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Calculators/Nachtarbeit-Rechner 2026: Nachtstunden & Zuschlag berechnen
Arbeitszeit erweitert · Free calculator

Nachtarbeit-Rechner 2026: Nachtstunden & Zuschlag berechnen

Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG).

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Nachtarbeit berechnen

Werte 2026
Guide

Nachtarbeit berechnen – Stunden und Zuschlag nach §6 ArbZG

Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage – üblicherweise 25% Nachtzuschlag. Der kostenlose CERTISCAN Nachtarbeit-Rechner berechnet die Nachtstunden und den Zuschlag aus 2 Zeitangaben (Schichtbeginn und Schichtende).

Beispiel: Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr hat 7 Nachtstunden (23:00–06:00). Bei 15 €/h und 25% Zuschlag: 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet das sekundengenau aus der Zeiterfassung.

Gesetzliche Grundlage: §6 ArbZG

Nach §6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Entgelt zu gewähren. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung 25% als angemessen eingestuft. CERTISCAN verwendet diesen Standardsatz und ermöglicht individuelle Anpassungen.

Steuerfreiheit des Nachtzuschlags

Nachtarbeitszuschläge von 23:00 bis 06:00 sind bis zu 25% steuerfrei (§3b EStG), ab 00:00 sogar bis zu 40% steuerfrei. Die SV-Freiheit ist auf 25% begrenzt. CERTISCAN berechnet die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile automatisch.

Nachtarbeit in der FM-Branche

In der Gebäudereinigung fällt häufig Nachtarbeit an – insbesondere in Büros, Einkaufszentren und Krankenhäusern. CERTISCAN erkennt Nachtarbeit automatisch aus der Stempeluhr, berechnet Zuschläge intervallbasiert (15-Minuten-Sampling) und unterscheidet zwischen Normal-, Nacht- und Feiertagszuschlag.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Nachtstunden-ErkennungAutomatischFormelKalender
Intervall-Sampling15 Min.
Steuerfreie Anteile
Kombi Nacht+Sonntag+Feiertag
Gesundheits-Reminder
KostenKostenlos0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Nachtarbeit wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Nachtarbeit ist im ArbZG geregelt:

  • §2 Abs. 3 ArbZG – Nachtzeit: 23:00 bis 06:00 Uhr (Bäckereien: 22:00–05:00).
  • §2 Abs. 4 ArbZG – Nachtarbeitnehmer: Wer im Wechselschichtdienst oder an ≥48 Tagen/Jahr Nachtarbeit leistet.
  • §6 Abs. 1 ArbZG – Dauer: Maximal 8h/Tag (10h mit Ausgleich in 4 Wochen).
  • §6 Abs. 3 ArbZG – Gesundheitsvorsorge: Arbeitsmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre (ab 50: jährlich).
  • §6 Abs. 5 ArbZG – Ausgleich: Angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage.
  • §3b EStG – Steuerfreiheit: 25% steuerfrei (23–06 Uhr), 40% steuerfrei (00–04 Uhr).

So funktioniert die Berechnung

  1. Nachtstunden = Überschneidung der Schicht mit 23:00–06:00
  2. Nachtzuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × Zuschlagssatz
  3. Steuerfrei = Zuschlag bis 25% (23–06 Uhr) bzw. 40% (00–04 Uhr)

Beispiel: Schicht 20:00–04:00: Nachtstunden = 5h (23–04). Bei 16 €/h und 25%: 5 × 16 × 0,25 = 20 € Zuschlag.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Bäckereien: Nachtzeit 22:00–05:00.
  • Tarifverträge: Können höhere Zuschläge vorsehen (z.B. 30–50%).
  • Jugendliche: Nachtarbeitsverbot ab 20:00 (§14 JArbSchG).
  • Schwangere: Nachtarbeitsverbot 20:00–06:00 (§5 MuSchG).
  • Freie-Tage-Ausgleich: Alternative zum Zuschlag, ca. 2 Tage pro Monat Nachtarbeit.

Gesundheitsschutz

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung: Vor Aufnahme, dann alle 3 Jahre (ab 50: jährlich)
  • Umsetzungsrecht: Bei Gesundheitsgefährdung Anspruch auf Tagesarbeitsplatz (§6 Abs. 4 ArbZG)
  • Maximale Dauer: 8h pro Schicht, 10h mit Ausgleich in 4 Wochen

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Nachtarbeit automatisch aus Zeiterfassung erkennen (CERTISCAN)
  • Zuschläge steueroptimiert gestalten (steuerfreie Anteile nutzen)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen terminieren
  • Schichtrotation fördern (vorwärts rotierend empfohlen)
  • Nachtarbeit dokumentieren und §16 ArbZG einhalten

Verwandte Themen

  • Überstunden-Auszahlung – Überstundenvergütung mit Zuschlag
  • Arbeitstage-Rechner – Arbeitstage pro Monat
  • Jahresarbeitszeit-Rechner – Jahresstunden berechnen
  • Blog: Nachtarbeit & Gesundheit
FAQ

Frequently asked questions

Was zählt als Nachtarbeit?
Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr nach §2 Abs. 3 ArbZG. Für Bäckereien gilt 22:00–05:00. Wer regelmäßig (≥48 Tage/Jahr) oder im Wechselschichtdienst nachts arbeitet, gilt als Nachtarbeitnehmer.
Wie hoch ist der Nachtzuschlag?
Das ArbZG schreibt einen "angemessenen" Zuschlag vor, ohne eine feste Höhe zu nennen. Das BAG hat 25% als angemessen eingestuft. Tarifverträge können höhere Zuschläge vorsehen.
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Ja, Nachtarbeitszuschläge sind bis 25% steuerfrei (23–06 Uhr) und bis 40% steuerfrei (00–04 Uhr) nach §3b EStG. Die SV-Freiheit ist auf 25% begrenzt. Basis: Grundlohn bis 50 €/h.
Gibt es ein Recht auf Freizeitausgleich statt Zuschlag?
Der Arbeitgeber kann zwischen Zuschlag und bezahlten freien Tagen wählen (§6 Abs. 5 ArbZG). Der Arbeitnehmer hat keinen Wahlrecht. In der Praxis wird meist ein Zuschlag gezahlt.
Dürfen Schwangere Nachtarbeit leisten?
Nein, Schwangere dürfen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nicht beschäftigt werden (§5 MuSchG). Ausnahmen sind nur in bestimmten Branchen (z.B. Gastronomie bis 22:00) mit behördlicher Genehmigung möglich.
Wie oft muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung stattfinden?
Vor Aufnahme der Nachtarbeit, dann alle 3 Jahre. Ab 50 Jahren jährlich (§6 Abs. 3 ArbZG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber. CERTISCAN erinnert an fällige Untersuchungen.
Wie berechnet CERTISCAN die Nachtstunden?
CERTISCAN nutzt 15-Minuten-Intervalle (Sampling) für die Zuschlagsberechnung. Jedes Intervall wird geprüft: Nachtzeit (25%), Sonntag (50%), Feiertag (100%). Der höchste Zuschlag pro Intervall gilt.
Was ist bei Überschneidung mit Sonntagszuschlag?
Fallen Nacht- und Sonntagszuschlag zusammen, werden beide addiert (25% + 50% = 75%). An Feiertagen sind es bis zu 125% (25% + 100%). CERTISCAN berechnet die korrekte Kombination automatisch.
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Beginn der Arbeitsschicht
Ende der Arbeitsschicht (nach Mitternacht möglich)
€
Grundlohn pro Stunde für Zuschlagsberechnung
Nachtzeit nach §2 ArbZG: 23:00 – 06:00 Uhr. Zuschlag: 25%, steuerfrei nach §3b EStG (Grundlohn max. 50 €/h).
7,0 h
Nachtstunden (23:00–06:00)
Lange Nachtschicht – Ruhepause beachten!
Schicht
22:00 – 06:00
Gesamtdauer
8,0 h
Tagstunden
1,0 h
Nachtstunden
7,0 h
Grundlohn
120,00 €
Nachtzuschlag (25%)
26,25 €
Gesamtlohn (Schicht)
146,25 €
Davon steuerfrei
26,25 €
Hinweis: Tarifverträge können höhere Nachtarbeitszuschläge vorsehen. Steuerfreiheit gilt nur bis 50 €/h Grundlohn (§3b EStG). Keine Rechtsberatung.