Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage – üblicherweise 25% Nachtzuschlag.
Beispiel: Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr hat 7 Nachtstunden (23:00–06:00). Bei 15 €/h und 25% Zuschlag: 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet das minutengenau aus der Zeiterfassung; das Nachtfenster steht ab Werk auf 22:00–06:00 und ist pro Organisation einstellbar.
Nach §6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Entgelt zu gewähren. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung 25% als angemessen eingestuft. CERTISCAN verwendet diesen Standardsatz und ermöglicht individuelle Anpassungen.
Steuerlich gilt ein anderer Zeitraum als arbeitsrechtlich: §3b Abs. 2 EStG stellt Zuschläge für Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bis zu 25% steuerfrei (die ArbZG-Nachtzeit nach §2 Abs. 3 ArbZG ist davon verschieden: 23:00–06:00). Der erhöhte Satz von 40% gilt nur für die Zeit von 00:00 bis 04:00 Uhr, und nur wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde. Die SV-Freiheit ist auf 25% begrenzt. CERTISCAN berechnet die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile automatisch.
In der Gebäudereinigung fällt häufig Nachtarbeit an – insbesondere in Büros, Einkaufszentren und Krankenhäusern. CERTISCAN erkennt Nachtarbeit automatisch aus der Stempeluhr, ordnet jede einzelne Minute der Schicht dem Nacht-, Sonntags- oder Feiertagstopf zu – ohne 15-Minuten-Raster – und weist die Zuschlagsarten getrennt aus.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Nachtstunden-Erkennung | Automatisch | Formel | Kalender |
| Intervall-Sampling | 15 Min. | ||
| Steuerfreie Anteile | |||
| Kombi Nacht+Sonntag+Feiertag | |||
| Gesundheits-Reminder | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Nachtarbeit ist im ArbZG geregelt:
Beispiel: Schicht 20:00–04:00: Nachtstunden = 5h (23–04). Bei 16 €/h und 25%: 5 × 16 × 0,25 = 20 € Zuschlag.