Die Regelabfindung berechnet sich nach der Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Der kostenlose CERTISCAN Abfindungsrechner ermittelt Ihren Anspruch sofort – inklusive der erhöhten Abfindung nach §10 KSchG für ältere Arbeitnehmer und Hinweisen zur steuerlichen Fünftelregelung.
Die Regelabfindung berechnet sich nach der Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Der kostenlose CERTISCAN Abfindungsrechner ermittelt Ihren Anspruch sofort – inklusive der erhöhten Abfindung nach §10 KSchG für ältere Arbeitnehmer und Hinweisen zur steuerlichen Fünftelregelung.
Beispiel: Bei 4.000 € Bruttomonatsgehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Regelabfindung von 20.000 € (0,5 × 4.000 × 10). Ein 52-jähriger mit 16 Jahren Zugehörigkeit erhält bis zu 15 Monatsgehälter = 60.000 € nach §10 Abs. 2 KSchG.
Nach §1a KSchG hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Abfindungsanspruch, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit einer Abfindung bei Klageverzicht hinweist. Die Höhe beträgt 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. CERTISCAN berechnet zusätzlich die erhöhten Abfindungssätze nach §10 Abs. 2 KSchG.
Bei gerichtlichen Vergleichen sind häufig auch höhere Abfindungen möglich – abhängig von der Verhandlungsposition und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage. In der Praxis werden 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr verhandelt.
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, können aber über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zum Jahreseinkommen addiert, die Steuerdifferenz mit 5 multipliziert. CERTISCAN zeigt Ihnen, ob die Fünftelregelung für Sie vorteilhaft ist.
Der CERTISCAN Abfindungsrechner liefert sofortige Ergebnisse mit allen relevanten Sonderregelungen. Für Unternehmen bietet CERTISCAN eine lückenlose Dokumentation der Beschäftigungszeiten – die Grundlage jeder Abfindungsberechnung.
Im FM-Bereich mit häufigen Betriebsumstrukturierungen und Standortänderungen sind Abfindungen besonders relevant. CERTISCAN dokumentiert Beschäftigungszeiten, Standortzuordnungen und Vertragsänderungen – die Basis für korrekte Abfindungsberechnungen bei Betriebsübergängen nach §613a BGB.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Regelabfindung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| §10 KSchG Erhöhung | |||
| Fünftelregelung-Hinweis | |||
| Beschäftigungszeit-Doku | Lückenlos | Manuell | Papier |
| Steuerhinweise | |||
| Echtzeit-Ergebnis | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Abfindungen bei Kündigungen sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt:
Wichtig: Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Regelabfindung nach §1a KSchG greift nur bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis des Arbeitgebers.
Die Standardformel (Regelabfindung nach §1a KSchG):
Beispiel: 5.000 € Brutto, 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 0,5 × 5.000 × 12 = 30.000 € Regelabfindung.
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