Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsrechner berechnet den Anspruch für Vollzeit und Teilzeit – inklusive Mindesturlaub-Prüfung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Beispiel: 5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage vertraglich = 30 Urlaubstage. Bei 4-Tage-Woche: (4 ÷ 5) × 30 = 24 Urlaubstage. Diesen Wert hinterlegen Sie in CERTISCAN je Mitarbeiter; das Urlaubskonto führt ihn dann automatisch fort.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG §3) gewährt mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen, aber niemals weniger.
Verstöße gegen den Mindesturlaub können zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. Ob der vertraglich vereinbarte Urlaub den gesetzlichen Mindesturlaub erreicht, prüfen Sie beim Hinterlegen des Anspruchs – dieser Rechner zeigt Ihnen die Untergrenze.
CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche für alle Mitarbeiter – Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Das System berechnet anteilige Ansprüche bei Eintritt oder Austritt während des Jahres, trackt Resturlaub und bietet einen genehmigungsbasierten Workflow.
In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften ist die korrekte Urlaubsberechnung besonders wichtig. In CERTISCAN hinterlegen Sie den Jahresanspruch je Mitarbeiter – auch abweichend vom gesetzlichen Mindesturlaub, etwa nach dem Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung; die Umrechnung auf die vereinbarten Arbeitstage nehmen Sie dabei vor.
In CERTISCAN ist der Jahresanspruch je Mitarbeiter hinterlegt – für Vollzeit, Teilzeit und Minijob gleichermaßen; die Prüfung gegen den gesetzlichen Mindesturlaub bleibt bei Ihnen.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Teilzeit-Umrechnung | Formel nötig | Fehleranfällig | |
| Mindesturlaub-Sperre (§3 BUrlG) | |||
| Resturlaub-Tracking | Manuell | ||
| Genehmigungsworkflow | |||
| Anteiliger Urlaub | Manuell | Manuell | |
| Kalendersicht | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch:
Die Grundformel für Teilzeit-Umrechnung:
Beispiel 3-Tage-Woche: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage. Mindesturlaub: (3 ÷ 5) × 20 = 12 Tage. → 18 > 12, also in Ordnung.