Kündigungsfrist-Rechner 2026: Letzter Arbeitstag berechnen
Kündigungsfrist berechnen: Gesetzliche Fristen nach §622 BGB für Arbeitnehmer & Arbeitgeber. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort letzter Arbeitstag.
Kündigungsfrist berechnen
📧 Ergebnis als PDF per E-Mail erhalten
Kostenlos, unverbindlich und sofort in Ihrem Postfach.
Kein Spam. Keine Kreditkarte. Nur Ihr Ergebnis.
Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet Kündigungsfristen automatisch aus den Stammdaten – mit Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit und Probezeit.
Kündigungsfrist berechnen – §622 BGB einfach erklärt
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB). Der kostenlose CERTISCAN Kündigungsfrist-Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau – unter Berücksichtigung der verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit für 8 verschiedene Stufen.
Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt am 15. März 2026 einem Mitarbeiter mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfrist: 5 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag ist der 31. August 2026. Mit CERTISCAN wird die korrekte Frist automatisch ermittelt.
Gesetzliche Fristen nach Betriebszugehörigkeit
Nach §622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate (nach 20 Jahren). Für den Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Grundfrist von 4 Wochen – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Probezeit-Sonderregel
Während der Probezeit (maximal 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden – ohne Bindung an den 15. oder Monatsende. CERTISCAN berücksichtigt die Probezeit automatisch in der Berechnung.
Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?
Fehler bei der Kündigungsfrist können teuer werden: Eine verspätete Kündigung verlängert das Arbeitsverhältnis um mindestens einen weiteren Monat. CERTISCAN dokumentiert Einstellungsdaten, Betriebszugehörigkeit und Probezeiten zentral und berechnet Fristen automatisch.
Kündigungsfristen in der Facility-Management-Branche
Im FM-Bereich gelten häufig tarifvertragliche Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen können. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung regelt eigene Fristen. CERTISCAN unterstützt sowohl gesetzliche als auch tarifliche Fristen und warnt bei Fristverstößen.
Kündigungsfrist berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fristen nach §622 BGB | Alle 8 Stufen | Manuell | Fehleranfällig |
| Probezeit-Erkennung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Letzter Arbeitstag | Automatisch | Formel nötig | Kalender |
| AN/AG-Unterscheidung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Tarifvertrags-Hinweis | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Kündigungsfristen wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt:
- §622 Abs. 1 – Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- §622 Abs. 2 – Verlängerte Fristen für AG: 1 Monat (ab 2 J.) bis 7 Monate (ab 20 J.) zum Monatsende.
- §622 Abs. 3 – Probezeit: 2 Wochen, ohne Terminbindung, max. 6 Monate.
- §622 Abs. 4 – Tarifverträge dürfen abweichen (auch kürzer).
- §622 Abs. 5 – Einzelvertragliche Verlängerung für AN möglich, wenn gleichzeitig für AG.
- §623 BGB – Schriftformerfordernis: Kündigung nur schriftlich wirksam.
Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere, aber keine kürzeren Fristen für den Arbeitnehmer vorsehen (Ausnahme: Tarifvertrag).
So funktioniert die Berechnung
- Betriebszugehörigkeit = Kündigungsdatum − Einstellungsdatum (in vollen Jahren)
- Frist ermitteln = Entsprechende Stufe aus §622 Abs. 2 BGB
- Letzter Arbeitstag = Kündigungsdatum + Frist (zum nächsten Monatsende)
Beispiel: Einstellung 01.01.2018, Kündigung durch AG am 15.03.2026: Betriebszugehörigkeit = 8 Jahre → 3 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag 30.06.2026.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Probezeit: 2 Wochen Frist, maximal 6 Monate Probezeit.
- Fristlose Kündigung (§626 BGB): Bei wichtigem Grund sofort möglich.
- Befristete Verträge: Enden automatisch, Kündigung nur wenn vertraglich vereinbart.
- Kleinbetriebe (<10 Mitarbeiter): Gesetzliche Fristen gelten trotzdem!
- Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts erforderlich, Mindestfrist 4 Wochen.
- Betriebsrat: Anhörung nach §102 BetrVG vor jeder Kündigung.
Bußgelder & Konsequenzen
- Zu kurze Kündigungsfrist: Kündigung wird zum nächstzulässigen Termin wirksam.
- Fehlende Schriftform: Kündigung ist unwirksam (§623 BGB).
- Fehlende Betriebsratshörung: Kündigung ist unwirksam (§102 BetrVG).
- Schadensersatz: Bei fehlerhafter Fristberechnung kann der AG zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Einstellungsdaten zentral und digital erfassen (CERTISCAN)
- ✅ Kündigungsfristen automatisch berechnen lassen
- ✅ Probezeit-Ende frühzeitig im Kalender markieren
- ✅ Zugangsnachweis der Kündigung sicherstellen (Einwurfeinschreiben)
- ✅ Betriebsrat rechtzeitig anhören
Verwandte Themen
- Abfindungsrechner – Abfindung bei Kündigung berechnen
- Urlaubsabgeltung-Rechner – Resturlaub auszahlen
- Probezeit-Rechner – Ende der Probezeit berechnen
- Blog: Kündigung Checkliste