Probezeit-Rechner 2026: Ende & Kündigungsfrist
Probezeit berechnen: Ende und Kündigungsfrist in der Probezeit. Kostenloser CERTISCAN Rechner – max. 6 Monate, 2 Wochen Frist, sofort berechnet.
Probezeit berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN verwaltet Probezeiten digital – automatische Erinnerung vor Ablauf, Kündigungsfrist-Berechnung und lückenlose Dokumentation.
Probezeit berechnen – Ende, Kündigungsfrist und Maximaldauer
Die Probezeit dauert maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB) mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen. Der kostenlose CERTISCAN Probezeit-Rechner berechnet das exakte Ende der Probezeit, den frühestmöglichen Kündigungstermin und verbleibende Tage – für 4 verschiedene Probezeit-Dauern.
Beispiel: Bei Einstellung am 15.01.2026 mit 6 Monaten Probezeit endet diese am 14.07.2026. Kündigung am letzten Tag (14.07.) würde das Arbeitsverhältnis zum 28.07.2026 beenden. CERTISCAN berechnet alle Daten automatisch.
Gesetzliche Grundlage: §622 Abs. 3 BGB
Die Probezeit ist in §622 Abs. 3 BGB geregelt: Während einer vereinbarten Probezeit von längstens 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Eine längere Probezeit als 6 Monate ist nur bei Berufsausbildungsverhältnissen möglich (1–4 Monate nach §20 BBiG). CERTISCAN dokumentiert Probezeiten und warnt rechtzeitig vor Ablauf.
Warum CERTISCAN statt Kalender?
Verpasste Probezeit-Enden können teuer werden: Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Für Arbeitgeber mit vielen Neueinstellungen – typisch in der FM-Branche – ist eine automatische Fristenverwaltung unverzichtbar. CERTISCAN erinnert 4 Wochen vor Ablauf und berechnet alle Fristen automatisch.
Probezeit im Facility Management
In der Reinigungsbranche mit hoher Fluktuation und vielen Neueinstellungen ist die korrekte Verwaltung von Probezeiten besonders wichtig. CERTISCAN verwaltet Probezeiten für beliebig viele Mitarbeiter, sendet Erinnerungen und dokumentiert Kündigungen lückenlos im Audit-Trail.
Kündigungsschutz nach der Probezeit
Nach Ablauf der Probezeit und ab 6 Monaten Beschäftigung greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber braucht dann einen Grund für die Kündigung – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. CERTISCAN hilft bei der lückenlosen Dokumentation.
Probezeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Probezeit-Ende | Automatisch | Formel nötig | Kalender |
| Erinnerung vor Ablauf | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kündigungsfrist-Berechnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Mehrere Mitarbeiter | Unbegrenzt | Aufwendig | Unübersichtlich |
| Audit-Trail | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über die Probezeit wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Die Probezeit ist in mehreren Gesetzen geregelt:
- §622 Abs. 3 BGB – Kündigungsfrist in Probezeit: 2 Wochen, max. 6 Monate Probezeit.
- §20 BBiG – Probezeit in Ausbildung: 1–4 Monate, fristlose Kündigung möglich.
- §1 KSchG – Kündigungsschutz erst ab 6 Monaten Beschäftigung.
- §14 TzBfG – Befristung: Probezeit auch bei befristeten Verträgen möglich.
Wichtig: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ohne vertragliche Regelung gibt es keine Probezeit. Die gesetzliche Maximaldauer beträgt 6 Monate.
So funktioniert die Berechnung
- Probezeit-Ende = Einstellungsdatum + vereinbarte Probezeit-Dauer
- Maximale Probezeit = 6 Monate (darüber hinaus: reguläre Frist)
- Kündigungsfrist = 2 Wochen (ohne Terminbindung an 15. oder Monatsende)
- Späteste Kündigung mit Probezeit-Frist = Probezeit-Ende minus 1 Tag
Beispiel: Einstellung 01.03.2026, Probezeit 6 Monate: Ende am 31.08.2026. Letzte Kündigung mit 2-Wochen-Frist: 17.08.2026 (wirksam zum 31.08.2026).
Ausnahmen & Sonderregeln
- Kürzere Probezeit: Vertraglich möglich (z.B. 3 Monate). Häufig bei Führungskräften mit Branchenerfahrung.
- Ausbildung: 1–4 Monate Probezeit (§20 BBiG), Kündigung ohne Frist möglich.
- Schwangerschaft: Kündigungsschutz nach §9 MuSchG gilt auch in der Probezeit!
- Schwerbehinderung: Besonderer Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten (§173 SGB IX).
- Krankheit in Probezeit: Kündigung während Krankheit grundsätzlich möglich (kein Sonderschutz).
Was passiert nach der Probezeit?
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 Abs. 1 BGB).
- Kündigungsschutz: Ab 6 Monaten in Betrieben mit >10 Mitarbeitern (KSchG).
- Voller Urlaubsanspruch: Nach 6 Monaten entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch (§4 BUrlG).
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Probezeit im Arbeitsvertrag klar vereinbaren
- ✅ Probezeit-Ende im Personalkalender markieren (oder CERTISCAN nutzen)
- ✅ Vor Ablauf systematisch evaluieren (Feedbackgespräch)
- ✅ Bei Kündigung: spätestens 2 Wochen vor Ende kündigen
- ✅ Schriftform beachten (§623 BGB)
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