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Calculators/Probezeit-Rechner 2026: Ende & Kündigungsfrist
Kündigung & Abfindung · Free calculator

Probezeit-Rechner 2026: Ende & Kündigungsfrist

Die Probezeit dauert maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB) mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen.

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Probezeit berechnen

Werte 2026
Guide

Probezeit berechnen – Ende, Kündigungsfrist und Maximaldauer

Die Probezeit dauert maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB) mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen. Der kostenlose CERTISCAN Probezeit-Rechner berechnet das exakte Ende der Probezeit, den frühestmöglichen Kündigungstermin und verbleibende Tage – für 4 verschiedene Probezeit-Dauern.

Beispiel: Bei Einstellung am 15.01.2026 mit 6 Monaten Probezeit endet diese am 14.07.2026. Kündigung am letzten Tag (14.07.) würde das Arbeitsverhältnis zum 28.07.2026 beenden. CERTISCAN berechnet alle Daten automatisch.

Gesetzliche Grundlage: §622 Abs. 3 BGB

Die Probezeit ist in §622 Abs. 3 BGB geregelt: Während einer vereinbarten Probezeit von längstens 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Eine längere Probezeit als 6 Monate ist nur bei Berufsausbildungsverhältnissen möglich (1–4 Monate nach §20 BBiG). CERTISCAN dokumentiert Probezeiten und warnt rechtzeitig vor Ablauf.

Warum CERTISCAN statt Kalender?

Verpasste Probezeit-Enden können teuer werden: Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Für Arbeitgeber mit vielen Neueinstellungen – typisch in der FM-Branche – ist eine automatische Fristenverwaltung unverzichtbar. CERTISCAN erinnert 4 Wochen vor Ablauf und berechnet alle Fristen automatisch.

Probezeit im Facility Management

In der Reinigungsbranche mit hoher Fluktuation und vielen Neueinstellungen ist die korrekte Verwaltung von Probezeiten besonders wichtig. CERTISCAN verwaltet Probezeiten für beliebig viele Mitarbeiter, sendet Erinnerungen und dokumentiert Kündigungen lückenlos im Audit-Trail.

Kündigungsschutz nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit und ab 6 Monaten Beschäftigung greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber braucht dann einen Grund für die Kündigung – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. CERTISCAN hilft bei der lückenlosen Dokumentation.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Probezeit-EndeAutomatischFormel nötigKalender
Erinnerung vor Ablauf
Kündigungsfrist-Berechnung
Mehrere MitarbeiterUnbegrenztAufwendigUnübersichtlich
Audit-Trail
KostenKostenlos0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über die Probezeit wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die Probezeit ist in mehreren Gesetzen geregelt:

  • §622 Abs. 3 BGB – Kündigungsfrist in Probezeit: 2 Wochen, max. 6 Monate Probezeit.
  • §20 BBiG – Probezeit in Ausbildung: 1–4 Monate, fristlose Kündigung möglich.
  • §1 KSchG – Kündigungsschutz erst ab 6 Monaten Beschäftigung.
  • §14 TzBfG – Befristung: Probezeit auch bei befristeten Verträgen möglich.

Wichtig: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ohne vertragliche Regelung gibt es keine Probezeit. Die gesetzliche Maximaldauer beträgt 6 Monate.

So funktioniert die Berechnung

  1. Probezeit-Ende = Einstellungsdatum + vereinbarte Probezeit-Dauer
  2. Maximale Probezeit = 6 Monate (darüber hinaus: reguläre Frist)
  3. Kündigungsfrist = 2 Wochen (ohne Terminbindung an 15. oder Monatsende)
  4. Späteste Kündigung mit Probezeit-Frist = Probezeit-Ende minus 1 Tag

Beispiel: Einstellung 01.03.2026, Probezeit 6 Monate: Ende am 31.08.2026. Letzte Kündigung mit 2-Wochen-Frist: 17.08.2026 (wirksam zum 31.08.2026).

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Kürzere Probezeit: Vertraglich möglich (z.B. 3 Monate). Häufig bei Führungskräften mit Branchenerfahrung.
  • Ausbildung: 1–4 Monate Probezeit (§20 BBiG), Kündigung ohne Frist möglich.
  • Schwangerschaft: Kündigungsschutz nach §9 MuSchG gilt auch in der Probezeit!
  • Schwerbehinderung: Besonderer Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten (§173 SGB IX).
  • Krankheit in Probezeit: Kündigung während Krankheit grundsätzlich möglich (kein Sonderschutz).

Was passiert nach der Probezeit?

  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 Abs. 1 BGB).
  • Kündigungsschutz: Ab 6 Monaten in Betrieben mit >10 Mitarbeitern (KSchG).
  • Voller Urlaubsanspruch: Nach 6 Monaten entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch (§4 BUrlG).

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Probezeit im Arbeitsvertrag klar vereinbaren
  • Probezeit-Ende im Personalkalender markieren (oder CERTISCAN nutzen)
  • Vor Ablauf systematisch evaluieren (Feedbackgespräch)
  • Bei Kündigung: spätestens 2 Wochen vor Ende kündigen
  • Schriftform beachten (§623 BGB)

Verwandte Themen

  • Kündigungsfrist-Rechner – Fristen nach der Probezeit berechnen
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FAQ

Frequently asked questions

Wie lang darf die Probezeit maximal sein?
Die gesetzliche Maximaldauer der Probezeit beträgt 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB. Eine längere Probezeit ist unwirksam. Bei Berufsausbildung sind 1–4 Monate nach §20 BBiG vorgesehen.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Anders als nach der Probezeit gibt es keine Bindung an den 15. oder das Monatsende. Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag wirksam werden.
Kann in der Probezeit gekündigt werden?
Ja, beide Seiten können während der Probezeit mit 2 Wochen Frist kündigen. Ein Grund muss nicht angegeben werden, da das Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten noch nicht greift.
Gilt Kündigungsschutz in der Probezeit?
Das allgemeine KSchG gilt erst ab 6 Monaten Beschäftigung. Aber: Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere (§9 MuSchG) und Betriebsratsmitglieder gilt auch in der Probezeit.
Was passiert bei Krankheit in der Probezeit?
Krankheit schützt nicht vor Kündigung in der Probezeit. Der Arbeitgeber kann auch während einer Erkrankung kündigen. Lohnfortzahlung besteht, wenn das Verhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Nein, eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist gesetzlich nicht möglich. Allerdings kann eine "Erprobungsbefristung" bis zu 2 Jahren vereinbart werden – mit höherer Kündigungsfrist aber ohne Kündigungsschutz.
Hat man in der Probezeit Urlaubsanspruch?
Ja, der Urlaubsanspruch entsteht anteilig ab dem ersten Arbeitstag. Pro Monat erwirbt der Arbeitnehmer 1/12 des Jahresurlaubs. Der volle Anspruch entsteht allerdings erst nach 6 Monaten (§4 BUrlG).
Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit?
Die Probezeit ist die vertraglich vereinbarte Erprobungsphase mit 2-Wochen-Frist. Die Wartezeit (§1 KSchG) ist die gesetzliche 6-Monats-Frist für den Kündigungsschutz. Beide enden oft gleichzeitig, sind aber rechtlich verschieden.
Muss die Probezeit im Vertrag stehen?
Ja, die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit und es gilt sofort die reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Wie erinnert CERTISCAN an das Probezeit-Ende?
CERTISCAN sendet automatische Erinnerungen 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit an Vorgesetzte und HR. So bleibt genügend Zeit für eine Evaluation und ggf. eine Kündigung mit 2-Wochen-Frist.
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Erster Arbeitstag laut Arbeitsvertrag
Vereinbarte Probezeit laut Arbeitsvertrag (max. 6 Monate)
31.12.2026
Probezeit-Ende (6 Monate)
Noch 167 Tage Probezeit
Einstellungsdatum
01.07.2026
Probezeit-Dauer
6 Monate
Probezeit-Ende
31.12.2026
Kündigungsfrist
2 Wochen (ohne Terminbindung)
Späteste Kündigung mit 2W-Frist
18.12.2026
Verbleibende Tage
167 Tage
Nach der Probezeit: Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 Abs. 1 BGB). Kündigungsschutz nach KSchG ab 6 Monaten Beschäftigung (>10 Mitarbeiter).
Achtung: Kündigungsschutz für Schwangere (§9 MuSchG) gilt auch in der Probezeit! Kündigung nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Keine Rechtsberatung.