Nachtarbeit-Rechner 2026: Nachtstunden & Zuschlag berechnen
Nachtarbeit berechnen: Stunden zwischen 23:00–06:00 mit 25% Zuschlag. Kostenloser CERTISCAN Rechner nach §6 ArbZG – sofort, ohne Anmeldung.
Nachtarbeit berechnen
23:00 \u2013 06:00 Uhr (7 Stunden)
Zuschlag: 25% (steuerfrei nach \u00a73b EStG)
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN erkennt Nachtarbeit automatisch aus der Zeiterfassung – mit Intervall-basierter Zuschlagsberechnung, sekundengenau, für jede Schicht.
Nachtarbeit berechnen – Stunden und Zuschlag nach §6 ArbZG
Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage – üblicherweise 25% Nachtzuschlag. Der kostenlose CERTISCAN Nachtarbeit-Rechner berechnet die Nachtstunden und den Zuschlag aus 2 Zeitangaben (Schichtbeginn und Schichtende).
Beispiel: Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr hat 7 Nachtstunden (23:00–06:00). Bei 15 €/h und 25% Zuschlag: 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet das sekundengenau aus der Zeiterfassung.
Gesetzliche Grundlage: §6 ArbZG
Nach §6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Entgelt zu gewähren. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung 25% als angemessen eingestuft. CERTISCAN verwendet diesen Standardsatz und ermöglicht individuelle Anpassungen.
Steuerfreiheit des Nachtzuschlags
Nachtarbeitszuschläge von 23:00 bis 06:00 sind bis zu 25% steuerfrei (§3b EStG), ab 00:00 sogar bis zu 40% steuerfrei. Die SV-Freiheit ist auf 25% begrenzt. CERTISCAN berechnet die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile automatisch.
Nachtarbeit in der FM-Branche
In der Gebäudereinigung fällt häufig Nachtarbeit an – insbesondere in Büros, Einkaufszentren und Krankenhäusern. CERTISCAN erkennt Nachtarbeit automatisch aus der Stempeluhr, berechnet Zuschläge intervallbasiert (15-Minuten-Sampling) und unterscheidet zwischen Normal-, Nacht- und Feiertagszuschlag.
Nachtarbeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Nachtstunden-Erkennung | Automatisch | Formel | Kalender |
| Intervall-Sampling | 15 Min. | ❌ | ❌ |
| Steuerfreie Anteile | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kombi Nacht+Sonntag+Feiertag | ✅ | ❌ | ❌ |
| Gesundheits-Reminder | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Nachtarbeit wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Nachtarbeit ist im ArbZG geregelt:
- §2 Abs. 3 ArbZG – Nachtzeit: 23:00 bis 06:00 Uhr (Bäckereien: 22:00–05:00).
- §2 Abs. 4 ArbZG – Nachtarbeitnehmer: Wer im Wechselschichtdienst oder an ≥48 Tagen/Jahr Nachtarbeit leistet.
- §6 Abs. 1 ArbZG – Dauer: Maximal 8h/Tag (10h mit Ausgleich in 4 Wochen).
- §6 Abs. 3 ArbZG – Gesundheitsvorsorge: Arbeitsmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre (ab 50: jährlich).
- §6 Abs. 5 ArbZG – Ausgleich: Angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage.
- §3b EStG – Steuerfreiheit: 25% steuerfrei (23–06 Uhr), 40% steuerfrei (00–04 Uhr).
So funktioniert die Berechnung
- Nachtstunden = Überschneidung der Schicht mit 23:00–06:00
- Nachtzuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × Zuschlagssatz
- Steuerfrei = Zuschlag bis 25% (23–06 Uhr) bzw. 40% (00–04 Uhr)
Beispiel: Schicht 20:00–04:00: Nachtstunden = 5h (23–04). Bei 16 €/h und 25%: 5 × 16 × 0,25 = 20 € Zuschlag.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Bäckereien: Nachtzeit 22:00–05:00.
- Tarifverträge: Können höhere Zuschläge vorsehen (z.B. 30–50%).
- Jugendliche: Nachtarbeitsverbot ab 20:00 (§14 JArbSchG).
- Schwangere: Nachtarbeitsverbot 20:00–06:00 (§5 MuSchG).
- Freie-Tage-Ausgleich: Alternative zum Zuschlag, ca. 2 Tage pro Monat Nachtarbeit.
Gesundheitsschutz
- Arbeitsmedizinische Untersuchung: Vor Aufnahme, dann alle 3 Jahre (ab 50: jährlich)
- Umsetzungsrecht: Bei Gesundheitsgefährdung Anspruch auf Tagesarbeitsplatz (§6 Abs. 4 ArbZG)
- Maximale Dauer: 8h pro Schicht, 10h mit Ausgleich in 4 Wochen
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Nachtarbeit automatisch aus Zeiterfassung erkennen (CERTISCAN)
- ✅ Zuschläge steueroptimiert gestalten (steuerfreie Anteile nutzen)
- ✅ Arbeitsmedizinische Untersuchungen terminieren
- ✅ Schichtrotation fördern (vorwärts rotierend empfohlen)
- ✅ Nachtarbeit dokumentieren und §16 ArbZG einhalten
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