Mehrarbeit-Rechner 2026: Vergütung & Grenzen
Mehrarbeit berechnen: Vergütung, Zuschlag und ArbZG-Grenzen. Überstunden-Stunden und Brutto-Auszahlung. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
Mehrarbeit berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN erfasst Mehrarbeit automatisch, berechnet Zuschläge und warnt bei ArbZG-Verstößen. Digitale Zeiterfassung mit Compliance – ab 29 €/Monat.
Mehrarbeit berechnen – Vergütung und gesetzliche Grenzen
Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinausgeht. Die Vergütung berechnet sich: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlag). Der kostenlose CERTISCAN Mehrarbeit-Rechner kalkuliert die Brutto-Vergütung und warnt bei Überschreitung der ArbZG-Grenzen.
Beispiel: Bei 3.600 € Monatsgehalt und 40h-Vertrag ergibt sich ein Stundensatz von 20,79 €. Bei 45 tatsächlichen Stunden = 5h Mehrarbeit/Woche. Mit 25% Zuschlag: 5 × 20,79 × 1,25 = 129,94 €/Woche bzw. 562,83 €/Monat zusätzlich.
Mehrarbeit vs. Überstunden
Rechtlich gibt es einen Unterschied: Überstunden sind Stunden über der individuellen vertraglichen Arbeitszeit. Mehrarbeit im engeren Sinne sind Stunden über der tariflichen oder gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Im Volksmund werden beide Begriffe synonym verwendet. CERTISCAN erfasst und unterscheidet beide Kategorien.
ArbZG-Grenzen: Maximal 48 Stunden
Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: §3 ArbZG erlaubt maximal 8 Stunden werktäglich (= 48h/Woche bei 6-Tage-Woche). Vorübergehend sind 10 Stunden/Tag erlaubt, wenn im 6-Monats-Durchschnitt 8h nicht überschritten werden. CERTISCAN warnt automatisch bei Verstößen.
Zuschläge: Gesetz vs. Tarifvertrag
Gesetzliche Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge regeln Tarifverträge oder Arbeitsverträge: Reinigungsbranche typisch 25%, Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 100%. Der CERTISCAN Rechner berücksichtigt Ihren individuellen Zuschlagssatz.
Mehrarbeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Mehrarbeit-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Zuschlagsberechnung | Konfigurierbar | Manuell | Aufwändig |
| ArbZG-Prüfung | Echtzeit | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Zeiterfassung | QR-Code digital | Nicht möglich | Papier |
| DATEV-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| 6-Monats-Durchschnitt | ✅ | Aufwändig | ❌ |
| Compliance-Warnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Mehrarbeit und Überstunden wissen müssen
Gesetzliche Grundlagen
Mehrarbeit und Überstunden werden durch mehrere Gesetze geregelt:
- §3 ArbZG: Werktägliche Arbeitszeit max. 8h, vorübergehend bis 10h
- §3 ArbZG (Ausgleich): Im 6-Monats-Durchschnitt max. 8h/Werktag
- §612 BGB: Vergütungspflicht, wenn Vergütung als vereinbart oder üblich gilt
- §16 Abs. 2 ArbZG: Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten über 8h
Berechnung der Mehrarbeit-Vergütung
- Stundensatz ermitteln: Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
- Mehrarbeit-Stunden: Tatsächliche Wochenstunden − Vertragliche Wochenstunden
- Vergütung ohne Zuschlag: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden
- Vergütung mit Zuschlag: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlagssatz)
- Monatsberechnung: Wochenvergütung × 4,33
Überstundenzuschläge nach Branche
- Gebäudereinigung: 25% (tariflich)
- Metall/Elektro: 25–50% (tariflich)
- Handel: 25% (meist tariflich)
- Öffentlicher Dienst (TVöD): 15–30% (je nach Uhrzeit)
- Ohne Tarifvertrag: Nur wenn arbeitsvertraglich vereinbart
ArbZG-Grenzen im Detail
- §3 ArbZG: Max. 8h/Werktag = 48h/Woche (6-Tage-Woche)
- Verlängerung auf 10h: Nur wenn Ausgleich in 6 Monaten (oder 24 Wochen bei TV)
- §4 ArbZG Pausen: 30 Min nach 6h, 45 Min nach 9h
- §5 ArbZG Ruhezeit: Mind. 11h zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn
- Verstoß: Bußgeld bis 15.000 €, bei Vorsatz Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Steuerliche Behandlung
- Überstundenvergütung ist normales Einkommen (Lohnsteuer + SV-Beiträge)
- Nacht-/Sonntags-/Feiertagszuschläge sind unter bestimmten Grenzen steuerfrei (§3b EStG)
- Steuerfreie Zuschläge: Nacht 25%, Sonntag 50%, Feiertag 125% (des Grundlohns, max. 50 €/h)
Dokumentationspflicht
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Pflicht digital:
- QR-Code-basierte Zeiterfassung (Beginn, Ende, Pausen)
- Automatische Überstundenberechnung
- ArbZG-Compliance-Prüfung in Echtzeit
- DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung
Praxistipps
- Mehrarbeit immer schriftlich anordnen oder genehmigen lassen
- Arbeitszeiten täglich dokumentieren (CERTISCAN Zeiterfassung)
- 6-Monats-Durchschnitt bei der ArbZG-Prüfung berücksichtigen
- Zuschlagsregelungen im Arbeitsvertrag klar definieren
- Alternative: Freizeitausgleich statt Auszahlung (steuerlich neutral)
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