätsprämie direkt ausgezahlt.
CERTISCAN speichert die Entfernung im Steuerprofil und zählt automatisch die Büro-Arbeitstage. Die gestaffelte Berechnung erfolgt automatisch.
Ja. Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann die volle Entfernungspauschale ansetzen – unabhängig davon, ob er selbst fährt oder mitfährt.

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