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Kündigungsfrist-Rechner 2026: Letzter Arbeitstag berechnen

Kündigungsfrist berechnen: Gesetzliche Fristen nach §622 BGB für Arbeitnehmer & Arbeitgeber. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort letzter Arbeitstag.

Kündigungsfrist berechnen

Erster Arbeitstag laut Arbeitsvertrag
Tag, an dem die K\u00fcndigung zugeht
Verl\u00e4ngerte Fristen gelten nur f\u00fcr den Arbeitgeber
Noch in der Probezeit
Probezeit: max. 6 Monate, K\u00fcndigungsfrist 2 Wochen
31.05.2026
Letzter Arbeitstag
📊 Kündigungsfrist berechnet
Betriebszugehörigkeit5 Jahre
Kündigungsfrist2 Monate zum Monatsende (§622 Abs. 2 BGB, 5 Jahre Zugehörigkeit)
Kündigungsdatum27.03.2026
Letzter Arbeitstag31.05.2026
Verbleibende Tage65 Tage
\u2139\uFE0F Schriftform (\u00a7623 BGB): Die K\u00fcndigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. E-Mail, WhatsApp oder m\u00fcndliche K\u00fcndigung sind unwirksam.
Hinweis: Tarifvertr\u00e4ge und individuelle Arbeitsvertr\u00e4ge k\u00f6nnen abweichende Fristen vorsehen. Pr\u00fcfen Sie Ihren Vertrag. Keine Rechtsberatung.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet Kündigungsfristen automatisch aus den Stammdaten – mit Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit und Probezeit.

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Kündigungsfrist berechnen – §622 BGB einfach erklärt

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB). Der kostenlose CERTISCAN Kündigungsfrist-Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau – unter Berücksichtigung der verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit für 8 verschiedene Stufen.

Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt am 15. März 2026 einem Mitarbeiter mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfrist: 5 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag ist der 31. August 2026. Mit CERTISCAN wird die korrekte Frist automatisch ermittelt.

Gesetzliche Fristen nach Betriebszugehörigkeit

Nach §622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate (nach 20 Jahren). Für den Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Grundfrist von 4 Wochen – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.

Probezeit-Sonderregel

Während der Probezeit (maximal 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden – ohne Bindung an den 15. oder Monatsende. CERTISCAN berücksichtigt die Probezeit automatisch in der Berechnung.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Fehler bei der Kündigungsfrist können teuer werden: Eine verspätete Kündigung verlängert das Arbeitsverhältnis um mindestens einen weiteren Monat. CERTISCAN dokumentiert Einstellungsdaten, Betriebszugehörigkeit und Probezeiten zentral und berechnet Fristen automatisch.

Kündigungsfristen in der Facility-Management-Branche

Im FM-Bereich gelten häufig tarifvertragliche Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen können. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung regelt eigene Fristen. CERTISCAN unterstützt sowohl gesetzliche als auch tarifliche Fristen und warnt bei Fristverstößen.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Kündigungsfrist berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Fristen nach §622 BGBAlle 8 StufenManuellFehleranfällig
Probezeit-Erkennung
Letzter ArbeitstagAutomatischFormel nötigKalender
AN/AG-Unterscheidung
Tarifvertrags-Hinweis
KostenKostenlos0 €0 €

Alles was Sie über Kündigungsfristen wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt:

  • §622 Abs. 1 – Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • §622 Abs. 2 – Verlängerte Fristen für AG: 1 Monat (ab 2 J.) bis 7 Monate (ab 20 J.) zum Monatsende.
  • §622 Abs. 3 – Probezeit: 2 Wochen, ohne Terminbindung, max. 6 Monate.
  • §622 Abs. 4 – Tarifverträge dürfen abweichen (auch kürzer).
  • §622 Abs. 5 – Einzelvertragliche Verlängerung für AN möglich, wenn gleichzeitig für AG.
  • §623 BGB – Schriftformerfordernis: Kündigung nur schriftlich wirksam.

Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere, aber keine kürzeren Fristen für den Arbeitnehmer vorsehen (Ausnahme: Tarifvertrag).

So funktioniert die Berechnung

  1. Betriebszugehörigkeit = Kündigungsdatum − Einstellungsdatum (in vollen Jahren)
  2. Frist ermitteln = Entsprechende Stufe aus §622 Abs. 2 BGB
  3. Letzter Arbeitstag = Kündigungsdatum + Frist (zum nächsten Monatsende)

Beispiel: Einstellung 01.01.2018, Kündigung durch AG am 15.03.2026: Betriebszugehörigkeit = 8 Jahre → 3 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag 30.06.2026.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Probezeit: 2 Wochen Frist, maximal 6 Monate Probezeit.
  • Fristlose Kündigung (§626 BGB): Bei wichtigem Grund sofort möglich.
  • Befristete Verträge: Enden automatisch, Kündigung nur wenn vertraglich vereinbart.
  • Kleinbetriebe (<10 Mitarbeiter): Gesetzliche Fristen gelten trotzdem!
  • Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts erforderlich, Mindestfrist 4 Wochen.
  • Betriebsrat: Anhörung nach §102 BetrVG vor jeder Kündigung.

Bußgelder & Konsequenzen

  • Zu kurze Kündigungsfrist: Kündigung wird zum nächstzulässigen Termin wirksam.
  • Fehlende Schriftform: Kündigung ist unwirksam (§623 BGB).
  • Fehlende Betriebsratshörung: Kündigung ist unwirksam (§102 BetrVG).
  • Schadensersatz: Bei fehlerhafter Fristberechnung kann der AG zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Einstellungsdaten zentral und digital erfassen (CERTISCAN)
  • ✅ Kündigungsfristen automatisch berechnen lassen
  • ✅ Probezeit-Ende frühzeitig im Kalender markieren
  • ✅ Zugangsnachweis der Kündigung sicherstellen (Einwurfeinschreiben)
  • ✅ Betriebsrat rechtzeitig anhören

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Die Grundfrist nach §622 Abs. 1 BGB beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate zum Monatsende.
Während der Probezeit (max. 6 Monate) können beide Seiten mit 2 Wochen Frist kündigen, ohne Bindung an den 15. oder Monatsende. Das gilt nach §622 Abs. 3 BGB.
Nein, die verlängerten Fristen nach §622 Abs. 2 BGB gelten nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei 4 Wochen – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine Gleichstellung vor.
Eine Kündigung mit zu kurzer Frist ist nicht unwirksam, sondern wird in der Regel zum nächstzulässigen Termin umgedeutet. Der Arbeitnehmer muss allerdings innerhalb von 3 Wochen Klage erheben.
Ja, der Arbeitsvertrag darf längere Fristen als die gesetzlichen Mindestfristen vorsehen. Eine Verlängerung für den Arbeitnehmer ist nur zulässig, wenn gleichzeitig für den Arbeitgeber die gleiche oder längere Frist gilt.
Ja, nach §623 BGB ist die Schriftform zwingend erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Das Original muss eigenhändig unterschrieben sein.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Der CERTISCAN Rechner berücksichtigt den Zugangstag.
Ja, Tarifverträge können von §622 BGB abweichen – auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers (§622 Abs. 4 BGB). Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung sieht eigene Fristen vor.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erfordert die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§168 SGB IX). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Ohne Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
CERTISCAN ermittelt aus Einstellungs- und Kündigungsdatum die Betriebszugehörigkeit, bestimmt die Friststufe nach §622 BGB und berechnet den exakten letzten Arbeitstag. Probezeit und Sonderfälle werden automatisch berücksichtigt.

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