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Calculators/Aufhebungsvertrag-Rechner 2026: Abfindung & Sperrzeit
Kündigung & Abfindung · Free calculator

Aufhebungsvertrag-Rechner 2026: Abfindung & Sperrzeit

Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Abfindung frei verhandelt. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebsjahre (Regelabfindung).

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Aufhebungsvertrag berechnen

Werte 2026
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Aufhebungsvertrag berechnen – Abfindung und Sperrzeit-Risiko

Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Abfindung frei verhandelt. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebsjahre (Regelabfindung). Der kostenlose CERTISCAN Aufhebungsvertrag-Rechner berechnet die empfohlene Abfindungshöhe und zeigt das finanzielle Risiko durch eine ALG1-Sperrzeit von 12 Wochen.

Beispiel: Bei 5.000 € Brutto und 8 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Regelabfindung von 20.000 €. Bei ALG1-Sperrzeit verlieren Sie ca. 7.200 € Arbeitslosengeld. Mit Turbo-Klausel (Restkündigungsfrist als zusätzliche Abfindung) steigt die Abfindung auf bis zu 35.000 €.

ALG1-Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag

Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG1. Zusätzlich verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel. CERTISCAN berechnet den finanziellen Verlust durch die Sperrzeit.

Turbo-Klausel: Mehr Abfindung bei schnellem Austritt

Die Turbo-Klausel (auch Sprinter-Prämie) ermöglicht es dem Arbeitnehmer, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuscheiden. Die eingesparten Gehaltskosten werden als zusätzliche Abfindung ausgezahlt – typisch 50–100% des eingesparten Bruttogehalts.

Warum CERTISCAN für Aufhebungsverträge?

Die lückenlose Dokumentation der Beschäftigungszeiten durch CERTISCAN ist die Grundlage jeder Abfindungsberechnung. Automatische Berechnung der Betriebszugehörigkeit, Resturlaub und offene Überstunden – alles auf einen Blick.

In comparison

FunktionCERTISCANAnwaltEigenrecherche
AbfindungsberechnungSofort1–2 WochenFehleranfällig
Sperrzeit-Analyse
Turbo-Klausel
FinanzvergleichAutomatischManuellSchwierig
Beschäftigungszeit-DokuLückenlosAuf ZuarbeitManuell
Steuerhinweise
KostenKostenlos200–500 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Aufhebungsverträge wissen müssen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung. Beide Seiten müssen zustimmen. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es keine Fristen, keinen Kündigungsschutz und keinen Betriebsrat-Einspruch. Dafür droht eine ALG1-Sperrzeit.

Abfindungsberechnung

Die Abfindungshöhe bei Aufhebungsverträgen ist frei verhandelbar. Gängige Formeln:

  • Regelabfindung: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre (Minimum)
  • Gute Verhandlungsposition: 1,0 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre
  • Starke Position: 1,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre (z. B. bei Diskriminierung, Mobbing)

Die tatsächliche Höhe hängt von der Verhandlungsposition, den Klageaussichten und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Einigung ab.

ALG1-Sperrzeit

Die wichtigsten Regeln zur Sperrzeit:

  • Dauer: 12 Wochen (§159 SGB III)
  • Kürzung der Bezugsdauer: Mindestens 25% der Gesamtanspruchsdauer
  • Vermeidung: Möglich bei wichtigem Grund (drohende betriebsbedingte Kündigung, Gesundheit)
  • Abfindung ≤ 0,5 Monatsgehälter/Jahr + Kündigungsfrist eingehalten: Keine Sperrzeit (§158 SGB III)

Turbo-Klausel (Sprinter-Prämie)

Die Turbo-Klausel ist eine Vereinbarung im Aufhebungsvertrag:

  1. Aufhebungsvertrag sieht eine lange Kündigungsfrist vor (z. B. 6 Monate)
  2. Arbeitnehmer kann vorzeitig ausscheiden
  3. Eingesparte Gehaltskosten werden als zusätzliche Abfindung ausgezahlt
  4. Typisch: 50–100% des eingesparten Bruttogehalts als Bonus

Steuerliche Behandlung

  • Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig
  • Fünftelregelung (§34 EStG) mildert die Steuerprogression
  • Sozialversicherungsfrei, wenn echte Entschädigung für Arbeitsplatzverlust
  • Kirchensteuer fällt ggf. an

Praxistipps für Arbeitnehmer

  • Niemals sofort unterschreiben – Bedenkzeit verlangen (mind. 3 Tage)
  • Vor Unterschrift bei der Agentur für Arbeit melden (Sperrzeit-Risiko klären)
  • Resturlaub und Überstunden separat abrechnen lassen
  • Zeugnis-Formulierung im Aufhebungsvertrag festlegen
  • Wettbewerbsverbot und Geheimhaltungsklauseln prüfen

Verwandte Themen

  • Abfindungsrechner – Regelabfindung nach §1a KSchG berechnen
  • Kündigungsfrist-Rechner – Gesetzliche Fristen nach §622 BGB
  • Urlaubsabgeltung-Rechner – Resturlaub in Euro berechnen
FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch sollte die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag sein?
Die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebsjahre als Mindestabfindung. Je nach Verhandlungsposition sind 1,0 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr möglich.
Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine ALG1-Sperrzeit?
Ja, in der Regel 12 Wochen Sperrzeit. Ausnahme: Die Abfindung beträgt max. 0,5 Monatsgehälter pro Betriebsjahr und die Kündigungsfrist wird eingehalten. Bei drohender betriebsbedingter Kündigung kann die Sperrzeit entfallen.
Was ist die Turbo-Klausel?
Die Turbo-Klausel (Sprinter-Prämie) ermöglicht dem Arbeitnehmer, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuscheiden. Die eingesparten Gehaltskosten werden als zusätzliche Abfindung ausgezahlt – typisch 50–100% des eingesparten Bruttos.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Grundsätzlich nicht – ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist bindend. Ausnahmen: Anfechtung wegen Drohung (§123 BGB), Überrumpelung (Haustürwiderruf) oder Sittenwidrigkeit. Deshalb: Niemals unter Druck unterschreiben.
Muss der Betriebsrat einem Aufhebungsvertrag zustimmen?
Nein, der Betriebsrat hat bei Aufhebungsverträgen kein Mitbestimmungsrecht. Anders als bei einer Kündigung muss er nicht angehört werden. Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie wirkt sich die Abfindung auf die Steuer aus?
Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§34 EStG) kann die Steuerlast deutlich senken, indem sie die Progressionswirkung mildert. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
Resturlaub und Überstunden müssen separat abgegolten werden – sie sind nicht Teil der Abfindung. Bestehen Sie darauf, dass die Abfindung "zusätzlich" zu Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung gezahlt wird.
Wie vermeide ich die ALG1-Sperrzeit?
Drei Strategien: (1) Aufhebungsvertrag so formulieren, dass eine betriebsbedingte Kündigung drohte, (2) Abfindung ≤ 0,5 Gehälter/Jahr bei Einhaltung der Kündigungsfrist, (3) Wichtiger Grund (Gesundheit, Mobbing). Arbeitsrechtliche Beratung empfohlen.
Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?
Vorteile: Schnelle Einigung, keine Kündigungsfristen, Abfindung verhandelbar, kein Betriebsrat-Einspruch. Nachteile: ALG1-Sperrzeit, kein Kündigungsschutz, schwer widerrufbar. Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab.
Wie berechne ich den Verlust durch die Sperrzeit?
ALG1 = ca. 60% vom Netto (67% mit Kind). Sperrzeit = 12 Wochen = 3 Monate ohne ALG1. Verlust = ca. 3 × monatliches ALG1. Zusätzlich verkürzt sich die Bezugsdauer um 25%.
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€
Monatliches Bruttogehalt inkl. aller regelmäßigen Zuschläge
Jahre
Volle Jahre der Beschäftigung beim Arbeitgeber
Jahre
Ihr aktuelles Alter (relevant für Verhandlungsposition)
Monate
Vertragliche Kündigungsfrist (gesetzl. min. nach §622 BGB)
16.000 €
Empfohlene Abfindung (Regelabfindung)
Sperrzeit-Risiko: Hoher ALG1-Verlust
Formel
0,5 × 4.000 € × 8 J.
Regelabfindung (0,5 Faktor)
16.000 €
Verhandlung (1,5 Faktor)
bis 48.000 €
Turbo-Klausel (+ Restfrist)
25.000 €
Kündigungsfrist (effektiv)
3 Monate
ALG1-Verlust (Sperrzeit)
ca. −4.824 €
Gesch. Steuer (Fünftelregelung)
ca. 4.000 €
Gesch. Netto-Abfindung
ca. 12.000 €
ALG1-Sperrzeit: Bei Aufhebungsvertrag drohen 12 Wochen Sperrzeit (§159 SGB III). Geschätzter Verlust: 4.824 €. Zusätzlich verkürzt sich die ALG1-Bezugsdauer um 25 %.
Turbo-Klausel: Bei vorzeitigem Ausscheiden können ca. 75 % der eingesparten Bruttogehälter (3 Monate) als zusätzliche Abfindung verhandelt werden: 9.000 € extra.
Hinweis: Die Abfindungshöhe ist frei verhandelbar. Dieser Rechner liefert Orientierungswerte. Steuer- und Sperrzeitberechnungen sind Schätzungen. Lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten.