Die Urlaubsabgeltung berechnet sich nach der gesetzlichen Formel: (3 × Bruttomonatsgehalt) ÷ 13 ÷ Arbeitstage pro Woche × offene Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet den exakten Auszahlungsbetrag für 5 verschiedene Arbeitszeitmodelle – in Sekunden, ohne Anmeldung.
Beispiel: Bei 4.000 € Bruttomonatsgehalt, 5-Tage-Woche und 12 offenen Urlaubstagen ergibt sich: (3 × 4.000) ÷ 13 ÷ 5 × 12 = 2.215,38 € Urlaubsabgeltung. Diesen Betrag ermittelt der Rechner; CERTISCAN liefert dafür den dokumentierten Resturlaubs-Saldo aus dem Urlaubskonto.
Nach §7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Der Anspruch entsteht mit der Beendigung und ist sofort fällig. Dieser CERTISCAN Rechner wendet die gesetzliche Formel an.
Seit dem EuGH-Urteil vom 06.11.2018 (C-684/16) verfällt Urlaub nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisbar auf die Urlaubsnahme hingewiesen hat. Arbeitgeber müssen aktiv zur Urlaubsnahme auffordern.
Fehler bei der Urlaubsabgeltung führen zu Nachforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Der CERTISCAN Urlaubsabgeltung-Rechner nutzt die exakte gesetzliche Formel. Für Unternehmen bietet CERTISCAN digitale Urlaubskonten mit Saldo, Übertrag und Verfallshinweis – die Abgeltungsberechnung bei Kündigung gehört nicht dazu.
In der Reinigungsbranche mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die korrekte Berechnung der Urlaubsabgeltung besonders fehleranfällig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle und Teilurlaubsansprüche bei unterjährigem Ein- oder Austritt rechnen Sie mit diesem Rechner durch und hinterlegen das Ergebnis in CERTISCAN.
Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte besteht nur ein Teilurlaubsanspruch: Urlaubsanspruch ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate. Ab dem 01.07. besteht grundsätzlich der volle Urlaubsanspruch (§4 BUrlG). Dieser Rechner ermittelt den korrekten Anspruch für Ihren Austrittstermin.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Formel | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Teilzeitberechnung | |||
| Teilurlaubsanspruch | Automatisch | Manuell | Aufwendig |
| Vorjahresurlaub | |||
| Lohnabrechnung-Export | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Die Urlaubsabgeltung ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt:
Das EuGH-Urteil vom 06.11.2018 (C-684/16, Max-Planck) hat klargestellt: Urlaub verfällt nur, wenn der AG nachweisbar auf die Urlaubsnahme hingewiesen hat.
Die Formel für die Urlaubsabgeltung:
Beispiel: 3.500 € Brutto, 5-Tage-Woche, 8 offene Urlaubstage: (3 × 3.500) ÷ 13 ÷ 5 × 8 = 1.292,31 €.