Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinausgeht. Die Vergütung berechnet sich: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlag).
Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinausgeht. Die Vergütung berechnet sich: Stundensatz × Mehrarbeit-Stunden × (1 + Zuschlag). Der kostenlose CERTISCAN Mehrarbeit-Rechner kalkuliert die Brutto-Vergütung und warnt bei Überschreitung der ArbZG-Grenzen.
Beispiel: Bei 3.600 € Monatsgehalt und 40h-Vertrag ergibt sich ein Stundensatz von 20,79 €. Bei 45 tatsächlichen Stunden = 5h Mehrarbeit/Woche. Mit 25% Zuschlag: 5 × 20,79 × 1,25 = 129,94 €/Woche bzw. 562,83 €/Monat zusätzlich.
Rechtlich gibt es einen Unterschied: Überstunden sind Stunden über der individuellen vertraglichen Arbeitszeit. Mehrarbeit im engeren Sinne sind Stunden über der tariflichen oder gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Im Volksmund werden beide Begriffe synonym verwendet. CERTISCAN erfasst und unterscheidet beide Kategorien.
Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: §3 ArbZG erlaubt maximal 8 Stunden werktäglich (= 48h/Woche bei 6-Tage-Woche). Vorübergehend sind 10 Stunden/Tag erlaubt, wenn im 6-Monats-Durchschnitt 8h nicht überschritten werden. CERTISCAN warnt automatisch bei Verstößen.
Gesetzliche Überstundenzuschläge gibt es nicht. Zuschläge regeln Tarifverträge oder Arbeitsverträge: Reinigungsbranche typisch 25%, Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 100%. Der CERTISCAN Rechner berücksichtigt Ihren individuellen Zuschlagssatz.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Mehrarbeit-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Zuschlagsberechnung | Konfigurierbar | Manuell | Aufwändig |
| ArbZG-Prüfung | Echtzeit | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Zeiterfassung | QR-Code digital | Nicht möglich | Papier |
| DATEV-Export | |||
| 6-Monats-Durchschnitt | Aufwändig | ||
| Compliance-Warnung | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Mehrarbeit und Überstunden werden durch mehrere Gesetze geregelt:
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur Überstunden. CERTISCAN erfüllt diese Pflicht digital: