Der Teilzeit-Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Teilzeit-Urlaub = (TZ-Arbeitstage/Woche ÷ VZ-Arbeitstage/Woche) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Teilzeit-Urlaubsrechner rechnet den Anspruch sekundengenau um und prüft den Mindesturlaub.
Beispiel: Vollzeit = 5 Tage/Woche, Teilzeit = 3 Tage/Woche, Vertrag = 30 Tage: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage. Das sind weniger Tage, aber gleich viele Wochen Urlaub. Den so ermittelten Anspruch hinterlegen Sie in CERTISCAN je Mitarbeiter.
Bei der Teilzeit-Urlaubsumrechnung zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Ein Mitarbeiter mit 3 Tagen à 8 Stunden und einer mit 3 Tagen à 4 Stunden erhalten den gleichen Urlaubsanspruch in Tagen. Das hat das BAG mehrfach bestätigt.
CERTISCAN speichert die Arbeitstage/Woche pro Mitarbeiter; den daraus abgeleiteten Urlaubsanspruch hinterlegen Sie im Profil. Bei Änderungen der Arbeitszeit wird der Anspruch anteilig angepasst.
Teilzeitkräfte dürfen beim Urlaub nicht benachteiligt werden (§4 TzBfG). Ein Vollzeitmitarbeiter mit 30 Urlaubstagen bei 5 Tagen/Woche hat 6 Wochen Urlaub. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 3 Tagen/Woche muss ebenfalls 6 Wochen Urlaub erhalten = 18 Tage. Weniger wäre eine unzulässige Diskriminierung.
CERTISCAN führt das Urlaubskonto für Teilzeitkräfte digital. Das System berücksichtigt unterschiedliche Wochentage, anteilige Ansprüche bei Ein-/Austritt und prüft den Mindesturlaub. Arbeitgeber sehen auf einen Blick, ob alle Mitarbeiter korrekt behandelt werden.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Umrechnung | Formel nötig | Fehleranfällig | |
| Mindesturlaub-Sperre (§3 BUrlG) | |||
| Arbeitszeitwechsel | Aufwendig | Aufwendig | |
| Gleichbehandlungsprüfung | |||
| Resturlaub-Tracking | Manuell | ||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Formel für die Teilzeit-Umrechnung:
Beispiel: VZ = 5 Tage, TZ = 2 Tage, VZ-Urlaub = 28 Tage: (2 ÷ 5) × 28 = 11,2 Tage. Aufrundung auf 12 Tage. Mindesturlaub: (2 ÷ 5) × 20 = 8 Tage → eingehalten.