CERTISCAN

E-Rechnungs-Readiness-Check

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen für die E-Rechnungspflicht vorbereitet ist.

E-Rechnungspflicht ab 2025

Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Erstellungspflicht wird bis 2028 schrittweise eingeführt. Wichtig: Ein PDF per E-Mail ist KEINE E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen (XRechnung oder ZUGFeRD) und GoBD-konform archiviert werden. Unser kostenloser Check zeigt Ihnen, wo Sie stehen.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD), die maschinell verarbeitet werden kann. Ein PDF ist KEINE E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Erstellungspflicht wird bis 2028 schrittweise eingeführt: ab 2027 für Unternehmen über 800.000 EUR Umsatz, ab 2028 für alle.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format (Standard für öffentliche Auftraggeber). ZUGFeRD kombiniert ein maschinenlesbares XML mit einem sichtbaren PDF. Beide sind E-Rechnungsformate im Sinne des Gesetzes.
Was bedeutet GoBD-konforme Archivierung?
Die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation) fordern: unveränderbare Speicherung, zeitnahe Erfassung, Nachvollziehbarkeit und eine vollständige Verfahrensdokumentation.
Wie hilft CERTISCAN bei der E-Rechnung?
CERTISCAN generiert E-Rechnungen automatisch aus Reinigungsdaten, Leistungsnachweisen und Prüfprotokollen. XRechnung und ZUGFeRD werden unterstützt. Die Archivierung ist GoBD-konform mit WORM-Audit-Trail.