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Urlaubsrechner 2026: Urlaubstage berechnen

Urlaubstage berechnen: Vollzeit & Teilzeit. Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Urlaubstage berechnen

Tage
Vollzeit: 5, Teilzeit: 1\u20134, Samstagsarbeit: 6
Tage
Laut Arbeitsvertrag (bei 5-Tage-Woche). Minimum: 20
Mindesturlaub nach BUrlG
1-Tage-Woche4 Tage
2-Tage-Woche8 Tage
3-Tage-Woche12 Tage
4-Tage-Woche16 Tage
5-Tage-Woche20 Tage
6-Tage-Woche24 Tage
30 Tage
Urlaubsanspruch pro Jahr
Urlaubsanspruch berechnet
Arbeitstage/Woche5
Vertragliche Urlaubstage30
Berechneter Anspruch30 Tage
Aufgerundet30 Tage
Urlaubswochen6.0 Wochen
Gesetzl. Mindesturlaub20 Tage
Mindesturlaub eingehaltenJa

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche automatisch – inkl. Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub und genehmigungsbasiertem Workflow. Ab 29 €/Monat.

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Urlaubstage berechnen – Formel nach BUrlG

Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsrechner berechnet den Anspruch für Vollzeit und Teilzeit – inklusive Mindesturlaub-Prüfung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Beispiel: 5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage vertraglich = 30 Urlaubstage. Bei 4-Tage-Woche: (4 ÷ 5) × 30 = 24 Urlaubstage. CERTISCAN berechnet dies automatisch für jeden Mitarbeiter.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG §3) gewährt mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen, aber niemals weniger.

Verstöße gegen den Mindesturlaub können zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. CERTISCAN prüft automatisch, ob der vertragliche Urlaub den Mindesturlaub erreicht.

Warum CERTISCAN für Urlaubsverwaltung?

CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche für alle Mitarbeiter – Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Das System berechnet anteilige Ansprüche bei Eintritt oder Austritt während des Jahres, trackt Resturlaub und bietet einen genehmigungsbasierten Workflow.

Urlaub in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften ist die korrekte Urlaubsberechnung besonders wichtig. CERTISCAN rechnet den Urlaubsanspruch automatisch anhand der vereinbarten Arbeitstage um und berücksichtigt den Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung.

CERTISCAN stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub erhält – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob-Status.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Urlaubstage berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Teilzeit-UmrechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Mindesturlaub-Prüfung
Resturlaub-TrackingManuell
Genehmigungsworkflow
Anteiliger UrlaubAutomatischManuellManuell
Kalendersicht
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Urlaubsanspruch wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch:

  • §3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
  • §4 BUrlG – Wartezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • §5 BUrlG – Teilurlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollen Monat im Ein-/Austrittsjahr
  • §7 BUrlG – Übertragung: Bis 31.03. des Folgejahres (bei dringenden Gründen)

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Grundformel für Teilzeit-Umrechnung:

  1. Urlaubstage = (tatsächliche Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage
  2. Mindesturlaub = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × 20
  3. Prüfung: Ergebnis ≥ Mindesturlaub?

Beispiel 3-Tage-Woche: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage. Mindesturlaub: (3 ÷ 5) × 20 = 12 Tage. → 18 > 12, also in Ordnung.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Schwerbehinderte: 5 zusätzliche Urlaubstage (§208 SGB IX)
  • Jugendliche: Bis 16 Jahre: 30 Werktage, bis 17: 27, bis 18: 25 (§19 JArbSchG)
  • Krankheit im Urlaub: Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet (§9 BUrlG)
  • Mutterschutz/Elternzeit: Urlaub kann gekürzt werden (§17 MuSchG, §17 BEEG)

Bußgelder & Konsequenzen

  • Mindesturlaub unterschritten: Nachforderung + Schadensersatz möglich
  • Urlaub nicht gewährt: Arbeitnehmer kann auf Urlaubsgewährung klagen
  • Verfall des Urlaubs: Nur bei rechtzeitigem Hinweis durch den Arbeitgeber (EuGH-Rechtsprechung)

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Urlaubsanspruch pro Mitarbeiter automatisch berechnen (CERTISCAN)
  • ✅ Resturlaub rechtzeitig melden (Hinweispflicht!)
  • ✅ Teilzeitumrechnung korrekt durchführen
  • ✅ Urlaubsplanung frühzeitig koordinieren
  • ✅ Schwerbehinderten-Zusatzurlaub berücksichtigen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (24 Werktage bei 6-Tage-Woche) nach §3 BUrlG. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen.
Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Bei 3 Tagen/Woche und 30 Tagen Vertrag: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage.
Nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (§4 BUrlG). Vorher besteht nur ein anteiliger Anspruch von 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat.
Grundsätzlich zum 31.12. des Jahres. Übertragung bis 31.03. des Folgejahres bei dringenden Gründen. Aber: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter rechtzeitig auf den Verfall hinweisen.
Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§9 BUrlG). Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Die Krankheitstage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben.
Ja. Auch Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch nach BUrlG. Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach der Stundenzahl oder dem Verdienst.
Ja. Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (§208 SGB IX). Bei Teilzeit wird dieser Zusatzurlaub ebenfalls anteilig berechnet.
CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch automatisch anhand der hinterlegten Arbeitstage pro Woche, vertraglichen Urlaubstage und Betriebszugehörigkeit. Anteilige Ansprüche werden korrekt ermittelt.
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter vorrangig berücksichtigt werden müssen (§7 Abs. 1 BUrlG). Generell hat der Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht.
Nicht genommener Urlaub muss bei Kündigung finanziell abgegolten werden (§7 Abs. 4 BUrlG). CERTISCAN berechnet den Abgeltungsanspruch automatisch.

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