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Mehrarbeit-Rechner 2026: Vergütung & Grenzen

Mehrarbeit berechnen: Vergütung, Zuschlag und ArbZG-Grenzen. Überstunden-Stunden und Brutto-Auszahlung. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Mehrarbeit berechnen

h
Vereinbarte Wochenstunden laut Arbeitsvertrag
h
Tatsächlich geleistete Stunden pro Woche
€/h
Brutto-Stundenlohn (Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33))
%
Überstundenzuschlag (typisch: 25%, TV: 25–50%)
Tarifvertrag anwendbar
Zuschläge sind oft tarifvertraglich geregelt
541,25 €
Mehrarbeit-Vergütung pro Monat
📊 5 h Mehrarbeit/Woche
Mehrarbeit/Woche5 h
Mehrarbeit/Monat21.6 h
Stundenlohn20,00 €
Zuschlag (25%)5,00 €
Vergütung/Woche (ohne)100,00 €
Vergütung/Woche (mit Zuschlag)125,00 €
Vergütung/Monat541,25 €
Davon Zuschlag/Monat108,25 €
Vergütung/Jahr6.495 €
Hinweis: Die Vergütungspflicht für Überstunden setzt voraus, dass die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde (BAG). Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten sorgfältig.

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CERTISCAN erfasst Mehrarbeit automatisch, berechnet Zuschläge und warnt bei ArbZG-Verstößen. Digitale Zeiterfassung mit Compliance – ab 29 €/Monat.

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Mehrarbeit berechnen – Vergütung und gesetzliche Grenzen

Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinausgeht. Die Vergütung berechnet sich: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlag). Der kostenlose CERTISCAN Mehrarbeit-Rechner kalkuliert die Brutto-Vergütung und warnt bei Überschreitung der ArbZG-Grenzen.

Beispiel: Bei 3.600 € Monatsgehalt und 40h-Vertrag ergibt sich ein Stundensatz von 20,79 €. Bei 45 tatsächlichen Stunden = 5h Mehrarbeit/Woche. Mit 25% Zuschlag: 5 × 20,79 × 1,25 = 129,94 €/Woche bzw. 562,83 €/Monat zusätzlich.

Mehrarbeit vs. Überstunden

Rechtlich gibt es einen Unterschied: Überstunden sind Stunden über der individuellen vertraglichen Arbeitszeit. Mehrarbeit im engeren Sinne sind Stunden über der tariflichen oder gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Im Volksmund werden beide Begriffe synonym verwendet. CERTISCAN erfasst und unterscheidet beide Kategorien.

ArbZG-Grenzen: Maximal 48 Stunden

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: §3 ArbZG erlaubt maximal 8 Stunden werktäglich (= 48h/Woche bei 6-Tage-Woche). Vorübergehend sind 10 Stunden/Tag erlaubt, wenn im 6-Monats-Durchschnitt 8h nicht überschritten werden. CERTISCAN warnt automatisch bei Verstößen.

Zuschläge: Gesetz vs. Tarifvertrag

Gesetzliche Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge regeln Tarifverträge oder Arbeitsverträge: Reinigungsbranche typisch 25%, Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 100%. Der CERTISCAN Rechner berücksichtigt Ihren individuellen Zuschlagssatz.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Mehrarbeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Mehrarbeit-BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
ZuschlagsberechnungKonfigurierbarManuellAufwändig
ArbZG-PrüfungEchtzeitNicht möglichNicht möglich
ZeiterfassungQR-Code digitalNicht möglichPapier
DATEV-Export
6-Monats-DurchschnittAufwändig
Compliance-Warnung
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Mehrarbeit und Überstunden wissen müssen

Gesetzliche Grundlagen

Mehrarbeit und Überstunden werden durch mehrere Gesetze geregelt:

  • §3 ArbZG: Werktägliche Arbeitszeit max. 8h, vorübergehend bis 10h
  • §3 ArbZG (Ausgleich): Im 6-Monats-Durchschnitt max. 8h/Werktag
  • §612 BGB: Vergütungspflicht, wenn Vergütung als vereinbart oder üblich gilt
  • §16 Abs. 2 ArbZG: Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten über 8h

Berechnung der Mehrarbeit-Vergütung

  1. Stundensatz ermitteln: Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
  2. Mehrarbeit-Stunden: Tatsächliche Wochenstunden − Vertragliche Wochenstunden
  3. Vergütung ohne Zuschlag: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden
  4. Vergütung mit Zuschlag: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlagssatz)
  5. Monatsberechnung: Wochenvergütung × 4,33

Überstundenzuschläge nach Branche

  • Gebäudereinigung: 25% (tariflich)
  • Metall/Elektro: 25–50% (tariflich)
  • Handel: 25% (meist tariflich)
  • Öffentlicher Dienst (TVöD): 15–30% (je nach Uhrzeit)
  • Ohne Tarifvertrag: Nur wenn arbeitsvertraglich vereinbart

ArbZG-Grenzen im Detail

  • §3 ArbZG: Max. 8h/Werktag = 48h/Woche (6-Tage-Woche)
  • Verlängerung auf 10h: Nur wenn Ausgleich in 6 Monaten (oder 24 Wochen bei TV)
  • §4 ArbZG Pausen: 30 Min nach 6h, 45 Min nach 9h
  • §5 ArbZG Ruhezeit: Mind. 11h zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn
  • Verstoß: Bußgeld bis 15.000 €, bei Vorsatz Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

Steuerliche Behandlung

  • Überstundenvergütung ist normales Einkommen (Lohnsteuer + SV-Beiträge)
  • Nacht-/Sonntags-/Feiertagszuschläge sind unter bestimmten Grenzen steuerfrei (§3b EStG)
  • Steuerfreie Zuschläge: Nacht 25%, Sonntag 50%, Feiertag 125% (des Grundlohns, max. 50 €/h)

Dokumentationspflicht

Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Pflicht digital:

  • QR-Code-basierte Zeiterfassung (Beginn, Ende, Pausen)
  • Automatische Überstundenberechnung
  • ArbZG-Compliance-Prüfung in Echtzeit
  • DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung

Praxistipps

  • Mehrarbeit immer schriftlich anordnen oder genehmigen lassen
  • Arbeitszeiten täglich dokumentieren (CERTISCAN Zeiterfassung)
  • 6-Monats-Durchschnitt bei der ArbZG-Prüfung berücksichtigen
  • Zuschlagsregelungen im Arbeitsvertrag klar definieren
  • Alternative: Freizeitausgleich statt Auszahlung (steuerlich neutral)

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Überstunden = Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit. Mehrarbeit (i.e.S.) = Stunden über der tariflichen/gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Im Alltag werden beide Begriffe meist synonym verwendet.
Stundensatz = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Vergütung = Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlag). Beispiel: 3.500 € ÷ 173,2 = 20,21 €/h. 5 Stunden × 20,21 × 1,25 = 126,31 €.
Nein, gesetzliche Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge werden durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge geregelt. Ohne Regelung besteht nur Anspruch auf den regulären Stundensatz.
Das ArbZG erlaubt max. 48h/Woche (8h × 6 Werktage). Vorübergehend bis 60h/Woche (10h × 6 Werktage), wenn im 6-Monats-Durchschnitt 48h/Woche nicht überschritten werden.
Grundsätzlich ja (§612 BGB), wenn die Vergütung üblich oder vereinbart ist. Ausnahme: Leitende Angestellte oder wenn der Arbeitsvertrag eine Abgeltungsklausel enthält (bei angemessenem Gehalt).
Nur wenn arbeits- oder tarifvertraglich vorgesehen. Der Arbeitgeber kann Freizeitausgleich statt Auszahlung anordnen, wenn dies vereinbart ist. Freizeitausgleich ist steuerlich neutral.
Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 15.000 €. Bei vorsätzlicher oder wiederholter Überschreitung: Straftat (§23 ArbZG) mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr. Die Aufsichtsbehörde kontrolliert stichprobenartig.
Reguläre Überstundenzuschläge: Nein. Aber Zuschläge für Nacht- (25%), Sonntags- (50%) und Feiertagsarbeit (125%) sind unter bestimmten Grenzen steuerfrei nach §3b EStG (max. Grundlohn 50 €/h).
CERTISCAN erfasst Arbeitszeiten digital, berechnet Überstunden und Zuschläge automatisch, warnt bei ArbZG-Verstößen und exportiert die Daten für die Lohnbuchhaltung (DATEV).
Seit dem BAG-Urteil 2022 muss die gesamte Arbeitszeit erfasst werden – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Pflicht digital und revisionssicher (WORM-Audit-Trail).

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