Die gesetzliche Pausenregelung folgt 2 einfachen Schwellenwerten: Ab 6 Stunden Arbeitszeit = 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden = 45 Minuten Pause. Der kostenlose CERTISCAN Pausenrechner zeigt sofort, welche Mindestpause vorgeschrieben ist – inklusive Tabelle für alle Arbeitszeiten.
Die gesetzliche Pausenregelung folgt 2 einfachen Schwellenwerten: Ab 6 Stunden Arbeitszeit = 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden = 45 Minuten Pause. Der kostenlose CERTISCAN Pausenrechner zeigt sofort, welche Mindestpause vorgeschrieben ist – inklusive Tabelle für alle Arbeitszeiten.
Beispiel: Bei 8 Stunden geplanter Arbeitszeit gilt eine Pflichtpause von 30 Minuten. Bei 9,5 Stunden sind es bereits 45 Minuten. CERTISCAN prüft diese Schwellenwerte automatisch und warnt vor Verstößen.
Das Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) schreibt vor, dass Ruhepausen im Voraus feststehen müssen. Sie dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen – Bereitschaftsdienst zählt nicht als Pause.
Verstöße gegen die Pausenregelung werden mit Bußgeldern bis 30.000 € geahndet. Besonders in der Reinigungsbranche kontrolliert der Zoll (FKS) die Einhaltung der Pausenvorschriften.
CERTISCAN berechnet Pflichtpausen automatisch mit der konfigurierbaren Auto-Pause-Funktion. Wenn ein Mitarbeiter vergisst, eine Pause zu stempeln, zieht CERTISCAN die gesetzliche Mindestpause automatisch ab und erstellt eine Compliance-Warnung. Das schützt Arbeitgeber vor Bußgeldern.
Für Schichtarbeiter und Teilzeitkräfte gelten dieselben Pausenregeln. Auch bei einer 6-Stunden-Schicht muss die 30-Minuten-Grenze beachtet werden. CERTISCAN berücksichtigt individuelle Schichtmodelle und berechnet die korrekte Pflichtpause für jeden Mitarbeiter.
In der Praxis zeigt sich: Unternehmen, die CERTISCAN für die automatische Pausenberechnung nutzen, reduzieren ArbZG-Verstöße um über 90 %.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Auto-Pausenberechnung | |||
| ArbZG-Schwellenwerte | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Pausenverstoß-Warnung | |||
| Konfigurierbare Regeln | |||
| Compliance-Report | |||
| Mobile Stempeluhr | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
§4 ArbZG regelt die Ruhepausen:
Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss eine Pause gewährt werden.
Die Berechnung ist stufenbasiert:
ArbeitszeitPflichtpause Bis 6:00 h0 Min 6:01 – 9:00 h30 Min Ab 9:01 h45 Min
Wichtig: Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Bei 8 h Nettoarbeitszeit muss der Arbeitnehmer also mindestens 8:30 h im Betrieb sein (8 h Arbeit + 30 Min Pause).
Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren insbesondere in Branchen mit hohem Arbeitszeitdruck wie Reinigung, Pflege und Gastronomie.