Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB). Der kostenlose CERTISCAN Kündigungsfrist-Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau – unter Berücksichtigung der verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit für 8 verschiedene Stufen.
Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt am 15. März 2026 einem Mitarbeiter mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfrist: 5 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag ist der 31. August 2026. Mit CERTISCAN wird die korrekte Frist automatisch ermittelt.
Nach §622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate (nach 20 Jahren). Für den Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Grundfrist von 4 Wochen – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Während der Probezeit (maximal 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden – ohne Bindung an den 15. oder Monatsende. CERTISCAN berücksichtigt die Probezeit automatisch in der Berechnung.
Fehler bei der Kündigungsfrist können teuer werden: Eine verspätete Kündigung verlängert das Arbeitsverhältnis um mindestens einen weiteren Monat. CERTISCAN dokumentiert Einstellungsdaten, Betriebszugehörigkeit und Probezeiten zentral und berechnet Fristen automatisch.
Im FM-Bereich gelten häufig tarifvertragliche Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen können. Der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung regelt eigene Fristen. CERTISCAN unterstützt sowohl gesetzliche als auch tarifliche Fristen und warnt bei Fristverstößen.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fristen nach §622 BGB | Alle 8 Stufen | Manuell | Fehleranfällig |
| Probezeit-Erkennung | |||
| Letzter Arbeitstag | Automatisch | Formel nötig | Kalender |
| AN/AG-Unterscheidung | |||
| Tarifvertrags-Hinweis | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Kündigungsfristen sind in §622 BGB geregelt:
Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere, aber keine kürzeren Fristen für den Arbeitnehmer vorsehen (Ausnahme: Tarifvertrag).
Beispiel: Einstellung 01.01.2018, Kündigung durch AG am 15.03.2026: Betriebszugehörigkeit = 8 Jahre → 3 Monate zum Monatsende = letzter Arbeitstag 30.06.2026.