Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit stufenweise auf bis zu sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB); bei vereinbarter Probezeit von längstens sechs Monaten gelten für beide Seiten zwei Wochen ohne Terminbindung (§ 622 Abs. 3 BGB).
Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt am 15. März 2026 einem Mitarbeiter mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfrist: 5 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag ist der 31. August 2026. Mit diesem Rechner ermitteln Sie die korrekte Frist.
Nach §622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate (nach 20 Jahren). Für den Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Grundfrist von 4 Wochen – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Während der Probezeit (maximal 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden – ohne Bindung an den 15. oder Monatsende. Die Probezeit berücksichtigt dieser Rechner in der Berechnung.
Fehler bei der Kündigungsfrist können teuer werden: Eine verspätete Kündigung verlängert das Arbeitsverhältnis um mindestens einen weiteren Monat. CERTISCAN dokumentiert Einstellungs- und Vertragsdaten zentral in der Personalakte; die Fristberechnung nach § 622 BGB nimmt dieser Rechner vor.
Im FM-Bereich gelten häufig tarifvertragliche Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen können. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung regelt eigene Fristen. Dieser Rechner bildet die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB ab; tarifliche Abweichungen prüfen Sie im Tarifvertrag. Eine Fristenwarnung enthält CERTISCAN nicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fristen nach §622 BGB | Alle 8 Stufen | Manuell | Fehleranfällig |
| Probezeit-Erkennung | |||
| Letzter Arbeitstag | Automatisch | Formel nötig | Kalender |
| AN/AG-Unterscheidung | |||
| Tarifvertrags-Hinweis | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt:
Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere, aber keine kürzeren Fristen für den Arbeitnehmer vorsehen (Ausnahme: Tarifvertrag).
Beispiel: Einstellung 01.01.2018, Kündigung durch AG am 15.03.2026: Betriebszugehörigkeit = 8 Jahre → 3 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag 30.06.2026.