Urlaubsrechner Teilzeit 2026: Anteiligen Urlaub berechnen
Teilzeit-Urlaub berechnen: Anteiliger Urlaubsanspruch korrekt umrechnen. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Teilzeit-Urlaub berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet Teilzeit-Urlaub automatisch anhand der hinterlegten Arbeitstage. Korrekte Umrechnung, Resturlaub-Tracking, Genehmigungsworkflow.
Teilzeit-Urlaub berechnen – korrekte Umrechnung
Der Teilzeit-Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Teilzeit-Urlaub = (TZ-Arbeitstage/Woche ÷ VZ-Arbeitstage/Woche) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Teilzeit-Urlaubsrechner rechnet den Anspruch sekundengenau um und prüft den Mindesturlaub.
Beispiel: Vollzeit = 5 Tage/Woche, Teilzeit = 3 Tage/Woche, Vertrag = 30 Tage: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage. Das sind weniger Tage, aber gleich viele Wochen Urlaub. CERTISCAN berechnet dies für jeden Mitarbeiter automatisch.
Wichtig: Tage, nicht Stunden zählen
Bei der Teilzeit-Urlaubsumrechnung zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Ein Mitarbeiter mit 3 Tagen à 8 Stunden und einer mit 3 Tagen à 4 Stunden erhalten den gleichen Urlaubsanspruch in Tagen. Das hat das BAG mehrfach bestätigt.
CERTISCAN speichert die Arbeitstage/Woche pro Mitarbeiter und berechnet den Urlaubsanspruch automatisch. Bei Änderungen der Arbeitszeit wird der Anspruch anteilig angepasst.
Häufiger Fehler: Ungleichbehandlung
Teilzeitkräfte dürfen beim Urlaub nicht benachteiligt werden (§4 TzBfG). Ein Vollzeitmitarbeiter mit 30 Urlaubstagen bei 5 Tagen/Woche hat 6 Wochen Urlaub. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 3 Tagen/Woche muss ebenfalls 6 Wochen Urlaub erhalten = 18 Tage. Weniger wäre eine unzulässige Diskriminierung.
CERTISCAN: Automatische Teilzeit-Berechnung
CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte automatisch. Das System berücksichtigt unterschiedliche Wochentage, anteilige Ansprüche bei Ein-/Austritt und prüft den Mindesturlaub. Arbeitgeber sehen auf einen Blick, ob alle Mitarbeiter korrekt behandelt werden.
Teilzeit-Urlaub berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Umrechnung | ✅ | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Mindesturlaub-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Arbeitszeitwechsel | Automatisch | Aufwendig | Aufwendig |
| Gleichbehandlungsprüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Resturlaub-Tracking | ✅ | Manuell | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Teilzeit-Urlaub wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
- §3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche), umgerechnet auf Arbeitstage/Woche
- §4 TzBfG – Diskriminierungsverbot: Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden
- BAG-Rechtsprechung – Umrechnung nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden
Berechnung
Die Formel für die Teilzeit-Umrechnung:
- Teilzeit-Urlaub = (TZ-Tage/Woche ÷ VZ-Tage/Woche) × VZ-Urlaubstage
- Mindesturlaub = (TZ-Tage/Woche ÷ 5) × 20
- Prüfung: Ergebnis muss ≥ Mindesturlaub sein
Beispiel: VZ = 5 Tage, TZ = 2 Tage, VZ-Urlaub = 28 Tage: (2 ÷ 5) × 28 = 11,2 Tage. Aufrundung auf 12 Tage. Mindesturlaub: (2 ÷ 5) × 20 = 8 Tage → eingehalten.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Unregelmäßige Arbeitszeiten: Durchschnitt der letzten 12 Monate bilden
- Wechsel VZ → TZ während des Jahres: Anteilige Berechnung für jeden Zeitraum
- Bruchteile: Halbe Tage oder mehr werden aufgerundet (BAG-Rechtsprechung)
- Abrufarbeit (§12 TzBfG): Durchschnittliche Arbeitstage der letzten 3 Monate
Bußgelder & Konsequenzen
- Diskriminierung bei Urlaub: Nachzahlung + Schadensersatz nach §15 AGG
- Mindesturlaub unterschritten: Nachgewährung + ggf. Urlaubsabgeltung
- Falsche Berechnung: Rückwirkende Korrektur für 3 Jahre (Verjährung)
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Arbeitstage/Woche korrekt in den Stammdaten erfassen
- ✅ Bei Arbeitszeitwechsel anteilig berechnen
- ✅ Gleichbehandlung Vollzeit/Teilzeit dokumentieren
- ✅ Automatische Berechnung nutzen (CERTISCAN)
- ✅ Resturlaub bei Wechsel korrekt übertragen
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