E-Rechnungs-Validator 2026: Rechnung prüfen
E-Rechnung prüfen: Pflichtfelder, Format, Leitweg-ID. Ist Ihre Rechnung gültig? Kostenloser CERTISCAN Validator – sofort, ohne Anmeldung.
E-Rechnung validieren
- USt-IdNr. Empfänger ergänzen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN erstellt und validiert E-Rechnungen automatisch im XRechnung- und ZUGFeRD-Format – GoBD-konform, mit Leitweg-ID und Pflichtfeldprüfung. Ab 29 €/Monat.
E-Rechnung prüfen – sind alle Pflichtfelder vorhanden?
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die E-Rechnungspflicht auf den Versand ausgeweitet. Der kostenlose CERTISCAN E-Rechnungs-Validator prüft, ob Ihre Rechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält.
Beispiel: Eine Rechnung ohne USt-IdNr. des Rechnungsstellers ist nach § 14 UStG fehlerhaft – der Vorsteuerabzug kann versagt werden. Der CERTISCAN Validator identifiziert fehlende Pflichtfelder sofort und gibt konkrete Empfehlungen.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Jede Rechnung muss diese Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Entgelt (netto, Steuerbetrag, brutto) und den angewandten Steuersatz.
XRechnung vs. ZUGFeRD
Die XRechnung ist ein reines XML-Format, das für öffentliche Auftraggeber (B2G) Pflicht ist. ZUGFeRD kombiniert eine maschinenlesbare XML-Datei mit einer PDF-Darstellung – ideal für B2B. Beide Formate erfüllen die EN 16931. Eine einfache PDF-Rechnung ist ab 2027 nicht mehr ausreichend.
Warum CERTISCAN statt manueller Prüfung?
Der CERTISCAN E-Rechnungs-Validator zeigt fehlende Angaben. Die CERTISCAN E-Rechnungs-Lösung ab 29 €/Monat erstellt Rechnungen automatisch im korrekten Format: XRechnung für öffentliche Aufträge, ZUGFeRD für B2B, mit automatischer Pflichtfeldprüfung und GoBD-konformer Archivierung.
Im Facility Management mit vielen Einzelrechnungen pro Standort ist die automatisierte E-Rechnung besonders wertvoll: weniger Fehler, schnellerer Zahlungseingang und revisionssichere Dokumentation.
E-Rechnung validieren: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| XRechnung-Erstellung | Automatisch | Nein | Nein |
| ZUGFeRD-Erstellung | Automatisch | Nein | Nein |
| Pflichtfeld-Prüfung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Leitweg-ID Verwaltung | ✅ | ❌ | ❌ |
| MwSt.-Berechnung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| GoBD-Archivierung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Vorsteuerabzug sicher | ✅ | Fraglich | Fraglich |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über E-Rechnungen wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Die E-Rechnungspflicht basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen:
- § 14 UStG: Pflichtangaben auf Rechnungen (Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Entgelt)
- E-Rechnungs-Verordnung (ERechV): B2G-Pflicht seit 27.11.2020
- Wachstumschancengesetz 2024: B2B-E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (Empfang), ab 01.01.2027 (Versand)
- EN 16931: Europäische Norm für das semantische Datenmodell
- GoBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Zeitplan der E-Rechnungspflicht
- Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ab 01.01.2027: Unternehmen über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
- Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
- B2G bereits Pflicht: Öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur noch XRechnung
Häufige Fehler bei E-Rechnungen
- Fehlende Leitweg-ID: Bei öffentlichen Aufträgen Pflicht – ohne wird die Rechnung abgelehnt
- Fehlender Leistungszeitraum: Muss angegeben werden, auch wenn identisch mit Rechnungsdatum
- Falsche USt-IdNr.: Ungültige oder fehlende USt-IdNr. gefährdet den Vorsteuerabzug
- Rechnerische Fehler: Netto + MwSt. ≠ Brutto führt zur Beanstandung
- Falsches Format: PDF allein gilt ab 2027 nicht mehr als E-Rechnung
Formate im Vergleich
- XRechnung: Reines XML, B2G-Standard, maschinenlesbar, keine visuelle Darstellung
- ZUGFeRD 2.x: PDF + eingebettetes XML, B2B-freundlich, EN-16931-konform
- PDF (klassisch): Ab 2027 nicht mehr ausreichend für B2B in Deutschland
- EDI: Weiterhin zulässig bei bilateraler Vereinbarung
Praxistipps für Unternehmen
- Prüfen Sie jede Rechnung auf Vollständigkeit der Pflichtangaben (§ 14 UStG)
- Verwenden Sie für B2G immer XRechnung mit Leitweg-ID
- Archivieren Sie E-Rechnungen GoBD-konform (10 Jahre, unveränderbar)
- Stellen Sie sicher, dass Netto + MwSt. = Brutto korrekt berechnet ist
- Nutzen Sie CERTISCAN für automatische Erstellung und Validierung
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