Aufhebungsvertrag-Rechner 2026: Abfindung & Sperrzeit
Aufhebungsvertrag berechnen: Abfindung, ALG1-Sperrzeit und Turbo-Klausel. Finanzieller Vergleich mit/ohne Sperrzeit. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
Aufhebungsvertrag berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN dokumentiert Beschäftigungszeiten lückenlos – die Grundlage für korrekte Abfindungsberechnungen bei Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzverfahren.
Aufhebungsvertrag berechnen – Abfindung und Sperrzeit-Risiko
Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Abfindung frei verhandelt. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebsjahre (Regelabfindung). Der kostenlose CERTISCAN Aufhebungsvertrag-Rechner berechnet die empfohlene Abfindungshöhe und zeigt das finanzielle Risiko durch eine ALG1-Sperrzeit von 12 Wochen.
Beispiel: Bei 5.000 € Brutto und 8 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Regelabfindung von 20.000 €. Bei ALG1-Sperrzeit verlieren Sie ca. 7.200 € Arbeitslosengeld. Mit Turbo-Klausel (Restkündigungsfrist als zusätzliche Abfindung) steigt die Abfindung auf bis zu 35.000 €.
ALG1-Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG1. Zusätzlich verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. CERTISCAN berechnet den finanziellen Verlust durch die Sperrzeit.
Turbo-Klausel: Mehr Abfindung bei schnellem Austritt
Die Turbo-Klausel (auch Sprinter-Prämie) ermöglicht es dem Arbeitnehmer, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuscheiden. Die eingesparten Gehaltskosten werden als zusätzliche Abfindung ausgezahlt – typisch 50–100% des eingesparten Bruttogehalts.
Warum CERTISCAN für Aufhebungsverträge?
Die lückenlose Dokumentation der Beschäftigungszeiten durch CERTISCAN ist die Grundlage jeder Abfindungsberechnung. Automatische Berechnung der Betriebszugehörigkeit, Resturlaub und offene Überstunden – alles auf einen Blick.
Aufhebungsvertrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Anwalt | Eigenrecherche |
|---|---|---|---|
| Abfindungsberechnung | Sofort | 1–2 Wochen | Fehleranfällig |
| Sperrzeit-Analyse | ✅ | ✅ | ❌ |
| Turbo-Klausel | ✅ | ✅ | ❌ |
| Finanzvergleich | Automatisch | Manuell | Schwierig |
| Beschäftigungszeit-Doku | Lückenlos | Auf Zuarbeit | Manuell |
| Steuerhinweise | ✅ | ✅ | ❌ |
| Kosten | Kostenlos | 200–500 € | 0 € |
Alles was Sie über Aufhebungsverträge wissen müssen
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung. Beide Seiten müssen zustimmen. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es keine Fristen, keinen Kündigungsschutz und keinen Betriebsrat-Einspruch. Dafür droht eine ALG1-Sperrzeit.
Abfindungsberechnung
Die Abfindungshöhe bei Aufhebungsverträgen ist frei verhandelbar. Gängige Formeln:
- Regelabfindung: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre (Minimum)
- Gute Verhandlungsposition: 1,0 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre
- Starke Position: 1,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre (z. B. bei Diskriminierung, Mobbing)
Die tatsächliche Höhe hängt von der Verhandlungsposition, den Klageaussichten und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Einigung ab.
ALG1-Sperrzeit
Die wichtigsten Regeln zur Sperrzeit:
- Dauer: 12 Wochen (§159 SGB III)
- Kürzung der Bezugsdauer: Mindestens 25% der Gesamtanspruchsdauer
- Vermeidung: Möglich bei wichtigem Grund (drohende betriebsbedingte Kündigung, Gesundheit)
- Abfindung ≤ 0,5 Monatsgehälter/Jahr + Kündigungsfrist eingehalten: Keine Sperrzeit (§158 SGB III)
Turbo-Klausel (Sprinter-Prämie)
Die Turbo-Klausel ist eine Vereinbarung im Aufhebungsvertrag:
- Aufhebungsvertrag sieht eine lange Kündigungsfrist vor (z. B. 6 Monate)
- Arbeitnehmer kann vorzeitig ausscheiden
- Eingesparte Gehaltskosten werden als zusätzliche Abfindung ausgezahlt
- Typisch: 50–100% des eingesparten Bruttogehalts als Bonus
Steuerliche Behandlung
- Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig
- Fünftelregelung (§34 EStG) mildert die Steuerprogression
- Sozialversicherungsfrei, wenn echte Entschädigung für Arbeitsplatzverlust
- Kirchensteuer fällt ggf. an
Praxistipps für Arbeitnehmer
- Niemals sofort unterschreiben – Bedenkzeit verlangen (mind. 3 Tage)
- Vor Unterschrift bei der Agentur für Arbeit melden (Sperrzeit-Risiko klären)
- Resturlaub und Überstunden separat abrechnen lassen
- Zeugnis-Formulierung im Aufhebungsvertrag festlegen
- Wettbewerbsverbot und Geheimhaltungsklauseln prüfen
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