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Homeoffice-Pauschale Rechner 2026: 6€ pro Tag

Homeoffice-Pauschale berechnen: 6€ pro Tag, max. 1.260€/Jahr. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Homeoffice-Pauschale berechnen

Tage
Durchschnittliche HO-Tage pro Woche
Wochen
Abz\u00fcglich Urlaub und Feiertage (typisch: 44\u201347)
\u00a74 Abs. 5 EStG: Die Homeoffice-Pauschale betr\u00e4gt 6\u00a0\u20ac pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich.
828 €
Absetzbare Homeoffice-Pauschale
828 € absetzbar
HO-Tage/Woche3
Wochen/Jahr46
HO-Tage/Jahr138
Anrechenbare Tage (max. 210)138
Pauschale pro Tag6 €
Absetzbar828 €
Ersparnis (30% Steuersatz)ca. 248,4 €
Ersparnis (42% Steuersatz)ca. 347,76 €

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet die Homeoffice-Pauschale automatisch aus den erfassten Homeoffice-Tagen. Keine manuelle Zählung, maximale Steuerersparnis.

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Homeoffice-Pauschale berechnen – 6 € pro Tag

Die Homeoffice-Pauschale berechnet sich nach der Formel: Absetzbar = Homeoffice-Tage × 6 €, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Der kostenlose CERTISCAN Homeoffice-Pauschale Rechner berechnet Ihre jährliche Steuerersparnis sofort – ohne Anmeldung.

Beispiel: 3 Homeoffice-Tage pro Woche bei 46 Arbeitswochen = 138 Tage × 6 € = 828 € absetzbar. Bei 42% Grenzsteuersatz = ca. 348 € Steuerersparnis. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.

Seit 2023 dauerhaft: 6€/Tag, 210 Tage Maximum

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft eingeführt: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr = 1.260 €. Sie gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. CERTISCAN zählt die Homeoffice-Tage automatisch.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale ist eine Werbungskosten-Pauschale und wird in der Einkommensteuererklärung angegeben. Sie kann zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) geltend gemacht werden.

CERTISCAN Steuer-Cockpit

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet die Homeoffice-Pauschale automatisch aus den erfassten Arbeitszeiten. Mitarbeiter, die im Homeoffice stempeln, erhalten am Jahresende eine genaue Aufstellung – ideal für die Steuererklärung.

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer

Wer ein separates Arbeitszimmer hat, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen (Miete, Strom, Internet anteilig). CERTISCAN hilft bei der Entscheidung: Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 €) oder Arbeitszimmer (unbegrenzt)? Die bessere Option wird automatisch empfohlen.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Homeoffice-Pauschale berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
HO-Tage zählenAutomatischManuellFehleranfällig
Maximum-PrüfungManuell
Pendler-Abgrenzung
SteuerersparnisBerechnet
Nachweis für FA
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über die Homeoffice-Pauschale wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §4 Abs. 5 EStG – Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage, max. 1.260 €/Jahr
  • Seit 01.01.2023 dauerhaft verankert (vorher Corona-Sonderregelung)
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – Couch, Küchentresen, alles zählt
  • Zusatz zum Pauschbetrag: Homeoffice-Pauschale ist zusätzlich zu den 1.230 € Werbungskosten-Pauschbetrag

Berechnung

  1. Homeoffice-Tage zählen: Jeder Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten
  2. Multiplikation: Tage × 6 €
  3. Maximum beachten: Max. 210 Tage = 1.260 €
  4. Steuerersparnis: Absetzbarer Betrag × persönlicher Grenzsteuersatz

Beispiel: 160 Tage Homeoffice × 6 € = 960 € absetzbar. Bei 35% Steuersatz: 336 € Erstattung.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Arbeitszimmer: Wer ein anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann stattdessen tatsächliche Kosten absetzen
  • Gemischte Tage: Es zählt, wenn die überwiegende Tätigkeit im Homeoffice stattfindet
  • Pendlerpauschale: An Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale
  • Arbeitsmittel: Zusätzlich absetzbar (Schreibtisch, Monitor, Stuhl etc.)

Bußgelder & Risiken

  • Falsche Angaben: Steuerhinterziehung bei vorsätzlich falscher Tageszählung
  • Nachweispflicht: Finanzamt kann Nachweise verlangen – CERTISCAN dokumentiert lückenlos
  • Doppelansatz: Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale an demselben Tag nicht möglich

Praxistipps

  • ✅ Homeoffice-Tage in der Zeiterfassung markieren (CERTISCAN workLocation)
  • ✅ Maximum von 210 Tagen beachten
  • ✅ Jahresendauswertung für die Steuererklärung nutzen
  • ✅ Arbeitszimmer-Kosten vergleichen (bei teurem Arbeitszimmer ggf. günstiger)
  • ✅ Arbeitsmittel zusätzlich absetzen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr. Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft und wurde für 2026 nicht verändert.
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Sie können am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten.
Nicht am selben Tag. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale. CERTISCAN trennt dies automatisch.
Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. CERTISCAN dokumentiert alle Arbeitsstandorte (Büro, Homeoffice, Dienstreise) in der Zeiterfassung – als lückenloser Nachweis.
Ja, wenn die überwiegende Tätigkeit im Homeoffice stattfindet. Wenn Sie morgens 2h im Büro und nachmittags 6h im Homeoffice arbeiten, zählt es als Homeoffice-Tag.
Die Homeoffice-Pauschale bringt max. 1.260 €. Beim Arbeitszimmer können tatsächliche Kosten abgesetzt werden – bei teurer Wohnung oft mehr. CERTISCAN Steuer-Cockpit empfiehlt die bessere Option.
CERTISCAN zählt alle Tage mit workLocation=HOME automatisch und multipliziert mit 6 €. Das Steuer-Cockpit zeigt die Jahressumme und den Steuervorteil.
Ja. Die Homeoffice-Pauschale wird zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten angerechnet.

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