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Steuerersparnis-Rechner 2026: Alle Pauschalen kombiniert

Steuerersparnis berechnen: Homeoffice + Pendeln + Dienstreise. Alle Pauschalen kombiniert. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Gesamte Steuerersparnis berechnen

Homeoffice
Tage
Wochen
Abz\u00fcglich Urlaub/Feiertage
Pendeln
km
Bürotage/Jahr: 92
Dienstreisen
Eint\u00e4gige Dienstreisen
Mehrt\u00e4gige Dienstreisen
Steuersatz
35 %
14 %45 %
Typisch: 30\u201342% f\u00fcr Arbeitnehmer
752,36 €
Gesch\u00e4tzte Steuerersparnis
752 € Steuerersparnis
Homeoffice-Pauschale828 €
Pendlerpauschale901,6 €
Verpflegungsmehraufwand420 €
Gesamt absetzbar2.149,6 €
WK-Pauschbetrag1.230 €
Über Pauschbetrag919,6 €
Grenzsteuersatz35%
Steuerersparnis752,36 €
Zusammensetzung
HO (828 €)Pendler (901,6 €)Dienstreise (420 €)
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Tats\u00e4chliche Erstattung h\u00e4ngt von weiteren Faktoren ab (Kirchensteuer, Soli, Progression, weitere Werbungskosten).

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet alle Steuervorteile automatisch: Homeoffice, Pendeln, Dienstreisen. Maximale Erstattung, minimaler Aufwand.

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Steuerersparnis berechnen – alle 3 Pauschalen kombiniert

Die gesamte Steuerersparnis ergibt sich aus der Kombination: (Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale + Verpflegungsmehraufwand) × Grenzsteuersatz. Der kostenlose CERTISCAN Steuerersparnis-Rechner kombiniert alle 3 Pauschalen und zeigt die Gesamterstattung – in einem einzigen Rechner.

Beispiel: 138 HO-Tage (828 €) + 82 Bürotage bei 30 km Entfernung (1.178 €) + 10 Dienstreisen (140 €) = 2.146 € absetzbar. Bei 42% Grenzsteuersatz = 901 € Steuererstattung. CERTISCAN berechnet dies automatisch.

Warum alle Pauschalen kombinieren?

Viele Arbeitnehmer nutzen nur die Pendlerpauschale und verschenken Hunderte Euro an Homeoffice-Pauschale und Verpflegungsmehraufwand. Der CERTISCAN Steuerersparnis-Rechner zeigt das volle Potenzial – ohne Steuerberater.

Wichtig: An Homeoffice-Tagen gilt die HO-Pauschale (6 €/Tag), an Bürotagen die Pendlerpauschale. CERTISCAN trennt dies automatisch anhand der Zeiterfassung.

CERTISCAN Steuer-Cockpit: Alles in einem

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit kombiniert alle steuerrelevanten Daten: Homeoffice-Tage, Büro-Tage, Pendelentfernung, Verkehrsmittel und Dienstreisen. Mitarbeiter erhalten am Jahresende eine fertige Auswertung für die Steuererklärung – maximale Erstattung bei minimalem Aufwand.

Grenzsteuersatz verstehen

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro angewandt wird. Je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz (14–45%). Für die meisten Arbeitnehmer liegt er bei 30–42%. CERTISCAN empfiehlt: Alle Pauschalen nutzen – die Ersparnis steigt überproportional.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Gesamte Steuerersparnis berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Alle Pauschalen kombiniertAufwendig
HO/Büro-TrennungAutomatischManuellFehleranfällig
Steuerersparnis-Berechnung
Nachweis für Finanzamt
JahresauswertungAutomatischManuell
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über steuerliche Pauschalen wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Drei steuerliche Pauschalen können kombiniert werden:

  • §4 Abs. 5 EStG – Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
  • §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale: 0,30/0,38 € pro km
  • §9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwand: 14/28 € pro Tag

Berechnung der Gesamtsteuerersparnis

  1. Homeoffice-Pauschale: HO-Tage × 6 € (max. 1.260 €)
  2. Pendlerpauschale: Bürotage × (20×0,30 + Rest×0,38)
  3. Verpflegung: Dienstreisen × 14/28 €
  4. Summe aller Pauschalen
  5. Steuerersparnis = Summe × Grenzsteuersatz

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Kein Doppelansatz: Homeoffice und Pendler nicht am selben Tag
  • Werbungskosten-Pauschbetrag: 1.230 € werden automatisch angerechnet (Steuervorteile erst darüber)
  • Arbeitgeberzuschuss: ÖPNV-Zuschuss oder Dienstwagen reduzieren die Pendlerpauschale
  • Kirchensteuer + Soli: Effektive Ersparnis kann höher sein als reiner Steuersatz

Bußgelder & Risiken

  • Falsche Angaben: Steuerhinterziehung bei vorsätzlich falschen Werten
  • Nachweispflicht: Finanzamt kann Belege anfordern – CERTISCAN dokumentiert alles
  • Unvollständige Nutzung: Kein Bußgeld, aber verschenkte Erstattung!

Praxistipps

  • ✅ Alle drei Pauschalen prüfen und nutzen
  • ✅ HO-Tage und Bürotage sauber trennen (CERTISCAN Zeiterfassung)
  • ✅ Grenzsteuersatz korrekt einschätzen
  • ✅ Dienstreisen mit Zeitangabe dokumentieren
  • ✅ CERTISCAN Steuer-Cockpit für automatische Auswertung nutzen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Steuerersparnis = (Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale + Verpflegungsmehraufwand) × Grenzsteuersatz. Der CERTISCAN Rechner kombiniert alle 3 Pauschalen automatisch.
Der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Für die meisten Arbeitnehmer liegt er bei 30–42%. Je höher, desto mehr bringen die Pauschalen.
Ja, aber nicht alle am selben Tag. An Bürotagen: Pendlerpauschale. An HO-Tagen: Homeoffice-Pauschale. An Dienstreisetagen: Verpflegungsmehraufwand.
Ja. Allein die Pendlerpauschale (30 km, 220 Tage) bringt über 2.500 € absetzbare Werbungskosten. Bei 35% Steuersatz = ca. 880 € Erstattung.
Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch angerechnet. Ihre individuellen Werbungskosten lohnen sich erst, wenn sie diesen Betrag übersteigen.
Ja. Das CERTISCAN Steuer-Cockpit kombiniert alle Pauschalen aus der Zeiterfassung und zeigt die gesamte Steuerersparnis. Mitarbeiter erhalten eine fertige Auswertung.
Bis zu 1.260 € pro Jahr. Bei 3 HO-Tagen/Woche und 42% Steuersatz: ca. 350 € Erstattung. Viele Arbeitnehmer vergessen diese Pauschale.
Es gibt kein festes Maximum. Beispiel: 2.000 € Pendler + 1.260 € HO + 500 € Dienstreise = 3.760 €. Bei 42% Steuersatz: ca. 1.579 € Erstattung.
Grundsätzlich reicht die Angabe in der Steuererklärung. Das Finanzamt kann aber Nachweise anfordern. CERTISCAN dokumentiert alle Arbeitsstandorte und Dienstreisen lückenlos.
Ja. Arbeitsmittel wie Monitor, Schreibtisch und Stuhl können zusätzlich zu den Pauschalen abgesetzt werden. Ab 2024 gelten Sofortabschreibungen bis 800 € (netto).

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