Überstunden berechnen sich aus der Differenz zwischen Ist- und Soll-Arbeitszeit: Soll = Vertragsstunden / 5 × Arbeitstage. Der kostenlose CERTISCAN Überstundenrechner berechnet das automatisch – inklusive Zuschlägen für Nacht (25 %), Sonntag (50 %) und Feiertag (100 %).
Überstunden berechnen sich aus der Differenz zwischen Ist- und Soll-Arbeitszeit: Soll = Vertragsstunden / 5 × Arbeitstage. Der kostenlose CERTISCAN Überstundenrechner berechnet das automatisch – inklusive Zuschlägen für Nacht (25 %), Sonntag (50 %) und Feiertag (100 %).
Beispiel: Bei 40 h/Woche und 22 Arbeitstagen ergibt sich ein Soll von 176 Stunden. Tatsächlich gearbeitet: 192 Stunden = 16 Überstunden. Bei 15 €/h = 240 € Überstundenvergütung. Mit 25 % Zuschlag: 300 €.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden – sofern innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 h/Tag eingehalten wird. Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen.
Bei Verstößen gegen §3 ArbZG drohen Bußgelder bis 30.000 € nach §22 ArbZG. Die Arbeitsschutzbehörde prüft stichprobenartig – besonders in Branchen wie Reinigung, Pflege und Gastronomie.
Der CERTISCAN Überstundenrechner ist ein erster Schnellcheck. Für den laufenden Betrieb bietet die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage automatische Überstundenberechnung, ArbZG-Compliance-Prüfung und DATEV-Export. Keine manuelle Berechnung, keine Excel-Fehler, kein Risiko.
CERTISCAN erkennt automatisch Nachtarbeit (23:00–06:00), Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit – für alle 16 Bundesländer mit korrekten Feiertagen. Zuschläge werden sekundengenau berechnet.
Im Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung sind Überstundenzuschläge häufig auf 25 % festgelegt. Nachtarbeit (ab 22:00 oder 23:00 je nach Tarif) bringt weitere Zuschläge. CERTISCAN berücksichtigt branchenspezifische Tarifverträge und berechnet Zuschläge automatisch.
Besonders in der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist eine korrekte Überstundenerfassung essenziell – Überschreitung der 603-€-Grenze führt zu Sozialversicherungspflicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Genauigkeit | Sekundengenau | Fehleranfällig | Niedrig |
| Aufwand | Automatisch | Mittel | Hoch |
| Zuschlagsberechnung | |||
| ArbZG-Compliance | |||
| DATEV-Export | |||
| Echtzeit-Dashboard | |||
| Mobile Stempeluhr | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die relevanten Paragraphen:
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur die Überstunden. Ein Referentenentwurf zur Novellierung des ArbZG wird 2026 erwartet.
Die Formel für Überstunden ist einfach:
Beispiel: 40 h/Woche, 22 Arbeitstage: Soll = 40 ÷ 5 × 22 = 176 Stunden. Tatsächlich 192 h gearbeitet = 16 Überstunden. Bei 15 €/h ohne Zuschlag = 240 €.
Überstundenvergütung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). Aber: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (oft 3–6 Monate). Prüfen Sie Ihren Vertrag!
Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder. In der Reinigungsbranche prüft zusätzlich der Zoll (FKS) Mindestlohn und Arbeitszeiten.
Lesen Sie auch unsere verwandten Rechner und Artikel: