Urlaubsrechner 2026: Urlaubstage berechnen
Urlaubstage berechnen: Vollzeit & Teilzeit. Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Urlaubstage berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche automatisch – inkl. Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub und genehmigungsbasiertem Workflow. Ab 29 €/Monat.
Urlaubstage berechnen – Formel nach BUrlG
Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsrechner berechnet den Anspruch für Vollzeit und Teilzeit – inklusive Mindesturlaub-Prüfung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Beispiel: 5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage vertraglich = 30 Urlaubstage. Bei 4-Tage-Woche: (4 ÷ 5) × 30 = 24 Urlaubstage. CERTISCAN berechnet dies automatisch für jeden Mitarbeiter.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG §3) gewährt mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen, aber niemals weniger.
Verstöße gegen den Mindesturlaub können zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. CERTISCAN prüft automatisch, ob der vertragliche Urlaub den Mindesturlaub erreicht.
Warum CERTISCAN für Urlaubsverwaltung?
CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche für alle Mitarbeiter – Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Das System berechnet anteilige Ansprüche bei Eintritt oder Austritt während des Jahres, trackt Resturlaub und bietet einen genehmigungsbasierten Workflow.
Urlaub in der Reinigungsbranche
In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften ist die korrekte Urlaubsberechnung besonders wichtig. CERTISCAN rechnet den Urlaubsanspruch automatisch anhand der vereinbarten Arbeitstage um und berücksichtigt den Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung.
CERTISCAN stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub erhält – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob-Status.
Urlaubstage berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Teilzeit-Umrechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Mindesturlaub-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Resturlaub-Tracking | ✅ | Manuell | ❌ |
| Genehmigungsworkflow | ✅ | ❌ | ❌ |
| Anteiliger Urlaub | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Kalendersicht | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Urlaubsanspruch wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch:
- §3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
- §4 BUrlG – Wartezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- §5 BUrlG – Teilurlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollen Monat im Ein-/Austrittsjahr
- §7 BUrlG – Übertragung: Bis 31.03. des Folgejahres (bei dringenden Gründen)
Berechnung des Urlaubsanspruchs
Die Grundformel für Teilzeit-Umrechnung:
- Urlaubstage = (tatsächliche Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage
- Mindesturlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × 20
- Prüfung: Ergebnis ≥ Mindesturlaub?
Beispiel 3-Tage-Woche: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage. Mindesturlaub: (3 ÷ 5) × 20 = 12 Tage. → 18 > 12, also in Ordnung.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Schwerbehinderte: 5 zusätzliche Urlaubstage (§208 SGB IX)
- Jugendliche: Bis 16 Jahre: 30 Werktage, bis 17: 27, bis 18: 25 (§19 JArbSchG)
- Krankheit im Urlaub: Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet (§9 BUrlG)
- Mutterschutz/Elternzeit: Urlaub kann gekürzt werden (§17 MuSchG, §17 BEEG)
Bußgelder & Konsequenzen
- Mindesturlaub unterschritten: Nachforderung + Schadensersatz möglich
- Urlaub nicht gewährt: Arbeitnehmer kann auf Urlaubsgewährung klagen
- Verfall des Urlaubs: Nur bei rechtzeitigem Hinweis durch den Arbeitgeber (EuGH-Rechtsprechung)
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Urlaubsanspruch pro Mitarbeiter automatisch berechnen (CERTISCAN)
- ✅ Resturlaub rechtzeitig melden (Hinweispflicht!)
- ✅ Teilzeitumrechnung korrekt durchführen
- ✅ Urlaubsplanung frühzeitig koordinieren
- ✅ Schwerbehinderten-Zusatzurlaub berücksichtigen
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