Die Probezeit dauert maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB) mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Die Probezeit dauert maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB) mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen. Der kostenlose CERTISCAN Probezeit-Rechner berechnet das exakte Ende der Probezeit, den frühestmöglichen Kündigungstermin und verbleibende Tage – für 4 verschiedene Probezeit-Dauern.
Beispiel: Bei Einstellung am 15.01.2026 mit 6 Monaten Probezeit endet diese am 14.07.2026. Kündigung am letzten Tag (14.07.) würde das Arbeitsverhältnis zum 28.07.2026 beenden. CERTISCAN berechnet alle Daten automatisch.
Die Probezeit ist in §622 Abs. 3 BGB geregelt: Während einer vereinbarten Probezeit von längstens 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Eine längere Probezeit als 6 Monate ist nur bei Berufsausbildungsverhältnissen möglich (1–4 Monate nach §20 BBiG). CERTISCAN dokumentiert Probezeiten und warnt rechtzeitig vor Ablauf.
Verpasste Probezeit-Enden können teuer werden: Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Für Arbeitgeber mit vielen Neueinstellungen – typisch in der FM-Branche – ist eine automatische Fristenverwaltung unverzichtbar. CERTISCAN erinnert 4 Wochen vor Ablauf und berechnet alle Fristen automatisch.
In der Reinigungsbranche mit hoher Fluktuation und vielen Neueinstellungen ist die korrekte Verwaltung von Probezeiten besonders wichtig. CERTISCAN verwaltet Probezeiten für beliebig viele Mitarbeiter, sendet Erinnerungen und dokumentiert Kündigungen lückenlos im Audit-Trail.
Nach Ablauf der Probezeit und ab 6 Monaten Beschäftigung greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber braucht dann einen Grund für die Kündigung – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. CERTISCAN hilft bei der lückenlosen Dokumentation.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Probezeit-Ende | Automatisch | Formel nötig | Kalender |
| Erinnerung vor Ablauf | |||
| Kündigungsfrist-Berechnung | |||
| Mehrere Mitarbeiter | Unbegrenzt | Aufwendig | Unübersichtlich |
| Audit-Trail | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Die Probezeit ist in mehreren Gesetzen geregelt:
Wichtig: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ohne vertragliche Regelung gibt es keine Probezeit. Die gesetzliche Maximaldauer beträgt 6 Monate.
Beispiel: Einstellung 01.03.2026, Probezeit 6 Monate: Ende am 31.08.2026. Letzte Kündigung mit 2-Wochen-Frist: 17.08.2026 (wirksam zum 31.08.2026).