Pendlerpauschale Rechner 2026: Entfernungspauschale
Pendlerpauschale berechnen: 0,30€ (erste 20 km) + 0,38€ (ab 21. km). Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Pendlerpauschale berechnen
Erste 20 km: 0.30\u00a0\u20ac/km
Ab 21. km: 0.38\u00a0\u20ac/km (erh\u00f6ht bis 2026)
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet die Pendlerpauschale automatisch aus der hinterlegten Entfernung und den Büro-Arbeitstagen. Maximale Steuerersparnis ohne manuelles Zählen.
Pendlerpauschale berechnen – 0,30 € und 0,38 € pro km
Die Pendlerpauschale berechnet sich gestaffelt: Erste 20 km × 0,30 € + ab 21. km × 0,38 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag. Der kostenlose CERTISCAN Pendlerpauschale-Rechner berechnet die jährliche Entfernungspauschale sofort – inklusive Steuerersparnis.
Beispiel: 35 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: Erste 20 km = 20 × 0,30 = 6 €/Tag. Ab 21. km = 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag. Gesamt: 11,70 € × 220 = 2.574 € absetzbar. CERTISCAN berechnet dies automatisch.
Erhöhung ab dem 21. Kilometer
Seit 2022 gilt: 0,38 € ab dem 21. Kilometer (vorher 0,30 €). Diese Erhöhung wurde bis 2026 verlängert und begünstigt besonders Fernpendler. CERTISCAN berücksichtigt die gestaffelte Berechnung automatisch.
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Nur die kürzeste Strecke zählt (Ausnahme: verkehrsgünstigere Strecke).
CERTISCAN Steuer-Cockpit
Das CERTISCAN Steuer-Cockpit kennt die Entfernung jedes Mitarbeiters und zählt die Büro-Arbeitstage automatisch. An Homeoffice-Tagen wird stattdessen die Homeoffice-Pauschale berechnet. Keine doppelte Absetzung, maximale Steuerersparnis.
Besonderheit: Mobilitätsprämie
Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, erhalten statt der Pendlerpauschale eine Mobilitätsprämie (14% der Entfernungspauschale ab dem 21. km). CERTISCAN berechnet, welche Variante günstiger ist.
Pendlerpauschale berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Gestaffelte Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Arbeitstage zählen | Automatisch | Manuell | Manuell |
| HO-Abgrenzung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Steuerersparnis | Berechnet | ❌ | ❌ |
| Nachweis für FA | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über die Pendlerpauschale wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
- §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale für Wege Wohnung–Arbeitsstätte
- 0,30 € für die ersten 20 Entfernungskilometer
- 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer (bis 2026)
- Nur einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg)
Berechnung
- Entfernung ermitteln (kürzeste Straßenverbindung, einfach)
- Erste 20 km: Tage × 20 × 0,30 €
- Ab 21. km: Tage × (km − 20) × 0,38 €
- Summe = jährlich absetzbare Entfernungspauschale
Beispiel: 50 km, 220 Tage: (220×20×0,30) + (220×30×0,38) = 1.320 + 2.508 = 3.828 €.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Verkehrsmittel egal: Auto, Bahn, Fahrrad, Fuß – gleicher Satz
- Verkehrsgünstigere Strecke: Kann länger als kürzeste Strecke sein, muss nachgewiesen werden
- Fahrgemeinschaft: Jeder Teilnehmer kann die volle Pauschale ansetzen
- Mehrere Arbeitsstätten: Nur die erste Tätigkeitsstätte zählt
- Homeoffice-Tage: An HO-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale
Bußgelder & Risiken
- Falsche Kilometerangabe: Steuerhinterziehung bei Vorsatz
- Zu viele Arbeitstage: Finanzamt prüft Plausibilität (max. ~230 Tage/Jahr)
- Doppelansatz HO + Pendler: Nicht am selben Tag möglich
Praxistipps
- ✅ Entfernung über Routenplaner dokumentieren
- ✅ Büro- und Homeoffice-Tage getrennt zählen (CERTISCAN)
- ✅ Verkehrsgünstigere Strecke prüfen (Autobahn vs. Landstraße)
- ✅ Mobilitätsprämie für Geringverdiener prüfen
- ✅ Fahrtkosten-Nachweis aufbewahren
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