Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG).
Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (§2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage – üblicherweise 25% Nachtzuschlag. Der kostenlose CERTISCAN Nachtarbeit-Rechner berechnet die Nachtstunden und den Zuschlag aus 2 Zeitangaben (Schichtbeginn und Schichtende).
Beispiel: Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr hat 7 Nachtstunden (23:00–06:00). Bei 15 €/h und 25% Zuschlag: 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet das sekundengenau aus der Zeiterfassung.
Nach §6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Entgelt zu gewähren. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung 25% als angemessen eingestuft. CERTISCAN verwendet diesen Standardsatz und ermöglicht individuelle Anpassungen.
Nachtarbeitszuschläge von 23:00 bis 06:00 sind bis zu 25% steuerfrei (§3b EStG), ab 00:00 sogar bis zu 40% steuerfrei. Die SV-Freiheit ist auf 25% begrenzt. CERTISCAN berechnet die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile automatisch.
In der Gebäudereinigung fällt häufig Nachtarbeit an – insbesondere in Büros, Einkaufszentren und Krankenhäusern. CERTISCAN erkennt Nachtarbeit automatisch aus der Stempeluhr, berechnet Zuschläge intervallbasiert (15-Minuten-Sampling) und unterscheidet zwischen Normal-, Nacht- und Feiertagszuschlag.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Nachtstunden-Erkennung | Automatisch | Formel | Kalender |
| Intervall-Sampling | 15 Min. | ||
| Steuerfreie Anteile | |||
| Kombi Nacht+Sonntag+Feiertag | |||
| Gesundheits-Reminder | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Nachtarbeit ist im ArbZG geregelt:
Beispiel: Schicht 20:00–04:00: Nachtstunden = 5h (23–04). Bei 16 €/h und 25%: 5 × 16 × 0,25 = 20 € Zuschlag.