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Urlaubsabgeltung-Rechner 2026: Resturlaub auszahlen

Urlaubsabgeltung berechnen: Resturlaub bei Kündigung auszahlen. Kostenloser CERTISCAN Rechner mit Formel (3×Gehalt/13/AT×Tage) – sofort, ohne Anmeldung.

Urlaubsabgeltung berechnen

\u20ac
Monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag
Regelm\u00e4\u00dfige Arbeitstage pro Woche
Tage
Noch nicht genommener Urlaub (inkl. Vorjahr)
2.215,38 €
Urlaubsabgeltung (brutto)
📊 Urlaubsabgeltung berechnet
Bruttomonatsgehalt4.000,00 €
Arbeitstage/Woche5 Tage
Tagesentgelt184,62 €
Offene Urlaubstage12 Tage
Urlaubsabgeltung2.215,38 €
Mindesturlaub (§3 BUrlG)20 Tage/Jahr
\u2139\uFE0F Formel: (3 \u00d7 4.000,00 €) \u00f7 13 \u00f7 5 \u00d7 12 = 2.215,38 €
Hinweis: Die Urlaubsabgeltung unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sie wird als laufender Arbeitslohn in der letzten Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Keine Rechtsberatung.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche digital – bei Kündigung wird die Urlaubsabgeltung automatisch berechnet und dokumentiert.

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Urlaubsabgeltung berechnen – die Formel nach Bundesurlaubsgesetz

Die Urlaubsabgeltung berechnet sich nach der gesetzlichen Formel: (3 × Bruttomonatsgehalt) ÷ 13 ÷ Arbeitstage pro Woche × offene Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet den exakten Auszahlungsbetrag für 5 verschiedene Arbeitszeitmodelle – in Sekunden, ohne Anmeldung.

Beispiel: Bei 4.000 € Bruttomonatsgehalt, 5-Tage-Woche und 12 offenen Urlaubstagen ergibt sich: (3 × 4.000) ÷ 13 ÷ 5 × 12 = 2.215,38 € Urlaubsabgeltung. CERTISCAN berechnet diesen Betrag automatisch und dokumentiert ihn für die Lohnabrechnung.

Gesetzliche Grundlage: §7 BUrlG

Nach §7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Der Anspruch entsteht mit der Beendigung und ist sofort fällig. CERTISCAN berechnet die Abgeltung nach der gesetzlichen Formel.

Seit dem EuGH-Urteil vom 06.11.2018 (C-684/16) verfällt Urlaub nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisbar auf die Urlaubsnahme hingewiesen hat. Arbeitgeber müssen aktiv zur Urlaubsnahme auffordern.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Fehler bei der Urlaubsabgeltung führen zu Nachforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Der CERTISCAN Urlaubsabgeltung-Rechner nutzt die exakte gesetzliche Formel. Für Unternehmen bietet CERTISCAN digitale Urlaubsverwaltung mit automatischer Abgeltungsberechnung bei Kündigung.

Urlaubsabgeltung in der FM-Branche

In der Reinigungsbranche mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die korrekte Berechnung der Urlaubsabgeltung besonders fehleranfällig. CERTISCAN berücksichtigt verschiedene Arbeitszeitmodelle und berechnet Teilurlaubsansprüche anteilig – auch bei unterjährigem Ein- oder Austritt.

Teilurlaubsanspruch bei unterjährigem Austritt

Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte besteht nur ein Teilurlaubsanspruch: Urlaubsanspruch ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate. Ab dem 01.07. besteht grundsätzlich der volle Urlaubsanspruch (§4 BUrlG). CERTISCAN berechnet den korrekten Anspruch automatisch.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Urlaubsabgeltung berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Gesetzliche FormelAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Teilzeitberechnung
TeilurlaubsanspruchAutomatischManuellAufwendig
Vorjahresurlaub
Lohnabrechnung-Export
KostenKostenlos0 €0 €

Alles was Sie über Urlaubsabgeltung wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die Urlaubsabgeltung ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt:

  • §7 Abs. 4 BUrlG – Abgeltung bei Beendigung: Nicht genommener Urlaub ist auszuzahlen.
  • §3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche).
  • §4 BUrlG – Wartezeit: Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten.
  • §5 BUrlG – Teilurlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat bei unterjährigem Austritt.
  • §11 BUrlG – Urlaubsentgelt: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.

Das EuGH-Urteil vom 06.11.2018 (C-684/16, Max-Planck) hat klargestellt: Urlaub verfällt nur, wenn der AG nachweisbar auf die Urlaubsnahme hingewiesen hat.

So funktioniert die Berechnung

Die Formel für die Urlaubsabgeltung:

  1. Tagesentgelt = (3 × Bruttomonatsgehalt) ÷ 13 ÷ Arbeitstage pro Woche
  2. Urlaubsabgeltung = Tagesentgelt × offene Urlaubstage

Beispiel: 3.500 € Brutto, 5-Tage-Woche, 8 offene Urlaubstage: (3 × 3.500) ÷ 13 ÷ 5 × 8 = 1.292,31 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Teilzeitkräfte: Urlaubsanspruch in Arbeitstagen umrechnen (z.B. 3-Tage-Woche = 12 Tage Mindesturlaub).
  • Minijobber: Haben den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte.
  • Langzeiterkrankte: Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG).
  • Mutterschutz/Elternzeit: Urlaubsanspruch bleibt bestehen, wird nicht gekürzt.
  • Übertragener Urlaub: Auch Vorjahresurlaub muss abgegolten werden.

Bußgelder & Konsequenzen

  • Nicht gezahlte Abgeltung: Der AN kann die Abgeltung einklagen (3 Jahre Verjährung).
  • Ausschlussfristen: Viele Arbeitsverträge haben kürzere Fristen (3–6 Monate).
  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszins bei verspäteter Zahlung.
  • Zoll/FKS-Prüfung: Bei Reinigungsunternehmen prüft der Zoll auch Urlaubsabgeltungen.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Urlaubskonten digital führen (CERTISCAN Zeiterfassung)
  • ✅ Aktiv zur Urlaubsnahme auffordern (EuGH-Hinweispflicht!)
  • ✅ Bei Kündigung sofort Resturlaub berechnen
  • ✅ Urlaubsabgeltung in der letzten Gehaltsabrechnung ausweisen
  • ✅ Teilurlaubsanspruch bei unterjährigem Austritt korrekt berechnen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Die Formel lautet: (3 × Bruttomonatsgehalt) ÷ 13 ÷ Arbeitstage pro Woche × offene Urlaubstage. Bei 4.000 €, 5-Tage-Woche und 10 Resturlaubstagen ergibt das 1.846,15 €.
Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn nicht genommener Urlaub übrig ist. Das gilt bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristungsende gleichermaßen nach §7 Abs. 4 BUrlG.
Nein, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Urlaub immer ausgezahlt. Der Urlaub kann nur während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verfallen – und auch dann nur mit Hinweis des Arbeitgebers.
Ja, Urlaubsabgeltung unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sie wird als laufender Arbeitslohn behandelt und in der letzten Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Die Fünftelregelung gilt hier nicht.
Ja, die Formel gilt universell. Bei einer 3-Tage-Woche setzen Sie 3 als Arbeitstage pro Woche ein. Der Mindesturlaub beträgt bei 3 Tagen/Woche 12 Arbeitstage statt 20.
Ja, Minijobber haben den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage Mindesturlaub pro Jahr. Die Abgeltung wird nach der gleichen Formel berechnet.
Übertragener Vorjahresurlaub muss ebenfalls abgegolten werden. Auch wenn er im laufenden Verhältnis zum 31.03. verfallen wäre, ist er bei Kündigung auszuzahlen. Der Arbeitgeber muss die Gesamtsumme der offenen Tage berechnen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres (§195 BGB). Viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen von 3–6 Monaten. Fordern Sie die Abgeltung zeitnah ein.
Bei Langzeiterkrankung verfällt der Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG-Rechtsprechung). Wird das Arbeitsverhältnis vorher beendet, ist auch dieser Urlaub abzugelten.
CERTISCAN führt digitale Urlaubskonten, berechnet Teilurlaubsansprüche automatisch und ermittelt bei Kündigung die exakte Abgeltung. Resturlaub, Übertrag und Fristen werden lückenlos dokumentiert.

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